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FORUM: Allgemeines THEMA: fernabsatzgesetz
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ohne śףּø_Øќ, keine competition!

RANG Scriptkiddi3

#1 - 21.03 19:19

heyho

folgender sachverhalt

hab mir bei ebay bei einem händler schuhe ersteigert.
nun hab ich mir die schuhe nicht per post bekommen sondern hab sie selber abgeholt, besser gesagt meine freundin hat sie für mich abgeholt.

soweit ich mich entsinne kann man ja laut fernabsatzgesetz die waren innerhalb von 2 wochen ohne angabe eines grundes zurückgeben. (was ich auch will, weil die schuhe einen fehler aufweisen)

jetzt frage ich mich ob die 2 wochen frist auch bestehen bleibt, wenn man die ware selbst abgeholt hat oder ob es einen sowieso eine gesetzliche umtauschfrist gibt die sich mit den 2 wochen deckt?

danke schonmal
God

RANG Lamer

#2 - 21.03 19:22

War das Abholen ein Entgegenkommen Deinerseits oder ist es in der Auktion so geregelt gewesen?
Azrael

RANG Lord of Clanintern

#3 - 21.03 19:28

Du kannst meines Wissens bis 2 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags, von diesem aus gewissen Gründen wieder zurücktreten.

Aber ich habe keine Ahnung ob ich mich da jetzt recht erinnere, warte mal lieber auf Udo :)
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#4 - 21.03 19:43

jap.

$355 BGB erlaubt dir innerhalb von 2 wochen nach erhalt der ware ohne angabe von gründen vom kaufvertrag zurückzutreten.

btw: fernabsatzgesetz gibt es afaikt schon seit jahren nicht mehr.
stud. iur. klaustopher

RANG Master of Luck

#5 - 22.03 08:08

Und wenn die Schuhe Mängel aufweisen, dann kannst du sogar noch länger zurücktreten...
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#6 - 22.03 08:12

ääähhhhhhh sollte da oben natürlich §355 und nicht $355 heißen
Andre

RANG Skill Newbie

#7 - 22.03 08:15

hab da ne akute frage zu!

wie siehts bei fußballschuhen die nach 3 wochen erste mängel aufweisen...der schuh löst sich von der sohle! nach 3 wochen!!

normalerweise halten die länger!

hat man da ne chance?
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#8 - 22.03 08:16

ist das nicht das selbe? Wer genug $ hat bekommt auch die richtigen §-Verdreher um jeden Prozess zu gewinnen
ohne śףּø_Øќ, keine competition!

RANG Scriptkiddi3

#9 - 22.03 08:38

#2 ich hab mir ausgesucht das ich sie abholen werde

seh gerad auch das das fernabsatzgesetz seit 2002 nciht mehr gilt.

aber das gab es docvh was bei Bestellungen übers internet ich bin mir so sicher

habe jetzt das widerrufsrecht und das rückgaberecht gefunden aber das verwirrt mich nochmehr. Gibt's da eine gestzlich frist?
CrazyMetal *suche wg*

RANG Master of Clanintern

#10 - 22.03 10:34

häh das fernabsatzgestz gilt doch
was denkste wie sonst die ganzen geschichten in sachen reklamation etc geregelt werden ... http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
wurde nur ins bgb aufgenommen
stud. iur. klaustopher

RANG Master of Luck

#11 - 22.03 10:46

Und somit gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr, da es ja nun - wie du schon sagst - Teil des BGB ist.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#12 - 22.03 11:13

abgesehen davon sollte man vielleicht mal § 355 I 1 1. hs. lesen. § 355 regelt _nicht_, wann ein rückgaberecht besteht, sondern nur die ausübung desselben. maßgebend sind §§ 312d, 312b, und somit die form des vertragsschlusses, der gem. #1 ausschließlich unter verwendung von fernkommunikationsmitteln stattfand. somit liegt ein fernabsatzvertrag vor, und mithin das schon erwähnte rückgaberecht innerhalb von 14 tagen, bzw. nach neuerer rechtsprechung bei ebay-auktionen innerhalb eines monats.
ohne śףּø_Øќ, keine competition!

