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FORUM: Allgemeines THEMA: Ebay: Gewährleistung/Garantie | |
AUTOR | BEITRAG |
Black Warrior
RANG Lord of Clanintern |
#1 - 18.03 17:11 Hab da ein Angebot von einem Bekannten mit eigener Firma, Geräte die er Zurück bekommt, leasing ausgelaufen, in Zahlungnahme, zu verkaufen. Nun ist die Frage, wie kann ich mich als Gewerblicher verkäufer von Gewährleistung und Garantie ausschliesen? Die Teile sind gebraucht, aber der Zustand ist OK, nur kann man nicht sagen ob das Ding noch Jahre läuft oder im nächsten Monate den geist aufgiebt. Komme ich aus der Gewährleistung raus oder muss ich den Kopf hinhalten? Bin dank bar für jede Antwort |
iOffi *Ach sie suchen Streit*
RANG Godlike |
#2 - 18.03 18:07 Verkauf nur an andere Händler, dann fällt die Garantie wegAnsonsten natürlich ne andere Variante: Über die Freundin/Frau/Mutter/Vater oder sonstige andere Personen die Dinger weiterverkaufen, die dann natürlich Privatpersonen sind. Musst aber aufpassen, wenn die Personen dann so und soviel Gewinn in Abhängigkeit zu ihren sonstigen Einkommen haben, kann dies auch einen Händlerstatus einbringen. |
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*
RANG Deckschrubber |
#3 - 18.03 18:21 um was für geräte handelt es sich denn? |
Black Warrior
RANG Lord of Clanintern |
#4 - 18.03 18:36 große kopierer und drucker, ist dass denn wichtig? |
ΜάδΔογ΅mobile
RANG Master of Clanintern |
#5 - 18.03 18:45 Nein. So wie ich §§ 474, 475 BGB verstehe kommt man da nicht raus. Aber ich heiße nicht Brömme |
Shooting-Star
RANG Master of Clanintern |
#6 - 19.03 17:10 @ #1du darfst die artikel als "defekte bastlerware" verkaufen, dann ist die funktion keine zugesicherte eigenschaft mehr, die ein käufer verlangen kann. ok, dass wir den preis jetzt nicht grade in die höhe treiben, ist aber deine einzige chance keine gewährleistung geben zu müssen |
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester
RANG Master of Clanintern |
#7 - 19.03 17:20 Könnte man die Dinger als defekt verkaufen aber 14-tägiges Rückgaberecht im Rahmen des Fernabgeetztes einräumen? Wenn man den erklärenden Text ausführlich genug schreibt kriegen die Käufer schon mit, dass "Garantie gibt s keine aber wenn der Artikel nicht geht schickste ihn halt binnen zwei Wochen zurück" gemeint ist. |
Jahwe
RANG Lamer |
#8 - 19.03 17:44 Natürlich kannst du das. Ist halt die Frage, ob das auch bei einem gewerblichen Verkäufer Hand und Fuß hat. |
ildottore
RANG Master of Clanintern |
#9 - 19.03 17:58 Ein zusätzliches Rückgaberecht für den Verbraucher klingt nicht wie etwas gegen das jemand klagt, es geht mehr um den psychologischen Effekt. |
Jahwe
RANG Lamer |
#10 - 19.03 20:37 Es ist ja kein zusätzliches, zwei Wochen stehen dem Verbraucher so oder so zu. |
▪мadDσg▪Dose?
RANG Master of Clanintern |
#11 - 19.03 20:43 und 1 Jahr Gewährleistung bei gebrauchten Gütern nicht? |