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FORUM: Allgemeines THEMA: Einspruch gegen Ordnungsamt
AUTOR BEITRAG
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#1 - 30.03 18:03

moin!
hab heut post vom ordnungsamt bekommen dass ich das rotlicht der lichtzeichenanlage missachtet habe.
situation war damals, dass ich die ampel noch über gelb schaffen wollte und es kurz vor mir rot wurde (also <1s, also 50€ + 3 Pkt.). das problem war nur hinter mir war ein polizei auto was mich im anschluss auch gleich zum anhalten bewegt hat. (ein rotblitzer war dort aber nicht)
heute kam wie gesagt der anhörungsbogen vom ordnungsamt und da haben sich die herren um einen buchstaben beim kennzeichen verschrieben. ob dass nun falsch aufgenommen wurde oder nur ein schreibfehler in dem brief ist weis ich nicht.
denke mal dass ich erstmal wiederspreche weil mir das fahrzeug mit dem kennzeichen nicht bekannt ist und ich auch nicht damit gefahren bin. war halt mit meinem auto mit richtigem kennzeichen unterwegs.
aber: die polizei hat mich ja direkt als schuldigen aufgenommen.

welche möglichkeiten hab ich da, wenn ich in einspruch gehe? (auch wenn die chance relativ gering ist)

das geld und die punkte wären zwar kein weltuntergang aber punktelos bleiben wär auch net schlecht.

(@kellerkinder: ja ich hätte halt nicht über rot fahren sollen bla bla bla. aber passiert halt mal. bei euch im keller passiert sowas halt nicht )
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#2 - 30.03 18:12

quote:
welche möglichkeiten hab ich da, wenn ich in einspruch gehe?
so gut wie keine. abgesehen davon, dass es durch die gerichtskosten erheblich teurer wird.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#3 - 30.03 18:52

quote:
das geld und die punkte wären zwar kein weltuntergang aber punktelos bleiben wär auch net schlecht.


Dann fahr halt nicht über Rot
huma

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#4 - 30.03 19:02

gegen den anhörungsbogen kannst du gar nicht vorgehen.
du musst erst auf den bußgeldbescheid warten. statthaft wäre dann der einspruch gegen diesen.

dann kann die behörde den bußgeldbescheid zurücknehmen, oder das verfahren an die staatsanwaltschaft weitergeben, die den einspruch dann dem amtsgericht zur entscheidung vorlegt. dann gibts halt 'ne verhandlung mit beweisaufnahme etc. gegen die entscheidung ist dann evtl. ne rechtsbeschwerde zulässig (dann gehts zum oberlandesgericht).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#5 - 30.03 19:08

freu dich lieber, dass du nicht 'nen Monat lang laufen musst. Das ist Charakterbildend, sag ich dir
white *Adios Onkelz*

RANG Godlike

#6 - 31.03 16:13

hmm, das passiert mir ziemlich oft...
allerdings pass ich vorher auf, ob net polizei in der nähe is... rotblitzer gibts bei uns kaum und die paar ampeln die einen haben kennt man ^^
Andre

RANG Skill Apprentice

#7 - 02.04 08:24

bezüglich des falschen Buchstabens im Anhörungbogen:

Das ist ein "heilbarer formfehler"

Deswegen Widerspruch einzulegen ist Sinn- & Zwecklos. Das steigert nur die Kosten für Anwalt & Gericht!!

Nehm die Punkte in Kauf statt dich über Monate mit den Verwaltungsbehörden rumzuärgern!
}{µÑ`I´£® *preußisches Kind des Sozialismus*

RANG Deckschrubber

#8 - 02.04 13:58

habt ihr ne rechtsschutz?
also 3 punkte für die <1s ampel finde ich echt unangebracht.
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#9 - 02.04 14:47

Tja. Mehr als eine Sekunde und/ oder mit gefährdung und die Strafe wird erstmal richtig heftig.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#10 - 02.04 15:00

quote:
also 3 punkte für die <1s ampel finde ich echt unangebracht.
dass das im bußgeldkatalog so vorgegeben ist, ist dir aber schon bewusst?
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#11 - 02.04 15:13

Ach Udo. Wir leben hier doch in einem Staat in dem das geschriebene Wort nichts gilt. Was da in irgendwelchen Bußgeldkatalogen steht ist also höchstens ein grober richtwert
vaest´ark // patrick *ich bin hier nicht der depp*

