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FORUM: Allgemeines THEMA: Uniformen tragen
AUTOR BEITRAG
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#1 - 08.03 09:01

Gerade aus gegebenen Anlass, so kurz nach Fastnacht stellt sich folgende Frage:

Wie sieht es aus, wenn man BW Uniformen draussen trägt. Sowohl als Berufssoldat, als auch als Zivilist.

Mir ist klar, dass keiner Privat in einer BW Ausgehuniform rumrennt. Und falls doch, dass dies strafbar ist. Ab wann wird es wirklich strafbar? Habe etwas im Hinterkopf von Amtsanmassung. Aber da teilen sich die Meinungen. Manch einer sagt, man darf die Uniformen tragen und macht sich erst strafbar wenn man "sein Amt" missbraucht, also sich einen Vorteil dadurch erschleichen möchte, oder vielleicht draussen sogar ein paar Schützen rumkommandiert etc.

Wie sieht es mit Hohheitsabzeichen aus? Gilt eine Uniform erst als diese, wenn wirklich Effekte und Spiegel auf der Uniform angebracht sind?

Manche tragen ja Tarnfleck einfach so zum Spass. ISt ja ein kleiner Modetrend. Oder auf Baustellen, sieht man das häufig. Bauarbeiter tragen nicht selten Tarnfleck. Vielleicht auch deswegen weil die Kleidung oft unter 10 EUR kostet und sehr wiederstandsfähig ist!?


Um nochmal auf Fastnacht zu kommen. War vor einem halben Jahr mit meiner Freundin auf einem Flohmarkt und fand einen Stand mit alten Uniformen. Der verkaufte sowohl alte SS Uniformen des dritten Reichs, als auch aktuelle Uniformen. In meiner Grösse hatte eine Ausgehuniform eines Stabsfeldwebels der Pioniere. Habe sie auf 10 EUR runtergehandelt und gekauft. Dachte dabei schon an Fastnacht.

Nun an Fastnacht (Rosenmontag) trug ich diese Uniform in Mainz. Das Einzige was ich nicht hatte war die Kopfbedeckung. Dort traf ich dann sowohl Polizisten als auch Soldaten und ich wurde nichtmal angesprochen. Demnach ist es an Fastnacht ok?

An einem Bierstand standen 3 junge Buben mit Tarnfleckuniformen. Waren Untergefreiter in kompletter Uniform. Ich bin zu denen hin, hatte da aber noch meinen schwarzen Mantel drüber, war ja kalt. Fragte sie ob sie Soldaten wären, sie sagten, ja sie wären Grundwehrdienstleistende, aber auch heute einfach als Soldaten verkleidet. Daraufhin zog ich meinen Mantel aus und liess sie erstmal grüssen. Das taten sie schön brav und ich spielte einwenig mit ihnen. z.B. machte ich sie zur Sau, wieso sie so schlapp rumstehen würden und sie nahmen wirklich Haltung an. Als ich sagte sie sollen Liegestütze machen, sagten sie es ginge zuweit. und fragten ob sie wegtreten dürfen. Ich gestattete es. Sie gingen.

Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht wirklih dachten ich sei ein Stabsfeldwebel, denn dieser kann man doch erst mit ~35 werden. Bin ja erst knapp an der 30. Ok manche sehen jünger aus.

Später unterhielt ich mich mit einem Freund der Zöllner ist und er meinte, dass sei schon alles ok gewesen, und Ärger kann man mit Uniform zumindestens an Fastnacht nicht bekommen, wegen den "Narrenfreiheitsgesetzen".

Was meint ihr dazu?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#2 - 08.03 09:05

"Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - narrenfreiheitsgesetze - übereinstimmenden Dokumente gefunden."
www.google.de
jérôme knows best!

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 08.03 09:12

ich weiss nur das man in der schweiz den originalen tarnanzug nur mit befehl anziehen darf -_-' alles andere ist erlaubt
Whiteknight KKK

RANG Master of Skill

#4 - 08.03 09:15

§ 132a StGB

(1) Wer unbefugt
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

An deiner Stelle würde ich Abzeichen und Dienstgrad entfernen.
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#5 - 08.03 09:19

@2 Sind doch so Fastnachts Gesetze für Mainz. Vielleicht auch für Köln und Düsseldorf. Narrenfreiheit oder so genannt.

@4 Wie gesagt ist doch nur für Fastnacht. Solange da keiner was sagt. Glaube man darf die dann sogar tragen, oder zumindestens nach der Art: Man darf sie nicht tragen, wenn man es aber dennoch macht, dann wird es nicht geahndet.
Whiteknight KKK

RANG Master of Skill

#6 - 08.03 09:19

Bezüglich Karneval:

Um den Tatbestand des §132a I Nr4 StGB zu erfüllen, muss der Täter nach außen den Eindruck erwecken, dass ihm die getragene Uniform zustünde.


