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FORUM: Allgemeines THEMA: Vaterschaftstest - neues Gesetz(?)
AUTOR BEITRAG
Macbeth

RANG Prophet of Clanintern

#1 - 27.03 13:51

Hier gabs doch auch schonmal die Diskussion wegen heimlichen Vaterschaftstests etc., wo die Männer im Prinzip die glackmeierten waren, wenn irgend eine Frau ihnen ein Kind unterjubelte, was nicht von ihnen stammte.

Mittlerweile hat sich da ein bisschen was getan:

quote:

Rechte zweifelnder Väter werden gestärkt

Die Bundesregierung will Männern die gerichtliche Klärung ihrer Vaterschaft erleichtern. Männer können demnach künftig die Abstammung ihres Kindes feststellen lassen, ohne bei einem negativen Befund automatisch die Vaterschaft zu verlieren. Justizministerin Brigitte Zypries stellte in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Heimliche Vaterschaftstests bleiben weiter verboten. Sperrt sich die Mutter heute gegen ein privates DNA-Gutachten, bleibt dem Mann bislang nur die Möglichkeit, die Vaterschaft unmittelbar gerichtlich anzufechten. Stellt sich heraus, dass er nicht der biologische Vater ist, wird zwangsläufig auch das rechtliche Band zum Kind zerrissen.

Zwei unabhängige Verfahren

Ab dem kommenden Jahr sollen sowohl Vater und Mutter als auch das Kind das Recht bekommen, die Abstammung ohne Angabe von Gründen klären zu lassen. Unabhängig davon kann der rechtliche Vater in einem zweiten Verfahren dann die Vaterschaft anfechten. Hier gilt eine Frist von zwei Jahren, nachdem Umstände für ernsthafte Zweifel oder ein genetisches Gutachten vorliegen. Anders als heute soll der Vater aber künftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn er trotz seiner Zweifel versucht, die Familie zusammenzuhalten. Lässt er aus diesem Grund die Frist verstreichen, darf er die Vaterschaft später dennoch anfechten.

Härtefallregelungen für die Kinder

Für beide Verfahren gelten Härtefallregelungen zu Gunsten der Kinder. So kann das Verfahren ausgesetzt werden, wenn die Feststellung beziehungsweise Anfechtung der Vaterschaft für das Kind unzumutbar ist. Dies soll zum Beispiel gelten, wenn das Kind durch eine schwere Krankheit so belastet ist, dass sich sein Zustand gravierend verschlechtern könnte.

Zypries setzt mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Februar entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests vor Gericht weiter nicht als Beweismittel anerkannt werden. Zugleich hatte das Gericht vom Gesetzgeber ein neues Verfahren zur einfacheren Klärung der Vaterschaft gefordert.

Völlig problemlos kann die Abstammung weiterhin mit einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind.


Quelle: Tagesschau.de

Klingt für mich nach einem sehr sinnvollen Gesetzesentwurf
white *Adios Onkelz*

RANG Godlike

#2 - 27.03 14:07

naja sinnvoll wäre es, wenn nach heimlichen vaterschaftstest die gerichte nen vaterschaftstest anordnen würden... ich finde wir männer sind immernoch die angeschmierten...
Macbeth

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 27.03 16:34

wieso? du kannst jetzt ganz offiziell einen anfordern, also ich finde das reicht doch ^^

nen heimlichen kannst du ja vorher immer noch machen, aber niemand was davon erzählen, und dann nen richtigen fordern
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 27.03 17:31

Noch ist der nur noch nicht durch ...
[BF-Corps]Matrixx

RANG Godlike

#5 - 27.03 17:47

Ich finde, MANN muss heimlich einen Vaterschaftstest machen dürfen. Dass der vor Gericht nicht verwertbar ist, ist okay. Dafür kann man dann immer noch einen anordnen lassen.
Aber mal ehrlich - MANN hat Zweifel, möchte es gerne genau wissen, aber nicht den Familiensegen in Gefahr bringen, welche Wahl hat MANN denn, als einen heimlichen Test machen zu lassen?
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#6 - 27.03 18:53

Eben. Alles andere ist Schwachsinn.
Wenn nun ein selbstbestimmungsrecht (oder so) des Kindes berührt wird, dann müsste ja immer noch ein Gericht entscheiden ohne, dass die Mutter was davon erfährt.


