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FORUM: Allgemeines THEMA: E-Mail gültiger Mahnweg?!
AUTOR BEITRAG
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#1 - 22.11 15:34

hey ho ci, hab mal wieder eine rechtliche frage ;D

meine freundin hat sich stumpferweise bei einer kostenpflichtigen rezept-page angemeldet, dummerweise ihre echten personaldaten angegeben und dummerweise anscheinden auch die zugesandet bestätigungsmail bestätigt!

jetzt soll sie 40 kracher zahlen....das wurde ihr bisher aber nur per mail geschrieben! sie hat zum vertragsabschluss keine rechnung per post bekommen und auch die erneute aufforderung zur zahlung, mit dem verweis, sie wird zu zahlung ermahnt, kam nur per e-mail!

ist so eine abwicklung der rechnung in e-mail form überhaupt rechtmäßig?

hier ein paar auszüge aus den agb der page:
quote:
Mit Drücken des Buttons "Ja", kommt der Vertrag zustande dadurch, dass eine Bestätigungs-Email an diejenige eMail-Adresse, die vom Nutzer in der Eingabemaske angegeben wurde, abgeschickt wird. Diese E-Mail enthält neben den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und weiteren wichtigen Informationen einen unikaten Verweis, der dem Nutzer den Zugang zu Kochrezepte-Server.com ermöglicht.

Im Übrigen erhält der Nutzer mit Vertragsschluss sämtliche Informationen sowie die Teilnahmebedingungen in Textform.


quote:
Mit der ordnungsgemäßen Anmeldung des Nutzers teilt dieser dem Betreiber sein Interesse an einer Teilnahme an Kochrezepte-Server.com mit und gibt seine Vertragserklärung ab. Mit dem Versand der Bestätigungs-E-Mail durch den Betreiber kommt der Vertrag zustande. Der Vertragsschluss kann nur in deutscher Sprache erfolgen und nur mit Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.


quote:
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 39,95 Euro verpflichtet (Endgeld).
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.

Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers
und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig.



is das alles rechtens, bzw kann ihr überhaupt solange was passieren solage sie keine richtige post bekommt?


agb quelle: http://www.kochrezepte-server.com/index.php?ac=agb&w=


ich hoff ma, dass ich hier links poste is net ein zuu großes problem!
Torian *just savin´ the world*

RANG Ober0wn3r

#2 - 22.11 15:58

wenn es noch nicht 14 tage her ist, dann mach doch vom fernabsatzgesetz gebrauch.
Ansonsten klingt mir das ziemlich ähnlich wie diese Gedichte-server abzocke.

da gibts einen riesen thread hier, wo das besprochen wird "abzocke auf gedichte-server.com", die gehören sicher zusammen
http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl
CaptainCat™

RANG Deckschrubber

#3 - 22.11 16:15

ich wette diese abzock-seiten (kochrezepte, gedichte-server, iqfight...) gehören alle zur selben Briefkastenfirma.

Das muss mehr als nur Zufall sein dass die sich so ähneln.

Es müsste nur irgend einer mal dagegen klagen... :-\
Aber wo kein Kläger, da kein Richter :o
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Ultimate 0wn3r

#4 - 22.11 16:29

Torian: Ich glaube nicht dass das Fernabsatzgesetz bei derartigen "Dienstleistungen" gilt.
ildottore

RANG Master of Clanintern

#5 - 22.11 16:31

quote:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.

Das ist aber verdammt großzügig. Monat schon rum?
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#6 - 22.11 17:36

jo isser leider!
323

RANG Deckschrubber

#7 - 22.11 21:00

du kriegst die rechnung wahrscheinlich eh erst nach einem Monat, dann kannste nicht mehr wiedersprechen...
compact_wisdom|Wenn Holland nicht wär, läg Aachen am Meer!

RANG Lord of Clanintern

#8 - 22.11 21:31

Also, ne Mahnung ist an keinerlei Form oder so gebunden, kann also auch z.B. mündl. erteilt werden etc.! Wegen Beweiskraft usw. empfielt sich aber natürlich die Schriftform, am besten als Einschreiben.
Mit Erhalt der Mahnung kommst du (bzw. deine Freundin) in Zahlungsverzug... ab jetzt können dir Verzugszinsen und kosten für weitere Mahnungen etc. in Rechnung gestellt werden.
Kann allerdings auch sein, dass du vorher schon in Zahlungsverzug warst, wenn z.B. im Vertrag stand "Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt", dann ist die erste Mahnung nicht notwendig.
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#9 - 22.11 22:24

ja also ich hab mir jetzt mal die sachen ausm link von #2 angeschaut! da wirds ja irgendwie nicht so recht deutlich! manche sagen: is nur abzocke, manche sagen: ja lieber zahlen...also humm ka was nun zutun is!
ildottore