Fazit: Wenn Du als jugentlicher mit einem Generalsrang rumläufst, sollte es ok sein. Insbesondere an Karneval
Honigmelone=(1/2a*t^2)

RANG Master of Clanintern

#7 - 08.03 09:28

quote:
Bin ja erst knapp an der 30.


ja, sehr jugendlich
Whiteknight KKK

RANG Master of Skill

#8 - 08.03 09:32

Ich hab hier ein gutes Beispiel damit's nicht zu realistisch aussieht:

-Guckst Du hier-
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#9 - 08.03 09:52

@6 Genau das ist so ein Ding. Jemand der sich mit Dienstgraden auskennt, sieht das. Aber was ist mit dem zivilen Beobachter, der Uniformen nur aus Film und Fernsehen kennt?

@7 Für einen General aber sicher.
jérôme knows best!

RANG Prophet of Clanintern

#10 - 08.03 10:20

auch fuer oberst
Hellspawn *N-Norbert mein N-Name*

RANG Master of Clanintern

#11 - 08.03 11:08

die kenntnis der dienstgrade ist ja so ne sache
so gibt es beispielsweise keinen dienstgrad mit namen untergefreiter
aber das kann ja auch nicht jeder wissen
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#12 - 08.03 11:13

Du meinst damit, dass man sich selbst Dienstgrade bastelt und dann aufnäht?
Whiteknight KKK

RANG Master of Skill

#13 - 08.03 11:18

siehe Thread "Neue Rangnamen gesucht"
Andre

RANG Lord of Luck

#14 - 08.03 11:21

es gibt zwar den audruck der narrenfreiheit an karneval, aber es gibt keine "narrenfreiheitsgesetz" .
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#15 - 08.03 11:27

@14 Kann es aber sein das die Landesregierung für Rheinlandpfalz sowas sagte wie "An Fastnacht kann jeder das sein was er möchte"? Meine sowas gehört zu haben.

Es hatte mich gewundert, als ich am Rosenmontag auch 2 Stück sah die als Polizisten verkleidet waren. Hielt sie sogar für welche, bis ich sah das beide Alkohol tranken, der eine tanzte im Kreis einer Menge Leute. Beide trugen komplette Uniformen.

Wenn sowas nicht geduldet wird, kann ich es verstehen, denn Polizei ist ja stark vertreten bei diesem Fest. Aber Soldaten...
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#16 - 08.03 11:49

quote:
Wenn sowas nicht geduldet wird, kann ich es verstehen, denn Polizei ist ja stark vertreten bei diesem Fest. Aber Soldaten...


Wie? In Deinem Kiez mit Waffennarren und massenhaft Vergewaltigungen, Tischen die aus Fenstern fliegen und Kindern die bereits Handfeuerwaffen tragen rennen keine Soldaten rum?
jérôme knows best!

RANG Prophet of Clanintern

#17 - 08.03 11:55

ach ich denke du darfst dich locker als general ausgeben solange du keine kriegserklaerungen machst
white *Adios Onkelz*

RANG Master of Clanintern

#18 - 08.03 11:59

das is ja in wiesbaden, da war er in mainz @ #16
Colonel_Kernel *Status: quo*

RANG Deckschrubber

#19 - 08.03 13:11

du gibst dich mit erkennbaren hoheitszeichen und dienstgrad als angehöriger der deutschen armee aus. Wenn du damit an den falschen gelangt wärst, z.B. paar Feldjäger, die kein Spaß verstehen, hätte das einige konsequenzen haben können.

Ähnlich wirds sich bei der Polizei verhalten. Die mögen ja wie echte ausgesehen haben, aber wurden vermutlich nur geduldet. Wenn du außerhalb einer Kanrevalshochburg und außerhalb der Saison mit ner vollen Polizeiuniform rausgehst, die von einer echten nicht zu unterscheiden ist, greift § 132a.
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#20 - 08.03 14:02

@19 Welche Konsequenzen würde es denn evtl haben? Ich weiss max. 1 Freiheitsstrafe, aber was ist realistischer? Bezweifel das jemand ohne Vorstrafen in den Bau wandert, oder Bewährung bekommt.

Ja einfach so als Bulle draussen rumrennen, ist klar. Würde ich auch Verständnis für haben, wenn der dann richtig Ärger bekommt. Aber mir gehts schon um MAskenball, oder Fastnacht.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#21 - 08.03 14:11

Wo soll da der große Unterschied sein?
Olf™ *Job-Magnet*

RANG Godlike

#22 - 08.03 22:36

oh mann, ohne vorstrafen wandert man auch nicht so schnell ein. normal ist da ne geldstrafe...
MadDog - Sparrow is my co-pirate!

