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FORUM: Allgemeines THEMA: Privatbesitz am Flussufer
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iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#1 - 01.05 15:33

Wir waren heut - am 1. Mai - wandern.
Und dies zeitweise an einem Flussufer entlang. Nunja als wir da so gemütlich entlang gelaufen sind kamen wir irgendwann an ein Privatgrundstück - dessen Besitzer auch Schilder aufgehängt hatte dass der Durchgang verboten sei.

Wir waren natürlich nicht die einzigen die diesen Wanderweg nutzen wollten - wir waren grob geschätzt 30-35 Leute die sich da an diesem Grundstück gestaut hatten.
Nun steht aber auch in der Bayrischen Verfassung, dass man am Ufer des Maines (Fluss) entlang wandern dürfe - egal ob es Privatgrundstück ist oder nicht.

Wir sind dann (den beschwerlichen) Umweg um das Haus (stand am Hang) gegangen um keinen weiteren Streit zu vermeiden.

Wie ist das bei euch geregelt?
wie würdet ihr es handhaben wenn ihr Besitzer eines Hauses direkt am Fluss wäret?

Kam ziemlich überraschend da ich noch vor ein paar Monaten da entlang gejoggt bin.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#2 - 01.05 16:24

quote:
Nun steht aber auch in der Bayrischen Verfassung, dass man am Ufer des Maines (Fluss) entlang wandern dürfe - egal ob es Privatgrundstück ist oder nicht.
naja, so ganz stimmt das nicht.

quote:
Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu Naturschönheiten

[...]

(3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#3 - 01.05 16:40

ok dann bin ich wohl beim letzten Satz deines zitierten durcheinander gekommen beim letzten Lesen. Entschuldigung.
Dachte, dass die Wanderwege direkt mit den Flüssen verbudnen sein müssten.
Nutellica|Ich bin ein ganz besond´rer Mann

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 01.05 16:42

quote:
um keinen weiteren Streit zu vermeiden.

richtig so, immer provozieren
gute laune Zuperman

RANG God

#5 - 02.05 18:54

kann man da nicht auf gewohnheitsrecht zu sprechen kommen, wenn er bis vor ein paar wochen noch da lang joggen konnte? gab sonnen tollen fall hier mitm bistensee im norden
Olf™ *24/7 Arbeiter*

RANG Master of Clanintern

#6 - 03.05 10:42

@ 4: hab ich mir auch gedacht
Tashkan

RANG Deckschrubber

#7 - 04.05 11:28

Naja wenn du nen Angelschein hasst fuer ein Gewaesser darsft du um zu diesen zu gelangen auch Privatgruendstuecke betreten das ist das alt bekannte Wegerecht.
Elohim

RANG Skill Commander

#8 - 04.05 21:40

Und ohne Angelschein jetzt nicht, oder wie?
Olf™ *24/7 Arbeiter*

RANG Master of Clanintern

#9 - 05.05 15:54

Ich glaube es geht in dem oben genannten Fall eher darum, dass jemand das Recht hat an einem bestimmten See zu angeln und wenn kein öffentlicher Weg hinführt, darf man halt über das Privatgrundstück.

Das ist aber eigentlich ne andere Thematik