Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
FORUM: Allgemeines THEMA: Überlassung fürs Ausland ?!
AUTOR BEITRAG
Wolle™ *glowing in the dark*

RANG Deckschrubber

#1 - 24.06 10:14

so, hab letztens in der Zeitung oder sonstwo gelesen, dass wenn man mit einem geliehenen Auto ins Ausland fährt so eine Art Überlassungschein/-schreiben braucht.
Sprich ich fahr mit dem Auto meines Vaters ins Ausland und er meinte nun (er hat das auch gelesen), ich bräuchte so ein Schein, dass ich nachweisen kann, dass ich mit seiner Erlaubnis fahre, bzw. berechtigt bin das Auto zu fahren. Falls ich mal in eine Kontrolle komme...

Weiß jmd zufällig, wie so etwas aussehen muss? Bzw. was darin enthalten sein muss oder man sowas überhaupt braucht?

Werde sonst Montag mal beim ADAC anfragen, weiß jedoch nicht, ob man da dieses Schreiben als Nicht-Mitglied bekommt.

Vllt weiß ja jmd wie das auszusehen hat,

vielen Dank
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#2 - 24.06 10:46

also ich war schon oft mit dem auto meines vaters im ausland, und hatte noch nie so einen schein. bin allerdings auch noch nie kontrolliert worden.
aber ich hab noch nie gehört, das man sowas braucht.

kurz gesagt: ich bin dir keine große hilfe ;)
⌂мadDσg⌂chien motivé

RANG Master of Clanintern

#3 - 24.06 15:08

Ich bin bisher nur im Inland kontrolliert worden. Da kam dann meist die Frage: „Wer ist denn der *Name meines Vaters*?“
Ich: „Mein Vater.“
Cop: „Weiß der, daß sie mit seinem Auto fahren?“
Ich: „Das ist mein Auto. Das ist nur auf meinen Vater zugelassen, weil die Versicherung so günstiger ist!“

Die Cops verstehen das. Anders ist das bei reisen ins (östliche) Ausland. Also dorthin wo geklaute Autos mit vorliebe verschoben werden. Da „darf“ man zumindest mit Leihwagen nur mit entsprechender Genehmigung ausreisen.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#4 - 24.06 15:22

Ich denke, dass wenn du in einem Auto kontrolliert wirst, das auf jemanden zugelassen ist, der den selben Nachnamen trägt wie du, werden die wenigsten Polizisten ärger machen.

Mit Leihwagen ist das ja generell etwas anders, ich hatte mal in Frankreich einen Leihwagen, und da stand im Vertrag drin, dass ich das Land nicht verlassen darf.
Andre - Legasthenikerforum

RANG Skill Admiral

#5 - 25.06 07:28

Ich wurde mit dem Auto eines Freundes erst vor 2 Wochen von niederländischen Polizisten angehalten:

"Führerschein, Fahrzeugpapiere & Ihren Personalausweis bitte"

"Hier, bittesehr"

"Ihr Auspuff ist kaputt, bitte fahren Sie damit umgehend in eine Werkstatt. Hier Ihre Papiere, eine gute Fahrt."

"Danke tschööööö"


........Keine Überlassung und der Fahrzeugschein ist auf einen anderen Namen zugelassen, aber kein Problem!

Zumindest bei den Keesköppen! Sonst, ka!
Colonel 187

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#6 - 27.06 09:09

ich würde mal sagen das ist wie bei den meisten Cops so: mal hast du Glück mal Pech.
Ob man so eine Bescheinigung braucht, weiß ich nicht, aber falls offiziell ja, kanns natürlich trotzdem sein, dass viele Cops drauf sch... Ich wüsste das ja beispielsweise auch nicht. Und was wollen Sie machen? Das Auto wegnehmen? Wohl kaum. Aber da wir ja heutzutage eh fast schon alle in der EU sind, sollte das ja kaum ein Problem sein, dass der mal rüberfunkt und fragt, ob die Karre eh nicht geklaut ist.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#7 - 27.06 11:37

Grundsätzlichg braucht man keine Erlaubnis, dass man mit nem fremden Auto unterwegs ist. Ist auch nicht verboten. Problematisch ist eben, wenn man mit einem Fahrzeug in ein Ostland fährt und der Name im Fahrzeugschein ein anderer ist. Wenn derselbe Nachnahme drin steht, weil das Fahrzeug auf ein Elternteil zugelassen ist, ist das meistens kein Problem. Wenn nicht, dann ist das auch kein Problem: Die prüfen lediglich, manchmal ziemlich langwierig, ob das Auto vielleicht geklaut ist...
quote:

Mit Leihwagen ist das ja generell etwas anders, ich hatte mal in Frankreich einen Leihwagen, und da stand im Vertrag drin, dass ich das Land nicht verlassen darf.

das hat aber lediglich mit der Verleihfirma zu tun und sonst mit keinem Gesetz. Was in diesem Vertrag steht interessiert keinen Polizisten/Zöllner/Grenzwärter.