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FORUM: Allgemeines THEMA: heimliche Vaterschaftstest, Sinnfrage
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falcon][bac

RANG Deckschrubber

#1 - 13.02 14:38

Momentan ist es ja so, das heimliche Vaterschaftstest gerichtlich nicht anerkannt werden, weil das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" des Kindes missachtet wurde.
Die Erlaubnis dazu könnt die Mutter erteilen.

Jetzt frage ich mich: Erziehungsberechtigt sind beide Elternteile. Wieso hat dann die Mutter das Recht solch einen Test zu erlauben / verweigern, aber der Vater hat das Recht nicht? Zumal dieser Test meistens nur dann durchgeführt wird, wenn der Vater gegen seinen Willen vor dem Gesetz der Vater ist.
nowi ´hallo ich bin Gott´

RANG Deckschrubber

#2 - 13.02 14:42

neue Frage: angenommen die Mutter hat das Gefühl ihr Kind wurde nach der geburt vertauscht: darf sie dann ohne Einverständnis ihres Mannes einen Test durchführen?
compact_wisdom|Wenn Holland nicht wär, läg Aachen am Meer!

RANG Lord of Clanintern

#3 - 13.02 15:15

Um dürfen geht's hier gar nicht... heimliche Tests sind ja nicht verboten, nur sind sie eben kein zulässiges Beweismittel vor Gericht.
patsetsfire | Stammtischphilosoph |

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 13.02 15:46

ich finde das nicht in ordnung, so kann eine mutter dem vermeintlichen vater das kind unterschieben und so alimente kassieren, aber dann noch zusätzlich den vaterschaftstest verweigern.
also is man als mann dann der dumme, nur weil die mutter sagt dass das kind von ihm wäre
man kann also nichtmal beweisen dass das kind nicht von einem selber ist

wo ist da die gerechtigkeit?
horst

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 13.02 15:50

Moment: Kann man als Mutter einfach behaupten, dass XYZ der Vater ist? Der Vater kann immernoch ablehnen, dann klärt es u.U. ein Gericht und da muss die Mutter ja auch sicherlich irgendeinen Beleg dafür bringen, dass ihre Aussage stimmt.
MadDog - Sparrow is my co-pirate!

RANG Master of Clanintern

#6 - 13.02 16:16

Tja - so ist das halt mittlerweile in D-Land. Wir werden von "Femi-Nazis" gelenkt. Männer haben in diesem Land keine Rechte, nur Pflichten.

Findet euch damit ab.
horst

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 13.02 16:20

klar... wobei also oder
dιllч▪тчρнι

RANG Master of Clanintern

#8 - 13.02 16:21

wir sollten alle schwul werden ums denen zu zeigen!!!!11 *duck bevor brömme das sieht und zustimmt*


Und nebenbei find ich das auch schwachsinnig, aber eigentlich muss sie ja beweisen, dass das kind von ihm is, oder? Schließlich will sie ja geld von ihm haben, also muss sie das ja auch beweisen...
falcon][bac

RANG Deckschrubber

#9 - 13.02 16:36

> Moment: Kann man als Mutter einfach behaupten, dass XYZ der Vater ist?

Ja kann sie. Der Gedanke dahinter ist, dass die Grundversorgung eines Neugeborenen wichtiger ist, als die finanziellen Sorgen eines potentiellen (nicht-) Vaters.
Diejenigen, die es zulasten Unschuldiger ausnutzen sind mal wieder die bösen Frauen ;)

Der (nicht-)Vater muss Beweise dafür haben, dass er nicht der Vater sein kann. Z.B. eine ärztlich bestätigte 100%-ige Unfruchtbarkeit oder den Nachweis, dass er zum Zeugungszeitraum nicht in der Nähe (im gleichen Land) der Mutter war. Wen er das nicht kann (z.B. weil die Unfruchtbarkeit nur 90% ist), dann ist er halt der Vater.


