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FORUM: Allgemeines THEMA: Polizist als Ersthelfer -> Verboten?
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†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#1 - 03.07 22:23

hiho... es dreht sich um einen fall der schon ein paar monate her ist. wo / wann ist an sich egal. evtl ist das bundesland wichtig. es geschah in bayern.

und zwar kam ein polizist, der in seiner freizeit ebenfalls aktiver feuerwehrmann ist und dort sogar die funktion als kreisbrandmeister war nimmt (für laien: ist zuständig für eine gewisse anzahl nebeneinander liegender gemeinden im landkreis), an einen verkehrsunfall während seines polizeidienstes.

er fand dort eine eingeklemmte person vor. er alarmierte den rettungsdienst sowie die feuerwehr um die person zu befreien (der unfall ereignete sich in seinem zuständigkeitsgebiet) bis diese eintraf versuchte der polizist (kbm) den verunfallten zu versorgen und zu betreuen. dabei beschädigte er sogar seine uniform.

nun zum eigentlichen problem:
er bekam eine strafe von seinem polizei-chef, weil er als polizist diese aufgabe nicht wahrnehmen durfte und sich um andere dinge kümmern solle. noch dazu bekam er eine "beförderungssperre" und die uniform muss er aus eigenem geldbeutel zahlen. er sei im polizeidienst und nicht im feuerwehrdienst tätig während dieser zeit.

die ganze sache schaukelte sich hoch, bis zum innenministerium. nach dem alles geregelt war, wurde der polizeichef versetzt. jedoch blieben die "strafe" sowie die kosten für die uniform.

warum ist es einem polizisten verboten bei unfällen einzugreifen?

ideen? vorschriften? erfahrung?
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#2 - 03.07 22:33

Hört sich irgendwie so an, als ob da ein Teil der Geschichte fehlen würde. Link?

Denn dass ein Polizist, egal ob im/außer Dienst, keine Hilfe leisten darf, obwohl sie benötigt wird und er dazu in der Lage ist, ist sicherlich nicht wahr.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#3 - 03.07 22:35

Sicher dass die Formulierung so war? Und nicht etwas andere Randbedingungen? Aus welcher Quelle stammt die Information?
Mir kommt das komisch vor, weil Polizisten immer wieder als Ersthelfer aufgeführt sind. Vielleicht war in dem Fall die Tätigkeit des Befreiens unnötig, und die Regelung des Verkehrs vorrangig.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#4 - 03.07 22:48

die quelle ist der betroffene selbst. sicherlich kann es sein, dass wichtige informationen fehlen - die er evtl. einfach nicht erzählen wollte.

da ich selbst nicht bei diesem unfall dabei war, kann ich es nicht beurteilen.

aber wie kann es sein, dass derjenige eine strafe erhält sowie seine uniform aus eigener tasche zahlen darf?

das ganze ging sicherlich nicht umsonst bis zum beckstein..
patsetsfire | Stammtischphilosoph |

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 03.07 22:48

Klingt wirklich seltsam.
Wenn ein Polizist nicht als Ersthelfer eingreifen dürfte, sofern keine andere Person anwesend ist, könnte man diesen wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.
Deweswegen klingt das Ganze etwas komisch.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#6 - 03.07 22:51

er hätte sicherlich als ersthelfer aktiv werden dürfen. aber evtl nicht in dem maße? was er genau machte, weiß ich nicht. evtl übernahm er dinge, die er nicht hätte machen dürfen? bspw. türe mit brecheisen aufbrechen -> erschütterung des fahrzeuges -> zustand der verletzten person verschlimmert sich.. kA

ich denke mal, dass so etwas vorgefallen sein wird
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 03.07 23:36

Also, wenn das soweit stimmt, würde ich rechtlich gegen solche "Verbote" vorgehen.

Polizisten sind ja allgemein in Maßnahmen der ersten Hilfe geschult, auch wenn sie dem Rettungsdienst gerne die Chance geben zuerst am Unfallort einzutreffen, während der RD der Polizei die Möglichkeit gibt, zuerst beim Alki einzutreffen ...

Ich glaube $323c BGB ist unterlassene Hilfeleistung. Die dürfte erst recht bei Personen zutreffen, die sich mit sowas auskennen.

Jetzt ist halt die Frage, WAS genau er da gemacht hat. So lange das nicht klar ist, wird hier nicht zu klären sein, ob er das durfte.

Nur wenn die Einsatzstelle soweit abgesichert war und dann kommt ja von der Prioritätsliste der Verletzte, spricht nichts dagegen, wenn er den Verletzten im Rahmen seiner Möglichkeit zu versorgen.