Warum übrigens eine Frau die Abstammung klären lassen will erschließt sich mir nicht. So im Kreissaal:
*plumps* *schrei*
Hebamme: "Es ist ein Junge/ Mädchen!"
Mutter: "Aber von mir isses nich'!!!!"
.aerosol°

RANG Deckschrubber

#7 - 27.03 19:17

man könnte die sache auch einfach regeln, in dem man sagt ok, wenn die frau einem test nicht zustimmt, dann hat sie auch kein anspruch auf leistungen. fertig
falcon][bac

RANG Deckschrubber

#8 - 27.03 19:17

Wenn die Freu von der Schwester ein Schokobaby¹ in die Hand bekommt, dann wird die schon mal fragen, ob da nicht irgendwo eine Vertauschung vorliegt.

¹ nicht abwertend gemeint. Eher im gegenteil, Schokobabys sind süß!
white *Adios Onkelz*

RANG Godlike

#9 - 27.03 20:43

lol... da gibts aber auch genetische defekte, sowas kann passieren...
aber der haussegen hängt dann bestimmt schief ^^
▪мιlтøшη▪

RANG Ultimate 0wn3r

#10 - 27.03 23:06

als gendefekt dunkle haut... alles klar
wann es allerdings sein kann: wenn andere verwandte die erbmerkmale auch hatten/haben...
Andre

RANG Skill Apprentice

#11 - 28.03 05:50

quote:
man könnte die sache auch einfach regeln, in dem man sagt ok, wenn die frau einem test nicht zustimmt, dann hat sie auch kein anspruch auf leistungen. fertig


den zusammenhang verstehe ich nicht!

ich gehe davon aus das du von öffentlichen leistungen sprichst..aber welche und wieso?
[BF-Corps]Matrixx

RANG Godlike

#12 - 28.03 05:57

Ich fand das logisch.
Er meinte, kein Test, keine Unterhaltsleistungen vom vermeintlichen Vater. Das war wohl eher auf "Diskoschlampe angebufft" bezogen.
Andre

RANG Skill Apprentice

#13 - 28.03 06:11

ach Unterhaltszahlungen!!..is halt noch früh


jo da bin ich für!!
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#14 - 28.03 10:36

wäre im prinzip eine akzeptable lösung.

sofern mann keinen verdacht hat fließt die kohle... wenn es zweifel gibt fließt die kohle halt nicht. aber auch nur so lange bis der test positiv zurückgekommen ist.

wenn man das schnell über die bühne zieht wäre innherhalb kurzer zeit geklährt was sache ist. weniger streit und schmerz für die eltern. und für beide ist sicherheit geboten nicht abgezogen zu werden. naja und wenn er nicht der vater ist dann hätt sie sich halt drum kümmern müssen nicht im dunkeln automatisch die beine breit zu machen. sowas ist die verantwortung der frau.
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#15 - 28.03 12:12

UND DES MANNES!!!
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#16 - 28.03 12:31

Andererseits wäre nen obligatorischer Vaterschaftstest gleich bei der Geburt auch ne Möglichkeit. d.h. bevor der Vater überhaupt das erste mal seine Vaterschaft angibt bzw. überhaupt Zweifel hat.
Andre

RANG Skill Apprentice

#17 - 28.03 14:17

viel zu hoher kosten- & verwaltungsaufwand

..steuerzahler und so
white *Adios Onkelz*

RANG Godlike

#18 - 28.03 15:22

ich zahl ja keine steuern
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#19 - 28.03 22:10

#15
ja des mannes der vater ist. nicht ein x beliebiger
N!rvan@

RANG Lord of Clanintern

#20 - 28.03 22:40

es kann ja durchaus, unter umständen, eventuell auch vorkommen, dass die mutter wissen will wer der vater ist, und deswegen einen vaterschaftstest macht .. ohne wissen des vermuteten vaters
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#21 - 29.03 19:59

in dem Fall wohl eher:
"ohne wissen der vermuteten Väter"


es soll ja welche geben die dann die Besucherschar vom Rock am ring ausrufen lassen
Sw00p

RANG Deckschrubber

#22 - 29.03 20:51

na da gibt es doch flugspermien