RANG Master of Clanintern

#23 - 08.03 22:38

Tragen darf man die Uniformen schon... nur anziehen sollte man vllt. lassen
Bob *Flower of Scotland*

RANG Master of Clanintern

#24 - 08.03 23:42

mir wurde von nem ehemaligen soldaten, der solche bw ausrüstung verkauft, gesagt, man könne die uniform problemlos anziehen, nur dürfe man keine schulterklappen tragen. des is halt verboten, genauen paragraphen kenn ich da jetz net.
white *Adios Onkelz*

RANG Master of Clanintern

#25 - 09.03 00:20

#24 so is es
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#26 - 09.03 00:21

niemand wird sich drum kümmern, wenn du an fastnacht oder auf ne maskenball () ne uniform anziehst...es wird erst jemanden interessieren, wenn du so tust, also ob du auch die rechte hättest, die mit diesem anzug verbunden sind...

ansonsten: ein berufssoldat (auch zeit-) darf seine uniform "im grunde" immer tragen.

schwierigkeiten gibts immer erst, wenn du irgendnwelche recht in anspruch nimmst, die dir nur zustünden, wenn du du uniform von berugswegen her tragen dürftest.
Exodus

RANG Master of Clanintern

#27 - 09.03 00:32

@#24: auch ohne schulterklappen gibst du dich als soldat der bundeswehr aus. dienstgrad: schütze(also aganauten, rekruten, whatever). insofern müssen eigentlich auch noch die hoheitsabzeichen ab. erst dann trägst du lediglich flecktarn.
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#28 - 09.03 04:07

thread nicht gelesen aber gilt die sache nicht nur wenn man sich auch dann tatsächlich als soldat(egal welcher rang) ausgibt --> hochstaplerei ?
gleiches für bullenuniform?!?
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#29 - 09.03 08:12

@22 Sage ich doch, das man nicht gleich einwandert. Daher die Frage mit was es denn genau bestraft werden könnte.

@26
quote:
es wird erst jemanden interessieren, wenn du so tust, also ob du auch die rechte hättest, die mit diesem anzug verbunden sind...


Naja schau mal was ich gemacht habe mit den 3 Kammeraden.

Ich hätte die ja einen Sturmangriff auf einen Fastnachtswagen verüben lassen sollen. Nach dem Motto:

Skeli: "Los ihr Hunde, stürmt den Jokusgarde Wagen und bringt mir 3 Säcke voll Bonbons"
Kadetten: "Jaaaa!!!!! Angriff!!!!!"

Dann werden sie verhaftet.

Polizist: "Was ist euch denn da eingefallen?"
Kadett1: "Nun der Stabsfeldwebel gab uns den Befehl dazu"
*dabei dreht er sich um und zeigt an die Stelle, an der ich eben noch stand*
*verwirrt, denn dort steht niemand mehr"
Polizist: "So so der Stabsfeldwebel ja?"
Kadett1: "*säufz* Ja eben war er noch da"
Polizist: "Ihr kommt in die Ausnüchterungszelle"
MadDog - Sparrow is my co-pirate!

RANG Master of Clanintern

#30 - 09.03 09:23

quote:
Polizist: "Ihr kommt in die Ausnüchterungszelle"



Wenn die in Uniform und in der Öffentlichkeit saufen gehören sie da eh hin... hättest also eher 'nen echten Orden zur falschen Uniform bekommen



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Im ernst:

Das Polizeipräsidium Mainz dazu in einer Pressemitteilung von 2000:
quote:
Im Rahmen der Beilegung einer Ruhestörung in der Straße ?Mitternacht? wurde am Donnerstag, gegen 00.20 Uhr, ein 23-jähriger Mainzer angetroffen, der ein grünes T-Shirt mit der reflektierenden Aufschrift ?Polizei? trug. Er wurde von den Polizeibeamten angewiesen das T-Shirt auszuziehen und auszuhändigen, da er der Tatbestand einer Straftat erfülle. Er kam der Aufforderung nach, gab aber an, dass es sich hierbei nicht um sein T-Shirt, sondern das eines Freundes handele, dass dieser bei einem Versandhaus gekauft habe. Der Besitzer des T-Shirts, ein 23-jähriger Mainzer, war mit der Herausgabe nicht einverstanden. Er konnte dann jedoch überzeugt werden, dass es besser sei, das Shirt herauszugeben. Das T-Shirt wurde beschlagnahmt.

Das Tragen eines solchen T-Shirts stellt einen Missbrauch von Abzeichen nach § 132 a Strafgesetzbuch dar. In einem ähnlichen Fall hat das Amtsgericht Bonn eine Geldstrafe ausgesprochen und dazu ausgeführt: ?Dieser Tatbestand ist verwirklicht, wenn ein einer inländischen Uniform oder Amtskleidung zum Verwechseln ähnliches Kleidungsstück, wie etwa dieses T-Shirt, in der Öffentlichkeit unbefugt getragen wird, so das nach außen gegenüber Dritten der Eindruck entsteht, als ob die Uniform dem Träger zustehen würde. Für die Verwirklichung des Tatbestandes ist es nicht erforderlich, dass es über das Tragen hinaus zur Vornahme irgendwelcher unbefugter Amtshandlungen kommt. Es ist auch unerheblich, dass das T-Shirt legal bei einem Versandhaus erworben werden kann?.