@nowi (#2): OK, daran, dass _beide_ zustimmen müssen, hab ich bisher nicht gedacht.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#10 - 13.02 17:03

Natürlich kann die Frau das nicht einfach behaupten. Ein Vater muss die Vaterschaft natürlich erst annehmen (und auch unterschreiben).
Doch manche tun dies wider besseren Wissens.

und aus dieser Vaterschaft wieder rauszukommen ist eben verdammt schwer.

Was ich aber auf keinen fall verstehe. Ein Mann soll bezahlen obwohl er nicht der Vater ist ... und dies vor allem noch beweisen kann.

Ich finde dabei in keinster Weise die freie Selbstbestimmung des kindes gefährdet.
Man kann sich doch nciht einfach aussuchen: "Du bist mein papi, also zahl mal schön "
compact_wisdom|Wenn Holland nicht wär, läg Aachen am Meer!

RANG Lord of Clanintern

#11 - 13.02 17:09

Kommt, genug gefährliches Halbwissen hier:

Natürlich kann der vermeintliche (Nicht-)Vater vor Gericht einen Vaterschaftstest erwirken, wenn er berechtigte Zweifel daran aufweisen kann, dass er der Vater ist...
Ist halt eben nur in strittigen Fällen ein ziemlicher Prozessaufwand. Schadet sicherlich dem Kind mehr, als wenn man schnell entscheiden würde, einen Test anzuordnen und die Sache zu klären, aber nunja... deswegen werden die entsprechenden Gesetze ja momentan überarbeitet, um da einen einfacheren Weg zu bereiten.
Ist aber auch nicht ganz unkritisch zu sehen, wenn man bald jeder sofort nen Vaterschaftstest raushaut, wenn er ein bisserl eifersüchtig ist, dass kann auch nicht zum Wohle des Kindes sein.
Reaper | frisch geduscht

RANG LLamah

#12 - 13.02 17:38

Soviel dann zum Thema Emanzipation. Wärs umgekehrt, wärs ne Sache von keiner halben Woche, bis das "angeglichen" wäre
Torian *just savin´ the world*

RANG Ober0wn3r

#13 - 13.02 18:05

andere frage:
kann er, wenn es sich herausstellt, dass er doch nicht Vater ist, von der Frau die Alimente zurückfordern?
Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung => §812 BGB
ildottore

RANG Master of Clanintern

#14 - 13.02 18:16

quote:
Für die Vaterschafts-Anfechtungsklage reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der bisherige Vater behauptet, er sei nicht der biologische Vater. Es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken, auch wenn aus dem Blickwinkel des Gesetzes ( § 1592 BGB) die Vaterschaft nicht biologisch definiert ist.

Dies können sein:

* Zweifel an der ehelichen Abstimmung eines Kindes (Empfängnis oder Geburt außerhalb der Ehe)
* konkrete Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann
* Unmöglichkeit der Vaterschaft wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter oder
* Unfruchtbarkeit des Mannes im Empfängniszeitraum.

Nicht ausreichend ist nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 (XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03) das Ergebnis eines ohne Zustimmung des Kindes und/oder der Mutter eingeholten DNA-analytischen Abstammungsgutachtens, da ein so gewonnenes Gutachten für alle Gerichtsverfahren unverwertbar bleibt (heimlicher DNA-Test).
wikipedia
quote:
Ich finde dabei in keinster Weise die freie Selbstbestimmung des kindes gefährdet.

Er nimmt dem Kind Genmaterial ab und lässt es untersuchen, das ist ein Grundrechtseingriff (ins Persönlichkeitsrecht, ich vermute mal der informationellen Selbstbestimmung) bei dem die Mutter mit zustimmen müsste.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#15 - 13.02 19:06

Nur die Frage ist: Kann die Mutter diesen Test allein erwirken?