Allerdings, wenn der eingeklemmt ist, werte ich Befreiungsversuche durch ihn als Überzogen (solange keine Gefahr für den Verletzten dadurch besteht: Feuer, Ertrinken, Berg runter fallen usw), da die Feuerwehr das Fahrzeug sauber unterbaut um erschütterungen zu vermeiden, der Pat. in der Zeit "abgeschossen" wird, damit er das nicht alles so live mitbekommt usw.
Wenn er da jetzt vorschnell gehandelt hat, könnte ich mir solche Maßnahmen von oben durchaus vorstellen, auch wenn ich das für fragwürdig halte.
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#8 - 04.07 06:44

quote:
Hört sich irgendwie so an, als ob da ein Teil der Geschichte fehlen würde. Link?

Denn dass ein Polizist, egal ob im/außer Dienst, keine Hilfe leisten darf, obwohl sie benötigt wird und er dazu in der Lage ist, ist sicherlich nicht wahr.


*zustimm*
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#9 - 04.07 08:34

er hatte den verbrecher in seinem streifenwagen bestimmt unbeaufsichtigt gelassen, sodass dieser 7 weitere biotonnen vergewaltigt hat.
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#10 - 04.07 08:37

SEHR LAUTES ROFL!
Diabolus

RANG Master of Clanintern

#11 - 04.07 08:50

quote:
er hätte sicherlich als ersthelfer aktiv werden dürfen. aber evtl nicht in dem maße? was er genau machte, weiß ich nicht. evtl übernahm er dinge, die er nicht hätte machen dürfen? bspw. türe mit brecheisen aufbrechen -> erschütterung des fahrzeuges -> zustand der verletzten person verschlimmert sich.. kA


ob man bei der ersten hilfe alles richtig oder falsch macht ist egal, selbst wenn du durch deine hilfe den verletzten noch schaedigen solltest, kann dich dieser nicht belangen.

falsch waere daneben zu stehn und ueberhaupt nichts zu tun. es reicht sogar, wenn man sich nicht mehr zutraut, nur den notruf abzusetzen.
TheCze- Zombiekommunist

RANG Prophet of Clanintern

#12 - 04.07 11:09

quote:
ob man bei der ersten hilfe alles richtig oder falsch macht ist egal, selbst wenn du durch deine hilfe den verletzten noch schaedigen solltest, kann dich dieser nicht belangen.

denoch gibt es richtlinien in denen man bleiben muss, verreichen von medikamenten z.B. ist nicht erlaubt usw.
Inqui=]rcou[= da Dääährminator!

RANG Master of Skill

#13 - 04.07 11:40

ich kann mir schon vorstellen dass der polizist nach der gesetzeslage in dem moment vielleicht nicht helfen durfte weil er ja als polizist im einsatz war und nicht als feuerwehrmann...er hätte die straße absperren müssen oder den verkehr um die unfallstelle leiten müssen anstatt sich beim versuch den eingeklemmten zu helfen, selbst oder ihn zu gefährden...

löl echt geile gesetze hier in D!
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#14 - 04.07 12:12

Nein, das ist doch bekloppt.

Er darf helfen, sofern er sich nicht selbst in Gefahr bringt. Verkehr regeln hat Zeit, notfalls wird halt die Straße dicht gemacht
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#15 - 04.07 15:34

selbst privatpersonen sind dazu VERPFLICHTET zu helfen insofern sie sich nicht selbst in gefahr bringen.. von daher MUSS da was entscheidendes fehlen in #1
Weasel

RANG Ober0wn3r

#16 - 04.07 15:49

Also mein letzter erste Hilfe Kurs ist schon länger her, aber soll man nicht als allererstes die Unfallstelle absichern, so dass keine weitere verletzt werden können?

Wenn er das vernachlässigt hat, kanns vielleicht schon zu einer Strafe kommen. Aber sicher nicht, weil er geholfen hat.


