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FORUM: Allgemeines THEMA: Fachschaften etc ...
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Jahwe

RANG Lamer

#1 - 17.03 11:53

Tag.

Da unsere Fakultät sich im letzten Semester komplett neu organisiert hat und umstrukturiert wurde, gibt es keine Fachschaft oder ähnliches. Daher haben wir jetzt in Angriff genommen, eine einzurichten.

Ist hier jemand, der sich damit auskennt? Aktive Fachschaftler?

Bin vor allem auf der Suche nach Informationen was die Formalitäten einer Gründung betrifft, wie wird gewählt, wer ist berechtig was zu machen, etc ...

Wäre nett, wenn hier engagierte Menschen wären die mir ein enig Input liefern könnten.

=-BR-=RedSun

RANG Master of Clanintern

#2 - 20.03 18:12

Moin,

um dir helfen zu können, müssten wir erstmal wissen in welchem Bundesland ihr seid.

Ich bin einer deiner gesuchten aktiven Fachschaftler
God

RANG Lamer

#3 - 21.03 15:33

Oh, sorry, ja. Berlin ist's. Wir werden nun allerdings erst einmal eine Fachschaftsinitiative gründen um uns Formalwirrwarr ersparen zu können. D.h. zu Gründungsformalitäten wissen wir mittlerweile ausreichend Bescheid.

Vielleicht kannst Du ja erst mal ganz allgemein über deine Arbeit in der Fachschaft berichtet. Erfüllt es Dich?
Tyrael

RANG Deckschrubber

#4 - 22.03 08:59

Klär mich doch bitte mal auf: was ist der Unterschied zwischen einer Fachschaft und einer FSI? Letzteres gibt es bei mir und bis grad eben wusste ich nicht, dass es da Unterschiede gibt ;)
God

RANG Lamer

#5 - 22.03 13:06

Naja, eine Fachschaft ist ja prinzipiell erst einmal ein fakultär übergeordnetes Organ. Ist die Fakultät groß, gibt es dann also meist noch, der FS untergeordnet, die Fachschaftsräte, die sich an einem oder mehreren Studiengängen orientieren. Und dann gibt es halt noch die Ausnahmeerscheinung einer FSI, sie unterliegt halt nicht allen formellen Richtlinien und wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. So gesehen eine "Fachschaft light".

So zumindest habe ich es verstanden, kann's nur gerade schlecht ausdrücken.


Da, Wikipedia sagt:

quote:
In einigen Bundesländern (etwa Berlin) ist die Bildung der Fachschaftsräte umstritten, da sie eine Dopplung der von den Studierenden gewählten Gremien bedeuten. Die Aufgaben der Fachschatsräte übernehmen hier in der Regel freiwillig arbeitende Fachschaftsinitiativen („Fachschaftsinis&#8220, eine Konstituierung des gewählten Fachschaftsrates wird abgelehnt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Fachschaftsräte wiederum aus ihrer Mitte eine Studierendenvertretung wählen sollen, die neben dem bereits fest etablierten Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) sowie dem Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA) agieren soll.
=-BR-=RedSun

RANG Master of Clanintern

#6 - 23.03 20:33

Gut Berlin, ich bin in Aachen, also NRW. Daher ist die Organisation ziemlich unterschiedlich. Aber ich kann gerne mal einen Abriß über unsere Arbeit machen.
Allerdings muss ich dazu auch einige Strukturen der verfassten Studierendenschaft hier in NRW erklären. Bei euch ist das teilweise anders geregelt.
=-BR-=RedSun

RANG Master of Clanintern

#7 - 23.03 23:26

Ok, wie ich schon angedeutet habe, ist die Studierendenschaft in NRW verfasst, d.h. dir Organe der Studierendenschaft stehen im Hochschulrahmengesetz (seit 1.1. Hochschulfreiheitsgesetzt (ja etikettenschwindel)). Die Organe hier in NRW sind das Studierendenparlament, der AStA und die Fachschaften.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in NRW keine Fachschaftsinitiativen oder andere Wortungetüme. Der Begriff Fachschaft wird in drei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.