RANG Master of Clanintern

#10 - 22.11 22:37

Laie der ich bin würde ich sagen, dass eine Anfechtung prinzipiell nicht chancenlos ist, nur bleibt das alte Dilemma, ob man dafür einen Anwalt nehmen will
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#11 - 28.11 22:31

oh gott meine freundin will jetzt bezahlen weil sie noch ne mail bekam! bitte tut doch was, ich brauch ma ne antwort!!!??

hat das irgendwer von euch schonma mitgemacht??
iFellu *had it enough with the motherfuckin snakes on ci*

RANG Deckschrubber

#12 - 28.11 22:32

sag ihr sie soll das ignorieren verdammt
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#13 - 28.11 22:37

tu ich ja, aber sie hat angst, dass sie dann noch draufzahlen muss!!

ist das hier zu glauben: "
quote:
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger
Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen
Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss
über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist
ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der
Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar
und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung
informiert.
Black-Rock

RANG Master of Clanintern

#14 - 28.11 22:43

Google mal da gibt es soviele Infos zu, alle besser als CI
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#15 - 28.11 23:28

ja aber die einen sagen so, die anderen so!

es ist doch eigentlich so, dass die ohne ihre ip überhauptkeine chance haben, heruaszufinden wer sie ist oder?

dh wenn die ip die sie angeblich gelocked haben nicht mit ihrer übereinstimmt, dann isse doch auf jeden ausm schneider....oder wenn sie ihrem inetanbieter untersagt, die ips rauszurücken?

kann ja sein, dass die ip nicht stimmt....wie könnte sie das herausfinden? kann ich beim inetanbieter meine ip erfragen?
.iŞħάώŋ

RANG Prophet of Clanintern

#16 - 29.11 07:20

deine ip ändert sich mindestens alle 24 stunden wenn du nicht grade ne standleitung liegen hast. im normalfall geben die provider keine infos an irgendwelche dubiosen firmen. wenn die anklage erstatten, könnten sie theoretisch über die polizei an die daten rankommen. aber die taktik dieser firmen ist es durch tolle sprüche angst zu machen damit die leute bezahlen. hat ja bei deiner freundin gewirkt.

allein die ip als information bringt denen nichts. die brauchen noch das datum und die zeit. das haben die aber mit sicherheit alles geloggt, weil das absolut gar kein problem is. das kann jeder langhaarige student in 20minuten lernen
CaptainCat™

RANG Deckschrubber

#17 - 29.11 14:00

---quote---
im normalfall geben die provider keine infos an irgendwelche dubiosen firmen.
-----------


na da wär ich mir aber nicht so sicher *g*

Jeder ist käuflich, besonders geldgeile Großkonzerne
ildottore

RANG Master of Clanintern

#18 - 29.11 14:08

Wollen wir Biomarshmellows braten und die Internationale singen?
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#19 - 29.11 15:25

ja gut....die zeit werden sie haben weil das ja quasi das anmeldedatum ist ^^

es muss doch eine klare richtilinie geben wie sowas geregelt ist! manche zahlen und manche nicht....die die nicht zahlen kommen damit aber davon.....irgendwie muss es doch ne klare aussage geben, ob das rechtmäßig ist!? ich bin kein jurist, das is mein problem!

ich frage mich halt die ganze zeit, ob so ein vertragsverkehr allein per email überhaupt in order ist! die schicken ihr ja mails, weil sie nur die email adresse haben!

und solange sie ihre adresse nicht haben und wissen wer sie nun ist, solange is da auch nix vertragsmäßig in meinen augen! das is halt die frage: wie kann ich verhindern, dass die über die ip herausfinden wer sie ist?!

einfach beim provider fragen und das untersagen....ich bin leider kein it xperte und weiss desshalb leider auch net genau, wie das mit den ips so läuft....ob, wie und wo die gespeichert werden und wer da alles zugriff drauf hat!
CaptainCat™

RANG Deckschrubber

#20 - 29.11 16:47

wie schon öfters angesprochen wurde, wirst du bei clanitnern bis auf einige Ausnahmen nur Laienwissen bekommen. Je nach Summe um die es hier geht können sich die 20€ Investition in ein Beratungsgespräch bei nem Anwalt durchaus lohnen, vor allen Dingen weil man dann generell mehr Ahnung von der Materie hat ;-)

Ohne groß angelegte polizeiliche Ermittlungen dürften die da wohl über die Provider nicht rankommen, aber ich erinnere mich da an etliche Fälle wo die Provider die Daten einfach rausgegeben haben, obwohl sie eigentlich nicht durften. Was will man dann machen, den Provider mit dem Argument "Ich hab das Anmeldeformular gefälscht, die konnten mich nur über meine IP-Adresse identifizieren" verklagen? Dann outet man sich ja praktisch selbst als Urkundenfälscher ;-)
ildottore

