Forum
Öffentliche Foren |
FORUM: Allgemeines THEMA: Mahnung von Inet-Anbieter | |||||||||||
AUTOR | BEITRAG | ||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#1 - 30.07 22:34 ich dachte eigentlich bei mir würd's nie so weit kommen, aber ich hab wohl doch nen Haken übersehen. Nach ner Party vor mehr als 2 Wochen (achtung, das wird noch wichtig!) hab ich ne sms von ner Freundin bekommen, die sich ausheulen musste. Kein Geld aufm Handy und keine Lust anzurufen, also hab ich per google nach nem anbieter für kostenlosen (!) sms Versand gesucht. dabei bin ich auf www.esimsen.com gestoßen. Arschmüde, gut alkohol im Blut und wollt halt noch fix antworten, also einfach den Haken gemacht und die ABGs akzeptiert. Alles klar, mein Fehler, seh ich auch ein. Aber JETZt erhalte ich die Mahnung in der nochmal fein steht, dass ich ja innerhalb von 14 Tagen hätte Widerrufen können, is glaub 16 Tage her oderso -.- 144 EUR (12/Monat, aber es wird ein Jahr(!) im Voraus abgebucht) soll ich bis zum 05.08. nun nachzahlen. Mir hätte der Haken auffallen müssen, als ich per sms von esimsen.com meine Mitgliedschaft (direkt nach der Anmeldung) bestätigen sollte, aber Grund für die Unachtsamkeit steht ja oben. btw. habe ich mein Geburtstatum falsch angegeben. Bin zwar über 18, aber war zu faul das richtige rauszusuchen und hab irgendwas gemacht. Wie schauts aus für mich, kann ich da irgendwie nochmal davonkommen? IP und Handynr ham sie ja leider, also "nicht antworten" bringt wohl nix. |
||||||||||
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester
RANG Master of Clanintern |
#2 - 30.07 23:12 Wie wär s mit der Behauptung, im Browser alle Bilder unterdrückt zu haben, folglich weder den Texthinweis unter dem Anmeldeformular noch den Inhalt der AGB-Seite gesehen zu haben, AGBs akzeptiert zu haben die nicht da waren, sprich garkeine und somit auch nicht an das gebunden zu sein, was man nicht hat lesen können?Wenn du ne Rechtsschutz hast, würde ich genau mit der Argumentationskette mal zum Anwalt rennen. Der Hacken bei "ich hab gelesen" ist ja schön und gut, aber hab ich damit dann akzeptiert was da steht oder was ich gelesen hab? Wenn ich nichts lesen konnte, hab ich dann das akzeptiert was ich nicht sehen konnte oder einfach *nichts*? Versucht btw mal, ohne JS auf der Seite zu surfen. Ich hab grad mal den Lynx angeworfen und bin auf die Seite gestoßen. Von Kosten steht da *nichts*, weil Lynx weder Bilder anzeigt noch JS ausführt. |
||||||||||
Elohim
RANG Skill Newbie |
#3 - 31.07 01:17 Richtig. Ich würde erst mal behaupten, die Seite mit einem reinen txt-browser besucht zu haben, wenn sie ihre AGBs in Grafiken packen müssen dann ist das eben deren Problem. |
||||||||||
Elohim
RANG Skill Newbie |
#4 - 31.07 01:27 Habe mir die Seite gerade noch mal angeschaut, so wie es ausschaut hast Du ab Erhalt der Wiederrufsbelehrung 2 Wochen (nicht seit neuestem sogar 4?) Zeit, Deinen Wiederruf abzusetzen. Dabei darf die Belehrung nicht extern erfolgen, so wie es auf der Seite da der Fall ist (indem Du auf eine andere Seite hingewiesen wirst). Solltest Du also jetzt eben erst die Mail bekommen haben, in der eine Belehrung steht, dann gilt sie auch erst seit eben. Sollte selbst in der Mail keine ausreichende Belehrung stehen, so hast Du - bis dann doch mal eine kommt - unbefristet Rücktrittsrecht. Lernt man zumindest in Wirtschaftsrecht so, solltest Dir also keine Sorgen machen.Ach und lass gleich ne Abmahnung wegen eines rechtswidrigen Impressums folgen! -- @Seitenbetreiber: Ne Abzocke-Seite auf BWL-erstes-Semester-Niveau machen, und nicht mal das hinbekommen. Arm. |
||||||||||
Nutellica|Ich bin nur kurz kacken
RANG Prophet of Clanintern |
#5 - 31.07 06:24 was is an dem impressum rechtswidrig?(nee, ausnahmsweise will ich grad niemandem ans bein pinkeln, will nur wissen, was ich selber falsch machen könnte ) |
||||||||||
Andre - Legasthenikerforum
RANG Master of Skill |
#6 - 31.07 06:33 ach.. das ist also deine seite?
|
||||||||||
Macbeth - Däääh!