1. Alle Studierenden eines Studienganges bilden die Fachschaft dieses Studienganges
2. Die studentische Interessenvertretung der Studierenden eines Studienganges
3. Die Büroräume der Interessenvertretung, die von der Uni gestellt werden müssen.

Ich werde den Begriff im folgenden Text in guter Tradition in allen drei Bedeutungen verwenden

Natürlich gibt es für jeden Studiengang eine eigene Fachschaft sondern einige Studiengänge sind zusammengefasst. Über den Zuschnitt der Fachschaften entscheidedt auf Antrag das Studierendenparlament unter der Federführung des Präsidenten/Präsidentin.
Ich selbst gehöre zur Fachschaft Mathematik/Physik/Informatik, die neben den offensichtlichen Fächern in Bachelor/Master und Diplom Variante auch noch für zwei weitere Studiengänge zuständig ist.

Der AStA nimmt neben seiner primären Aufgaben auch die Rechtsaufsicht über die Fachschaften war.

Die Fachschaften selbst verfügen über Grundordnungen, in denen Ihre Struktur, Aufgaben und die Rechte ihrer Mitglieder (seien sie nun aktiv oder passiv) festgehalten sind. Diese Grundordnungen müssen seit dem 1.1. durch die Rechtsabteilung der jeweiligen Hochschule geprüft und durch die Hochschule zusätzlich veröffentlicht werden. Wichtig dabei ist aber, das das Rektorat absolut kein Mitspracherecht zu den Inhalten der Ordnungen hat. Die inhaltliche Absegnung obliegt dem Präsident/Präsidentin des Studierendenparlament, dem Vorsitzendem, der Vorsitzenden des AStA und den jeweiligen Kontrollorganen der betroffenen Fachschaft.

Wie man bis jetzt schon sieht zerfallen auch die Fachschaften wieder in Unterorgane, die aber bei der Fachschaft anders aussehen können. Generell gibt es organisatorisch bei den Fachschaften in NRW zwei Spielarten.

1. das Rätesystem
2. das Kollektivsystem

Wie ihr wahrscheinlich wisst sieht fast jedes Bundesland das Konstrukt des Fachschaftsrates vor.

Rätesystem:
Die Vollversammlung dient ausschließlich der Aussprache zwischen passiver und aktiver Fachschaft. Die Versammlung hat keine Macht irgendwelche Beschlüsse zu fassen. Während der allgemeinen Wahlen an der Hochschule wird von den Studierenden der passenden Fachschaft die sogenannte Fachschaftsvertretung gewählt. Diese wiederum wählt dann in einer zweiten Wahl den sog. Fachschafsrat. Eins von beiden ist dann der Fachschaftsrat im Sinne unseres Hochulrahmengesetzes. Da meine Fachschaft das andere System hat, bin ich mir gerade nicht sicher welches der beiden Konstrukte. Gravierend beim Rätesystem ist aber, das nur der Vorsitzende/die Vorsitzende des sog. Fachschaftsrates zeichnungsberechtig für die Fachschaft ist.

Kollektivsystem:
Die Vollversammlung ist der Fachschaftsrat im Sinne des Gesetzes. Hier werden alle Anträge und Aufträge für ein ganzes Semester diskutiert und verabschiedet. Das Fachschaftskollektiv legt Rechenschaft über das vergangene Semester ab, die Kassenwarte legen Rechenschaft ab und stellen die neue Haushaltsplanung vor. Ein neues Kollektiv wird gewählt, sowie neue Kassenwarte. Besonders ist, das alle Mitglieder des Kollektives zeichnungsberechtig sind. Für das restliche Semester trifft die Fachschaftssitzung alle Entscheidungen bis zu einer gewissen Grenze. Die Fachschaftssitzung findet regelmäßig statt und jeder Studierende der passenden Fächer hat dort Rede- und Antragsrecht. Die Kollektivmitglieder haben ein Vetopflicht, wenn dort etwas beschlossen werden soll, das gegen die Grundordnung oder Beschlüsse der Vollversammlung besteht.

Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile.

Informationen über unsere tägliche Arbeit gibt es morgen.