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FORUM: Allgemeines THEMA: Arbeiten trotz Krankmeldung
AUTOR BEITRAG
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#1 - 30.04 14:32

Hallo zusammen,

ich war für die komplette letzte Woche wg. Grippe krankgeschrieben und wollte - nachdem ich vorzeitig gesund war - am Freitag wieder arbeiten gehen. Mein Chef hat mich daraufhin wieder nach Hause geschickt. Mir solls egal sein, aber wie ist das rechtlich? Versichert wäre ich auf jeden Fall, oder?

quote:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will.

Quelle: http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/magazin/blickpunkt/09-05.htm


Mein Arzt meinte auch, ich könne jederzeit wieder arbeiten gehen, wenn ich mich besser fühlen würde. Er schreibt mich aber "vorraussichtlich" für die ganze Woche krank. Ein Mitarbeiter meiner Personalabteilung meinte ebenfalls, ich dürfte natürlich wieder arbeiten und wäre trotz Krankmeldung versichert. Denn der Arzt schreibt einen nur "vorraussichtlich" krank und man kann nach eigenem Ermessen wieder Arbeiten gehen und ist versichert. Der Arbeitgeber hat nur eine Führsorgepflicht. D.h. wenn ich aussehe wie "der Tod" müsste er mich heim schicken.

Hat jemand weitere Informationen oder § dazu? Musste mein Chef mich heim schicken oder hat er nur die Wahl? Bin ich versichert, wenn ich trotz gelben Scheins arbeiten gehe wenn ich mich wieder gesund fühle?

Thx!
youngster

RANG Deckschrubber

#2 - 30.04 14:36

Hast du keinen Anwalt ? Im Internet gibts nur Halbwissen !
Deswegen ist meine Information zu diesem Thema auch genauso weit gestreut wie deine.

Werd selbständig, da erwartet jeder von dir das du auch halbtot noch ackerst.
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#3 - 30.04 14:43

Ich hatte nicht vor deswegen einen Anwalt zu konsultieren. Ich hab mich ja gefreut, dass ich wieder nach Hause geschickt wurde *g*. Dennoch interessiert mich nun die rechtliche Lage.
white *Adios Onkelz*

RANG Godlike

#4 - 30.04 14:46

also ich musste/durfte mich mal wieder "gsund schreiben" lassen... mein chef sagt ich bin net versichert, wenn ich arbeitsunfähig geschrieben bin...
youngster

RANG Deckschrubber

#5 - 30.04 14:48

Mich hat das auch mal interessiert und überall stand nur etwas gegensätzliches.
Deshalb mein Tip mit dem Anwalt. Ruf einfach einen Telefonanwalt an. Die sind zwar nicht kompetent aber bei einer solchen Frage 100x kompetenter als ein Forum.
▪мιlтøшη▪

RANG Ultimate 0wn3r

#6 - 30.04 14:50

quote:
Im Internet gibts nur Halbwissen !


halbwissen != brömme
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#7 - 30.04 14:51

Telefonanwalt? Tolle Idee, für nur 1,99 €/Min. a. d. deutschen Festnetz Nein danke.
youngster

RANG Deckschrubber

#8 - 30.04 14:56

Billiger als ein "echter" Anwalt und informierter als Googlestudenten
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#9 - 30.04 14:59

#1: ja, du bist versichert. die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt nur die voraussichtliche dauer. im gegenteil bist du sogar verpflichtet, vor ende der krankschreibung wieder arbeiten zu gehen, wenn du früher wieder arbeitsfähig wirst.
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#10 - 30.04 15:00

Danke Brömme, genauso denke ich ja auch. Nur leider kann ich mir deinen Forenbeitrag schlecht ausdrucken und damit zu meinem Chef laufen *g*. Hast Du irgendwas handfestes? Einen Gesetzestext oder so?
youngster

RANG Deckschrubber

#11 - 30.04 15:02

Ich bin seit Montag wegen einer Kehlkopfentzündung krankgeschrieben und muss deswegen Antibiotika nehmen. Die Ärztin hat mich bis nächste Woche Dienstag krankgeschrieben. Ich übe derzeit eine Weiterbildung aus (Kostenträger LVA).

Ich fühle mich schon ganz gut und würde gern am Montag wieder zur Schule gehen und habe Angst, dass ich nicht versichert bin, falls etwas passiert. Immerhin bin ich offiziell noch krankgeschrieben. Was kann ich machen, sollte ich aus versicherungsrechtlichen Gründen doch lieber abwarten?

Silke F.

Antwort: Eine Krankschreibung durch einen Arzt bedeutet nicht, dass man als Arbeitnehmer tatsächlich den in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitraum auch „krank“ verbringen muss. Wie Sie Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen können, steht dort, dass die Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit „voraussichtlich“ bis zum Zeitpunkt X dauert. Der Arzt gibt also nur eine Prognoseentscheidung ab. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie vor dem von Ihrem Arzt angenommenen Zeitpunkt wieder arbeitsfähig sind, bestehen keine Bedenken, wenn Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.

