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FORUM: Allgemeines THEMA: Frage zum Schulgesetz
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Glumb *neue Unterwäsche=>neuer Status*

RANG Godlike

#1 - 16.03 17:15

Es mag zwar trivial klingen, aber ist im Schulgestz verankert, dass eine Fragestellung in einer Klausur präzise gestellt werden und somit auch für Schüler verständlich sein muss, die sich ihr Wissen ausschließlich durch die ausgehändigten Scripte angeeignet haben?

Ich sehe das als logisch, aber möchte es dennoch gern bestätigt haben. (Brömme? )

Danke im voraus.


edit: Falls es eines Beispiels bedarf, da hier differenziert wird, kann ich das später noch hinzufügen.
abigor | döpt i en jökelsjö

RANG Prophet of Clanintern

#2 - 16.03 19:34

das schulgesetz is ersma in jedem bundesland anders. das von nrw findest du beispielsweise hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/index.html

aber meine suchen nach "klausur", "aufgabenstellung" und ähnlichem hat nix ergeben...
NeDoH-*mit Wii*

RANG Deckschrubber

#3 - 16.03 21:38

Wir wollen das Beispiel!!

Aber warum sollte die Frage präzise gestellt sein müssen? Also in Mathe mag das ja üblich sein, aber gerade in Sprachen oder so gibts da ja oft so wischiwaschi Fragen wo du dir die Seele vom Leib sabbeln kannst.

Und was meinst du mit ausgehändigten Skripten? Gitbs das in Schulen, kenn das nur aus der Uni. Und ansonsten ist normalerweise alles Stoff was im Unterricht behandelt wurde, und dazu zählt auch was der Lehrer sagt.
Glumb *neue Unterwäsche=>neuer Status*

RANG Godlike

#4 - 17.03 08:47

Erstmal zum Thema Scripte: Wir haben in BWR/c rund 150 Seiten aus diversen Büchern kopiert bekommen und da sind häufig auch Umdrucke mit 15 Seiten Umfang dabei und diesen kann man auch die Formeln entnehmen, die unten zu sehen sind.


Es geht um folgende BWR/c Klausuraufgabe:

quote:
1. Ermittlung von Kennzahlen
[..]
1.2 Ermitteln Sie für das Geschäftsjahr 2005 (siehe Anlagen 1 und 2) die im Folgenden genannten Kennzahlen:
[..]
- ROI (auf Basis des durchschnittlichen Gesamtkapitals unter Einbeziehung des Jahresüberschusses und FK-Zinsen)


Nun lässt sich das ROI auf verschiedene Weisen berechnen:
1. Auf gleiche Art, wie die Eigenkapitalrentabilität:
in dem Fall: ROI=2*[Jahresüberschuss+FKZinsen]/(Gesamtkapital 2004+Gesamtkapital 2005)

2. Oder, indem man Zähler und Nenner um Umsatzerlöse erweitert, als Produkt aus Kapitalumschlag und Umsatzrentabilität



Ich weiß jetzt zwar nicht, welche Formel manche hier benutzen würden, aber ich als fauler Schüler nehme natürlich die, die am wenigsten Arbeit bedeutet und somit die erste, was anhand der Aufgabenstellung auch nicht verwerflich ist. Bei der Auswertung kam dann aber heraus, dass der umständliche zweite Weg gefordert war, was der Aufgabenstellung meiner Meinung nach aber keineswegs zu entnehmen ist.

Das Ergebnis ist letztendlich natürlich richtig, weil es im Grunde ja die gleiche Formel ist, nur bei dem umständlichen Weg wird einmal mit den Umsatzerlösen multipliziert, um dann wieder durch sie zu dividieren. Nur gibt diese Stupidität 5 von 8 Punkten auf diese Aufgabe und letztendlich zwei Notenpunkte für die gesamte Klausur.