Wurde aber ja schon so angesprochen oder
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#17 - 04.07 16:49

da muss irgendwas passiert sein wie zum beispiel dass aufgrund seiner unaufmerksamkeit in sachen Polizeiarbeiten jemand oder evtl. sogar die Person zu schaden gekommen ist.
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#18 - 04.07 16:54

dann dürfte man ja als bürger auch nicht im notfall helfen, schließlich ist man ja als zivilist auf die straße gegangen und hat kein recht sich in behördenkram wie feuerwehr oder ersthelferei zu einzumischen...
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#19 - 04.07 16:56

nein, die person ist nicht dadurch zu schaden gekommen.

es geschah innerorts.. denke mal, dass die straße mit dem fahrzeug schon abgesperrt werden konnte.

es geht lediglich darum, dass er der person geholfen hat und dies anscheinend nicht als polizist in dem "maße" tun hätte dürfen.

bevor man mit der rettung beginnt, muss rücksprache mit dem notarzt gehalten werden. und da dieser noch nicht da war - so vermute ich - hat er einen fehler begangen.
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#20 - 04.07 17:02

er könnte auch einen komplizierten chirugischen eingriff gewagt haben!
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#21 - 04.07 17:05

die offene herzoperation sowie die stillung der subarachnoitalen blutungen hatte er bereits nach 2 minuten vollbracht.
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 04.07 17:07

#19: blödsinn. basis-maßnahmen können auch ohne den Notarzt durchgeführt werden.

könnten grundlegende Maßnahmen der ersten Hilfe nur durch Notärzte durchgeführt werden, müssten alle BWL- und Jura-Studenten Medizin studieren, damit es genügend Ärzte gibt.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#23 - 04.07 17:09

basismaßnahmen ja. hab ich geschrieben, dass er basismaßnahmen durchgeführt hat?? nein.
gute laune habbi

RANG 0wn3r

#24 - 04.07 18:17

ne du hast geschrieben dass man vor der rettung rücksprache mit dem notarzt halten muss, und das ist so wie es da steht, nunmal quatsch...
dummes Schaf - däääh

RANG Deckschrubber

#25 - 04.07 19:21

mensch, jetzt frag ihn doch einfach nochmal, was das problem war :-/
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#26 - 04.07 19:54

@#24: rettung hier = befreiung der person aus dem fahrzeugwrack. und fakt ist, dass man davor mit dem notarzt rücksprache hält.
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#27 - 05.07 06:09

Dann kannst du das auch mal so schreiben?

Und nein, bei einer Crash-rettung würde ich nicht immer mit dem Notarzt sprechen.
Dafür muss der erstmal da sein. Wenn einer keine Vitalfunktionen aufweist, kommt der raus und wird reanimiert, ob jetzt Doktor da oder ned
Inqui=]rcou[= da Dääährminator!

RANG Master of Skill

#28 - 05.07 06:59

ja und genau dann hast du als polizist bei der jetztigen gesetzeslage dreck am stecken...kapiert nun endlich? wir leben nun einmal in einem staat in dem sich alltäglich abertausende von gesetzen gegenseitig ausstechen odda behindern odda sonstwas...das is fakt, Däääh!
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#29 - 05.07 07:32

dann wander doch aus wenn alles so scheiße ist!
⌂мadDσg⌂chien motivé

RANG Master of Clanintern

#30 - 05.07 08:13

Bei der Geschichte fehlt was, ganz bestimmt.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Polizist, der einem Unfallopfer hilft, ärger bekommt.
Es kann also höchstens um das wie gehen.

Zum einen ist er Polizist und Kreisbrandmeister, was der (polizeiliche Chef) so eventuell schonmal nicht duldet. Beide Berufe kann er ich gleichzeitig wahrnehmen, was zu „Interessenkonflikten“ führen kann und daher unterbunden werden sollte.
Beispiel: bei einer größeren Schadenslage (Unwetter) sollte der KBM die Feuerwehr führen. In solchen Fällen besteht aber meist auch ein hoher Personalbedarf bei der Polizei, so daß auch dort Freischichten in den Dienst beordert werden. Was soll er nun tun?

Hat der Polizist/KBM nach eintreffen der Feuerwehr eventuell Aufgaben eines Feuerwehrmanns übernommen? Hat er vllt. selbst (ohne die Schutzkleidung eines Feuerwehrmanns) an dem Fahrzeug rumgeschnippelt?
Als Polizist hätte er sich da zurückziehen und die Feuerwehrleute ihre Arbeit machen lassen müssen. Als KBM hat er an „vorderster Front“ zwar auch nichts verloren, aber welcher Feuerwehrmann gibt in einem solchen Fall schon seinem Chef Anweisungen?

In sofern kann der Polizeichef natürlich zu Maßnahmen greifen, die sicherstellen, daß der Polizist wieder seinen Beruf ausübt und nicht Feuerwehrmann „spielt“.
Bei anderen Berufen akzeptiere ich das nicht, aber zwei Hilfsorganisationen gleichzeitig dienen zu wollen ist immer kompliziert und mit Nachteilen verbunden.