Ob dieser Schritt richtig ist, hängt letztendlich von der Art der Erkrankung ab. Ein Arzt ist in der Regel besser geeignet, zu entscheiden, wann Sie wieder arbeitsfähig sind, als Sie selbst. Der Arzt berücksichtigt unter Umständen bei der Dauer der Krankschreibung, dass auch eine gewisse Phase der Erholung nach Abklingen der Krankheitssymptome notwendig ist, um einen Rückfall zu vermeiden. Von daher sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Wenn Ihr Arzt Ihnen bestätigt, dass Sie auch vor dem in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitpunkt wieder die Arbeit aufnehmen können, bestehen auch aus medizinischen Gesichtspunkten hiergegen keine Bedenken. Arbeitsrechtlich und versicherungsrechtlich kann Ihnen kein Nachteil entstehen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und dementsprechend Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Lediglich in den Fällen, in denen Sie trotz Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit aufnehmen und dann eine Verschlimmerung eintritt bzw. wegen der Erkrankung ein weiterer Unfall eintritt, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Hier wird man Ihnen dann sicherlich ein Mitverschulden zusprechen müssen. Diese Situation dürfte allerdings sicherlich der Ausnahmefall sein, da kaum ein Arbeitnehmer in einem arbeitsunfähigen Zustand seine Arbeit wieder aufnehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
Hoß, Wick & Medla
Wilhelm-von-Capitaine-Str. 11
50858 Köln

Das sollte deinen Chef genügen wenn er nicht aus Düsseldorf kommt.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#12 - 30.04 15:03

#10: nein, das ist nicht ausdrücklich geregelt, wenn du etwas handfesteres willst, bleibt wohl nur der blick in entsprechende kommentarliteratur.
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#13 - 30.04 15:06

Er und ich kommen aber aus Düsseldorf *g* Danke Dir trotzdem *lach*

Wenn sowas nicht fest geregelt ist hat mein Chef halt pech gehabt. Ich werde jedenfalls net nochmal vorzeitig zur Arbeit gehen wenn ich krank geschrieben bin.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#14 - 30.04 15:14

es ist nicht _ausdrücklich_ geregelt. das heißt aber nicht, dass du nicht trotzdem dazu verpflichtet wärst, vorzeitig wieder arbeiten zu gehen, wenn du arbeitsfähig bist.
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#15 - 30.04 15:19

Naja, wie oben bereits steht:
quote:
Der Arzt berücksichtigt unter Umständen bei der Dauer der Krankschreibung, dass auch eine gewisse Phase der Erholung nach Abklingen der Krankheitssymptome notwendig ist, um einen Rückfall zu vermeiden.


D.h. für mich: Selbst wenn ich mich wieder Gesund fühle darf ich mich erholen *g*. Aber auch selbst wenn ich gehen würde Udo, mein Chef würd mich wieder heim schicken.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#16 - 30.04 15:21

ich sage ja auch nicht, dass du es so machen sollst, ich sage nur, wie es theoretisch ist
Whiteknight KKK

RANG Lord of Skill

#17 - 30.04 15:23

Was kann mir denn deiner Meinung nach passieren wenn ich nicht arbeiten gehe und ich krank geschrieben bin? Selbst wenns mir gut geht glaube ich kann mir "praktisch" gesehen nichts passieren. Das "Theoretisch" mal außen vor *g*. Solange mein Chef mich nicht im Phantasialand erwischt
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#18 - 30.04 15:24

klar, praktisch ist es recht unwahrscheinlich
Andre

RANG Skill Commander

#19 - 02.05 14:17

...es sei denn dein chef sieht dich im Phantasialand!


oder deine Mitarbeiter....
Nutellica|Ich bin ein ganz besond´rer Mann

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 02.05 14:33

wenns meine mitarbeiter wären, müßte ich mich nicht krankschreiben sondern würde sagen "ich chef, ich urlaub"
Andre

RANG Skill Commander

#21 - 02.05 14:39

sry .. kollegen ô_Ô
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 02.05 18:08

passiert dir was darfste aus eigener tasche bezahlen....

also gesundschreiben lassen dann zieht im falle die versicherung...
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#23 - 02.05 18:19

nein, siehe #11.
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#24 - 02.05 21:46

was steht in #11 bitte anderes? außer das es genauer ausgedrückt ist.
patsetsfire | Stammtischphilosoph |

RANG Prophet of Clanintern

#25 - 03.05 11:44

da steht dass du weiterhin unfallversichert bist und dich nicht "gesund" schreiben lassen musst
Andre

RANG Skill Commander

#26 - 03.05 11:50

ich glaube er meint für den Fall eines Rückfalls der Krankheit beispielsweise...

angenommen ich gerate wegen meines (attestierten) Fiebers in Ohnmacht und kann meine Maschine nicht mehr überwachen. Dadurch entsteht ein Schaden von 6,ooo€, welchen die Haftpflichtversicherung nicht mehr übernehmen würde!
Rudirogdt

RANG Prophet of Clanintern

#27 - 03.05 15:34

quote:
Arbeitsrechtlich und versicherungsrechtlich kann Ihnen kein Nachteil entstehen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und dementsprechend Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Lediglich in den Fällen, in denen Sie trotz Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit aufnehmen und dann eine Verschlimmerung eintritt bzw. wegen der Erkrankung ein weiterer Unfall eintritt, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.


naja der letzte satzt hebt den vorherigen in gewisser weise wider auf.

arbeitsunfähig <-> krank geschrieben.

(wieder) arbeitsfähig <-> vorzeitig gesund "geschrieben"