RANG Master of Clanintern

#12 - 02.04 16:05

is doch egal, die rechtsschutz zahlt doch.
Honigmelone*trigonal-pyramidal*

RANG Master of Clanintern

#13 - 02.04 19:18

Kannst denen ja schreiben, dass dir dieses autokennzeichen nicht bekannt ist
entweder sie berichtigen es oder ziehen das ganze zurück
(die können dir doch nicht eine mehr-strafe aufhalmsen, nur weil du sie indirekt afn formfehler aufmerksam machst, oder?)
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#14 - 02.04 19:32

mit widerspruch meinte ich auch das was #13 meint.
mich interessiert halt nur wie die chancen stehen dass das ganze zurück gezogen wird.

weiter würde ich dann auch nicht gehen wollen. (1. kein rechtsschutz, 2. lohnt der aufwand nicht)
S.A.M.

RANG Master of Clanintern

#15 - 02.04 19:37

ka wie gross die chancen sind, ich würde schätzen ALLERhöchsten 50:50, eher niedriger.

probiers einfach aus, würde ich sagen.
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#16 - 02.04 19:55

quote:
hinter mir war ein polizei auto was mich im anschluss auch gleich zum anhalten bewegt hat.


Unnötige Liebesmühe. Das Autokennzeichen ist in dem Fall doch scheißegal. Die Polizeibeamten werden Stein und Bein schwören, dass der slyadd am Steuer saß.
Honigmelone*ideales Gas*

RANG Master of Clanintern

#17 - 02.04 21:05

das kommt erschwerend dahin zu, wenn du denen halt deine personalien gegeben hast und "gestanden" hast, dann is das kennzeichen vollkommen egal, weil nicht wie bei nem blitzer fahrer etc. ermittelt werden muss
Andre

RANG Skill Apprentice

#18 - 03.04 09:39

nene das ordnungsamt verfolgt die angelegenheit!

OWiG verfolgen die Verwaltungsbehörden und nicht die Polizei!

Sprich wenn die Verwaltung über die Ampelblitze auf sly kamen, wissen die wahrscheinlich nicht mal das die Polizei vor Ort war.

Die andere Möglichkeit wäre, dass die Polizei die Daten weitergeleitet hätte, was wiederum auch das falsche Kennzeichen erklären könnte!

btw: Glückwunsch zu 1em Monat Fahrverbot...
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#19 - 03.04 11:34

quote:
das problem war nur hinter mir war ein polizei auto was mich im anschluss auch gleich zum anhalten bewegt hat. (ein rotblitzer war dort aber nicht)
Andre

RANG Skill Apprentice

#20 - 03.04 12:15

UPS!.....

damn, so oft gelesen & so oft falsch verstanden -.-!

slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#21 - 03.04 18:03

und wenn du #1 richtig gelesen hättest wüsstest du dass ich schon weis dass es nur 3 pkt. + 50€ sind (dazu stehen schließlich die ganzen paragraphen auf dem anhörungsbogen) ;)
Andre

RANG Skill Apprentice

#22 - 04.04 07:32

ja ist ja gut... ich steh ja schon in der ecke und schäm mich
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#23 - 26.04 19:38

so mal nen aktueller stand der dinge:

hab antwort bekommen dass es ein fehler von denen war und nun haben sie mir nach rücksprache mit den polizisten nen neuen anhörungsbogen geschickt.
diesmal sind beide buchstaben falsch ;)
wird langsam lustig das ganze
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#24 - 18.05 11:17

so neues und letztes update:

verfahren wurde eingestellt :)
Jun Misugi - Kaiser und Gott

RANG Master of Clanintern

#25 - 18.05 12:51

iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#26 - 19.05 09:42

nun zur frage: ist es moralisch gesehen korrekt beamtenfehler auszunutzen?
Jun Misugi - Kaiser und Gott

RANG Master of Clanintern

#27 - 19.05 19:55

Ja.
Diabolus

RANG Master of Clanintern

#28 - 19.05 21:27

die wuerden ja selber auf so kleinen fehlern rumhacken, also auch: ja.
Andre

RANG Skill Admiral

#29 - 21.05 11:30

aus welchem grund wurde es denn nun eingestellt?
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#30 - 21.05 22:37

gründe stehen keine im brief aber ich denke mal dass die polizei das kennzeichen nicht leserlich genug notiert hat und deshalb die beweislage nicht eindeutig genug war.