RANG Master of Clanintern

#21 - 29.11 17:06

Wenn sie das Anmeldeformular "gefälscht" hätte, hätten wir ja nu kein Problem

Prinzipiell ist ein Vertragsschluss übers Internet möglich.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#22 - 29.11 17:11

quote:
und solange sie ihre adresse nicht haben

quote:
dummerweise ihre echten personaldaten angegeben

was denn nun? abgesehen davon ist das nur eine frage der beweisführung. dafür, dass ein vertrag nicht zustande gekommen sein sollte, sehe ich im vorgetragenen sachverhalt keine anhaltspunkte.
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#23 - 29.11 17:39

ja gut ähh sie hat ihren namen angegeben...mehr nicht....und natürlich die mailadresse! das habe ich jetzt mal als personaldaten gelten lassen

also meinst du es besteht ein vertrag und man sollte zahlen? das gefühl habe ich auch, rein von den agbs her etc....aber die frage war, ob der ganze vertragsabschluss so in emailform möglich ist!

hab heude mit nem gerde fertig studierten juratypen geschnackt, der meinte es ist wohl möglich einen vertrag übers inet zu schliessen, bei solchen bekannten abzocke vereinen sollte man aber erstma nicht zahlen und abwarten was passiert! das problem is nur, dass dieses abwarten was passiert echt im endeffekt richtig kohle kosten kann!

echt dumm die ganze chose...zumal ich in manchen foren auch las, dass manche sich bei dieser page nie angemeldet haben, geschweige denn je auf der page waren und dennoch ne mail bekamen. diese haben sie natürlich ignoriert und mussten nix zahlen....nun gleiche page, bekanntermaßen eine abzocksite und dennoch keine ahnung was zutun ist weils n anderer fall is!
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#24 - 29.11 17:45

hier nochma was ausm juraforum:

http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=37483

da sagt der schreiber:
quote:
Müssen Kosten offen dastehen und das tun sie nicht, man muss dafür runterscrollen oder in den AGB`s lesen... - rechtswidrig!


das is der fall, man muss tatsächlich runterscrollen....aber is das wirklich ein tatbestand....dass "runterscrollen-müssen" das ganze rechtswidrig macht?
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#25 - 29.11 17:50

eventuell _kann_ dadurch der vertrag nichtig sein, oder zumindest anfechtbar, aber die pauschale behauptung, ein bedürfnis des runterscrollens habe dies automatisch zur folge, ist unzutreffend.

quote:
aber die frage war, ob der ganze vertragsabschluss so in emailform möglich ist!
wäre es nicht so, hätten amazon&co. ein ziemliches problem.
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#26 - 29.11 17:58

Zwischen einer Gedichteseite und "Amazon & Co." besteht aber der geringfügige Unterschied, dass es hier nicht mit Dienstleistungen oder Informationen gehandelt wird sondern mit greifbaren (lieferbaren) Objekten. Dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist, ist dem Käufer spätestens dann klar, wenn er die Schachtel auspackt und die Rechnung in der Hand hat. Für die Überbringung der Wahre garantiert in dem Fall DHL.

Was natürlich keinerlei Aussage über die Rechtmäßigkeit von Onlineverträgen sein soll
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#27 - 29.11 18:03

ja bei mir wars bisher immer beim online bestellen so, dass in den agbs stand, ein vertrag kommt in dem moment zustande, indem die eine zahlung von mir erhalten! und es gab da ja immernoch dieses "wenn sie innerhalb von 14 tagen nicht bezahlen sehen wir den vertrag als ungültig an"....wird bei amazon vermutlich nicht anders sein!
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#28 - 29.11 18:28

quote:
ein vertrag kommt in dem moment zustande, indem die eine zahlung von mir erhalten!
das ist weder bei amazon noch bei den meisten anderen großen online-händlern so. ein vertrag kommt immer durch angebot und annahme zustande. die bestellung stellt das angebot dar, die annahme geschieht, sofern nicht ausdrücklich beispielsweise per mail, oder aber ausdrücklich in den agb geregelt, in der regel konkludent durch interne unternehmensvorgänge wie beispielsweise das anstoßen des versandvorgangs oder die veranlassung der rechnungsstellung.

quote:
"wenn sie innerhalb von 14 tagen nicht bezahlen sehen wir den vertrag als ungültig an"
solch eine klausel habe ich in agb noch nie gesehen.
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#29 - 29.11 18:33

alternate, mindfactory bspweise!
compact_wisdom|Wenn Holland nicht wär, läg Aachen am Meer!

RANG Lord of Clanintern

#30 - 29.11 18:39

Nein, da steht drin, wenn der Verkäufer den Autrag nicht innerhalb von 14 Tagen bestätigt, gilt er als abgelehnt.
Der Vertrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung zu Stande, und die erfolgt beim Verkäufer eben noch nicht dadurch, dass er die Sachen auf seiner Website anbietet, sondern erst durch die Auftragsbestätigung.

Das hat aber nix mit dem hier vorliegenden Sachverhalt zu tun...