@dottere letzter absatz: war nur meine eigene meinung, jetzt nicht allgemein

Ich finds nur in der Hinsicht etwas hinfällig dass ein Erziehungsberechtiger nicht dazu befugt ist. (wie gesagt, rein persönliche Meinung)

@#11: berechtige Zweifel muss man erstmal haben. Wenn (wie im Fall, über den von Spiegel.de berichtet wurde) eine Impotenz von 90% (bzw. die möglichkeit ein Kind zu zeugen bei 10% ) vorliegt, und dies nicht ausreicht für das gericht ?.

Kein Kommentar.
ildottore

RANG Master of Clanintern

#16 - 13.02 20:20

Deswegen ja auch die BVerfG-Rechtsprechung die in Zukunft solche Tests erleichtern wird.

Die Mutter kann genauso wenig heimlich testen, zumindest ist es auch da kein zulässiges Beweismittel. Voraussetzung ist hier wie dort, dass die gesetzliche Vertretung immer noch beiden Elternteilen obliegt. Die Vertretungsmacht für den Minderjährigen nicht beiden einzeln zu geben macht Sinn, weil man ja nicht davon ausgehen kann, dass die Eltern immer einer Meinung sind und sonst im Zweifel beide gegensätzliche Entscheidungen über ihre Sprößlinge fällen. Mama bringt ihn ins Internat, Papa holt ihn wieder raus, sowas erzeugt unnötig CO2
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#17 - 13.02 22:00

vertretung bzgl. eines vaterschaftstest sollte aber da sein da gibts auch kein wirrwar im vergleich zu dem beispiel mit dem internat...
ildottore

RANG Master of Clanintern

#18 - 13.02 23:24

Bei dem Internat geht es auch um persönliche Rechte des Kindes (freie Entfaltung). Zugegebenermaßen kommen da noch pragmatische Probleme hinzu, aber alles in allem sehe ich keine Alternative dazu, bei zwei Elternteilen die Vertretungsmacht zu teilen. Wenn sie sich nicht einigen können, können sie sich scheiden lassen und wenn der Vater dann das Sorgerecht bekommt, kann er ganz allein entscheiden, dass ihn die informationelle Selbstbestimmung seines Kindes mal kann und wenn sich dann rausstellt, dass es nicht sein Kind ist, hat er ein Problem und viel Geld für einen Anwalt ausgegeben, der ihm das Sorgerecht verschafft hat an einem Kind, das nicht das seine ist.
▪٩๏̯͡๏)۶▪

RANG Master of Luck

#19 - 25.11 17:26

sage
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#20 - 26.11 09:15

hmm
Professor, Doctor & Green, LLP

RANG Prophet of Clanintern

#21 - 26.11 09:32

Guck an wozu ich 2007 noch eine Meinung hatte
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#22 - 26.11 10:42

Krass, damals gabs noch threads im af wo ich nicht gepostet habe...
ғμѕѕŁ

RANG Prophet of Clanintern

#23 - 26.11 10:48

Schön war die Zeit
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#24 - 26.11 10:57

Du hast Recht, nein wirklich! Ich finde das war kein mobbing versuch deinerseit sondern du sprichst knallhart die Wahrheit aus!
War vll. besser als immer nur hier online zu sein...
ғμѕѕŁ

RANG Prophet of Clanintern

#25 - 26.11 13:39

Bist du durch CI noch fetter geworden, weil du nur noch auf deinem Sessel sitzt und deinen Mobbingfrust mit Süßigkeiten unterdrücken musst?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#26 - 26.11 13:45

he, kein mobbing hier bitte

Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#27 - 26.11 14:06

Bist du durch CI noch fetter geworden, weil du nur noch auf deinem Sessel sitzt und deinen Mobbingfrust mit Süßigkeiten unterdrücken musst?

quote of ғ

naja es war nicht mobbingfrust
ғμѕѕŁ

RANG Prophet of Clanintern

#28 - 26.11 14:24



Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#29 - 26.11 14:33

soll das ein tröst smilie sein?
Patte

RANG Deckschrubber

#30 - 26.11 14:35

Nein, dass is Fussl in korrekter Größenodnung zu dir der sich nicht über deinen Achselgeruch freut.