Ich hätte vielleicht noch dazu schreiben sollen, dass sich das ganze auf Niedersachsen bezieht, ich habe im Überfliegen des Abschnitts über Klausuren nichts über eine notwendigkeit von präzisen Fragestellungen finden, aber irgendwie muss das ja verankert sein.. Sonst könnten die Lehrer ja irgendwas fragen und die Antwort auf eine komplett andere Frage für richtig befinden.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#5 - 17.03 10:51

Um ein anderes Beispiel aufzuführen, 2 Leute haben in einer LK-Klausur einen komplizierten Rechenweg durch eine einfache Formel umgangen. Lehrer war etwas angesäuert, weil halt die ganze Arbeit der Aufgabe damit nicht durchgeführt wurde, das Ergebnis, und der Rechenweg waren aber richtig.

Und er hat uns die volle Punktzahl gegeben.
ildottore

RANG Master of Clanintern

#6 - 17.03 11:48

Ich kann nur anmerken, dass es Studienfächer gibt, in denen es so etwas wie "Klausurtaktik" gibt, man also gehalten ist, keine Problematik im Sachverhalt irgendwie zu umgehen. Aber das ist natürlich eher ein geisteswissenschaftliches Problem, bei etwas so klarem wie zwei verschiedenen Rechenwegen für eine Kenngröße würde ich mich beschweren. Schule groß genug um einen effektiv arbeitenden Fachbetreuer zu haben?
Glumb *neue Unterwäsche=>neuer Status*

RANG Godlike

#7 - 17.03 16:48

Ja, die Beschwerde steht Montag an. Das Führungspersonal war nur Freitag auf einer Art Fortbildung.. auch ein schöner Zeitpunkt dies zum Notenstopp zu machen.

Will mich halt im Vorfeld informieren, ob es vielleicht sogar einen Paragraphen im Schulgesetz gibt, der eine präzise Aufgabenstellung verlangt.


Um noch ein lustiges Detail zu geben: Wir haben in der ersten Stunde (da gab es die Klausuren zurück) und in der ersten Pause mit dem Lehrer darüber "diskutiert" und ihn zumindest soweit gebracht, dass er die Noten noch nicht einträgt. Nun hatten wir in in der vierten Stunde nochmal und da kam er dann an und wollte mir unter der Hand eine bessere mündliche Note andrehen, damit das mit der Klausuraufgabe nicht weiter diskutiert werden muss.


@cibo
Bei einigen Lehrern würde das sogar Zusatzpunkte geben.. so bin ich das zumindest gewohnt..
Honigmelone*trigonal-pyramidal*

RANG Master of Clanintern

#8 - 19.03 23:14

gesetztlich keine ahnung, aber wenn der rechenweg richtig ist (muss ja nicht der gewollte sein) und das ergebniss auch stimmt, dann sollte es eigentlich volle punktzahl geben, es sei denn, es wird ein bestimmter weg gefordert...
Glumb *neue Unterwäsche=>neuer Status*

RANG Godlike

#9 - 22.03 13:38

Mein ich auch.. wo kann man sich da beschweren? Schulrat? Kultusministerium?
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#10 - 24.03 17:32

Du solltest es nicht übertreiben. Immer eine Instanz weitergehen.
Die Lehrer sind letztendlich froh wenn das nicht so weit aufgepusht wird (dann sind sie weitaus freundlicher) außerdem hast du selber weniger Stress dabei.

d.h. zuerst Lehrer, dann Vertrauenslehrer (falls es bei euch sowas gibt, weiß nciht inwiefern sowas verbreitet ist), dann Direktoriat.
Und spätestens der Chef sollte fähig sein eine Entscheidung zu treffen.
Ob diese Entscheidung beinhaltet dich eines Irrtums zu belehren (mit Begründung natürlich, ansonsten -> nächste Instanz - die entweder ein direktes Wenden an das kultusministerium bzw. gleich ne art schulgericht wäre), oder eben dir hilft deine Forderungen umzusetzen.

Das mit der art "schulgericht" hab ich nurmal so aufgeschnappt bei einem Fall bei dem es um die Benotung der Facharbeit im Bezug auf die Zulassung zum Abitur ging bzw. um einen Fall in der ein Schüler sitzen geblieben ist - der dann aber aufgrund eines formalen fehlers in der Lehrerversammlung doch noch vorrückte)