RANG Scriptkiddi3

#13 - 22.03 11:15

echt mal

edit: danke
Andre

RANG Skill Newbie

#14 - 22.03 12:05

quote:
hab da ne akute frage zu!

wie siehts bei fußballschuhen die nach 3 wochen erste mängel aufweisen...der schuh löst sich von der sohle! nach 3 wochen!!

normalerweise halten die länger!

hat man da ne chance?


wie siehts da aus..hab die schuhe ja gekauft und sie waren "augenscheinlich" neu & völlig i.O.

habe diese schuhe auch für den zweck genutzt, für den sie gemacht wurden!

nun sind sie nach 3 wochen kaputt. allerdings sind sie benutzt und auch wie beim fußball üblich auch entsprechend abgenutzt!

kann ich die umtauschen? ...auch gegen ein anderes paar gleichen wertes?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#15 - 22.03 12:27

Wenns kein Kauf von ner Privatperson war, haste doch Gewährleistung 2 Jahre...
gute laune Zuperman

RANG God

#16 - 22.03 12:44

auf abnutzbare teile? ich dachte das mit den zwei jahren gil nicht für verschleissteile?
Andre

RANG Skill Newbie

#17 - 22.03 12:49

also habs in nem schuh-fachgeschäft gekauft!

der mangel ist ja nicht durch verschleiß entstanden! ..schuhe sind aber verschleißteile! quasi..
Andre

RANG Skill Newbie

#18 - 22.03 13:36

HIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILLLLLLLLLFFEEEEEEEEEEEE!!!
323

RANG Deckschrubber

#19 - 22.03 16:49

frag halt einfach mal im schuhladen ob sies zurücknhemen, vielleicht zeigen sie sich ja kulant, rechtliche schritte kannste dann ja immernoch einleiten...
vaest´ark // patrick *ich bin hier nicht der depp*

RANG Master of Clanintern

#20 - 22.03 18:20

Andre: Das hatte ich auch mal, mit relativ teuren Puma-Tretern. Auch aus dem Sportgeschäft, allerdings schon nach ca. 1 Woche (und die Dinger waren nicht jeden Tag in Benuzung!). Ich bin dann wieder hingefahren und hab, unter Vorlage des Kassenzettels zwecks Beweis des Kaufdatums, ein neues Paar bekommen. Der Verkäufer wollte die Treter dann zu Puma schicken um herausfinden zu lassen ob es sich vielleicht um Fälschungen handelt. Davon hab ich allerdings nie wieder was gehört und die Schuhe stehen noch immer hier, unbeeindruckt vom harten Tagesgeschäft (Ok, das Leder hat ein wenig gelitten)

Selbes Spiel bei Fußballschuhen von meinem Bruder (Adidas), anderer Shop. Auch Problemlos.
Einfach hingehen und ein neues Paar geben lassen. Geht natürlich nicht, wenn die Schuhe echte Benutzungsspuren aufweisen.
falcon][bac

RANG Deckschrubber

#21 - 22.03 23:38

http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=407

quote:
Das Reizwort "Verschleiß" taucht meist auf, wenn es Gewährleistungsansprüche (Haftung wegen Sachmängeln) abzuwimmeln gilt. Dabei geht das viel einfacher: Verschleiss setzt Gebrauch voraus und nichts hält ewig. Soviel scheint sicher. Wenn aber etwas in Gebrauch ist, dann ist die Gefahr übergegangen (Übergabe, Ablieferung, Abnahme). Etwas schräg übersetzt heisst das: "Nach mir die Sintflut", denn der Verkäufer hat z.B. nur dafür einzustehen (Gewähr zu leisten), dass der Kaufgegenstand im Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist. Beim so genannten Verbrauchergüterkauf gibt es seit 2002 allerdings eine widerlegliche Vermutung dahin gehend, dass dem Kaufgegenstand der Mangel bereits bei Übergabe angehaftet hat, wenn er innerhalb der ersten sechs Monate auftritt.

Bezüglich Fußballschuhe: Bei normaler Benutzung (anziehen und Fußballspielen) ist die fehlende Haftung der Sohle am Rest vom Schuh höchstwahrscheinlich auf einen Sachmangel zurückzuführen, der schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Der Händler wird sich also nicht auf einen Verschleiß berufen können. Drei Wochen sind deutlich kürzer als sechs Monate, also muss der Händler die Schuhe reparieren, Ersatz leisten oder beweisen, dass der Schaden von Dir provoziert wurde.
Andre

RANG Skill Apprentice

#22 - 23.03 06:48

besten dank!

ich werd heute mal vorbeifahren und nachfragen! ..ich halt euch auf dem laufenden!
Andre

RANG Skill Apprentice

#23 - 24.03 07:17

Also ich war gestern in besagtem Schuhgeschäft und sie haben das Paar Fußballschuhe ohne jeglichen Ärger umgetauscht!

Hab ihnen den Mangel gezeigt, die Verkäuferin schaut nur kurz und sagte nur: "Ja, dann suchen Sie sich bitte etwas anderes aus"

BAEMM!



...Danke nochmals
white *Adios Onkelz*

RANG Master of Clanintern

#24 - 24.03 17:09


aber das sollte bei nem guten geschäft auch so sein... die bekommen ihre kohle ja vom hersteller ^^
Andre

RANG Skill Apprentice

#25 - 25.03 17:46

Jo, die meinte noch, dass sie die schuhe an die schadensabteilung geben werden! die prüfen dat wohl und geben die dann weiter, denke ich