RANG Prophet of Clanintern |
#7 - 31.07 06:57 ich hätte manchmal echt Lust, die solche Idioten die solche Seiten machen aufzusuchen, und mal richtig schön zu vertrimmen, damit sie im Leben nicht mehr dran denken, etwas in der Art aufzuziehn |
||||||||||
mufflon@gehasst, geliebt, verschmäht
RANG Deckschrubber |
#8 - 31.07 07:55 selbstjustiz 4tw oO |
||||||||||
daRkrAiN´´hh
RANG Lord of Luck |
#9 - 31.07 08:00 hämmm...bleibt doch jedem selbst überlassen dieses zu nutzen oder aber auch nicht.......... |
||||||||||
Elohim
RANG Skill Newbie |
#10 - 31.07 10:22
Es darf zum Beispiel nicht als Grafik hinterlegt sein sowie in einem Popup liegen, da diverse Browser es so nicht anzeigen können. Das Impressum muss allerdings von jedem Benutzer ohne Umwege einsehbar sein. Gibt da zwar ne gewisse Grauzone, die Gerichte sich vorbehalten, aber das mit der Grafik ist definitiv ein Grund für eine Abmahnung, die auch Erfolg haben wird bzw schon des öfteren hatte. |
||||||||||
Andre - Legasthenikerforum
RANG Master of Skill |
#11 - 31.07 11:11 schreib denen ne mail wenn sie dich nich in ruhe lassen ham sie so viel juristischen ärger am arsch das sie ihres lebens nicht mehr glücklich werden. natürlich in nem gekonnt höflich-hinterfotzigem ton |
||||||||||
cibo
RANG Lord of Clanintern |
#12 - 31.07 11:40
Das letzte Mal als ich nachgeschaut habe, war das aber ok, seit wann ist das denn nicht mehr erlaubt? Bzw. in der Rechtssprechung als ungenügend erkannt? Telemediengesetz (TMG) §5 Absatz 1 : [...] Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...] |
||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#13 - 31.07 15:41 Andre: Ich hab nicht mein genaues Geburtsdatum angegeben (bis aufs Jahr), sondern einfach 4.3. genommen (click ins fenster und irgendwas auf die schnelle angewählt). Ob die mir deswegen was können meinte ich.Nochmal die Details: Habe in der Nacht um 6:31 (wra am 14. Juli) ( sag ja es war spät) folgende sms von denen erhalten:
6 Minuten später ne Mail erhalten in der nur steht, wo ich mich mit welchem PW einloggen soll + Kontakt. Aber nichts von wegen Kosten oder Abo oder sonstwas. Lediglich ein Link
-->
Rechnung is pdf format und 1) und 2) sind wieder Grafiken. Des weiteren steht der besagte Link hierzu ganz am Ende der Mail nach zweimaligem k.a. ob man daraus nen strick machen könnte. Die in #1 angesprochene Mahnung erfolgte am 29.07. um 18:43 per Mail. Wobei ich gerade sehe, dass ich auch den Namen falsch angegeben habe (angegeben als: Marbla Tillbla ) <- können die mir DESwegen was? Komplette Mahnung:
Danke schonmal an alle, wenn ich da rauskomme gibts für einige sicherlich n kleines Geschenk von mir :] |
||||||||||
Wheeljack
RANG Deckschrubber |
#14 - 31.07 17:14 Okay... zuallererst einmal: ich hoffe, Du hast daraus was gelernt, denn niemand hat was zu verschenken.Schau ab und zu mal ct-Magazin. Dort wird immer wieder drauf hingewiesen: Bedingungen, die in den AGBs versteckt sind und für den Kunden überraschend kommen, sind nichtig. In Deinem Fall sind die 144€ im unteren Teil der Seite praktisch im Kleingedruckten - allerdings trotzdem wie ich finde gut lesbar. Und dass Du volljährig bist kommt auch noch erschwerend hinzu. Schau einfach mal das cttv-Archiv durch, denn da gibts einige ähnliche Fälle. Ob Du jetzt (wie die kürzlich noch empfohlen haben) erstmal den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten solltest (welchen viele Betrügervereine scheuen, weil der mit Kosten und dem Risiko vor Gericht zu verlieren verbunden ist) überlasse ich Dir. |
||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#15 - 31.07 17:39
doch, es gibt massig kostenlose free-sms anbieter. ich war nur zu blöd nen richtigen zu finden und bin dann dort gelandet Gelernt daraus habe ich aber, ja sind sie auch :> Was kann mir bei nem gerichtlichen Mahnbescheid schlimmstenfalls passieren? Gebühren dnk ich mal, klar, aber wie hoch werden die sein? btw. Rechtschutzversichert bin ich (noch) nicht |
||||||||||
huma
RANG Lamer |
#16 - 31.07 18:15
Wenn die "Firma" einen Rechtsanwalt beauftragt:
ansonsten:
Etwaige Zinsen sind entsprechend noch hinzuzurechnen. |
||||||||||
Nutellica|Ich bin nur kurz kacken
RANG Prophet of Clanintern |
#17 - 31.07 19:50 schließt natürlich mit ein, daß sie vor gericht gewinnen |
||||||||||
Kabelbinder
RANG Master of Clanintern |
#18 - 31.07 20:44 juristisch sind sie auf der sicheren seite.es gibt zwar ein urteil aus münchen, da waren die agb aber nicht auf der startseite abgedruckt bzw. die richterin war der meinung, dass die kosten zu versteckt sind aktenzeichen habe ich aber leider nicht mehr |
||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#19 - 31.07 21:04 denke, dann werd ich wohl leider überweisen müssen, ohne rechtschutz is mir das zu gefährlich :/Naja, möcht jmd. n paar sms? Ich hab 100 pro Monat frei |
||||||||||
CaptainCat™
RANG Lord of Clanintern |
#20 - 31.07 21:09 willst du dich wirklich auf clanintern ratschläge verlassen ? |
||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#21 - 31.07 21:13 naja bezahlt is noch nixmeine Mutter nimmt das Ganze morgen nochma mit zum Anwalt (arbeitet dort) und dann mal hörn was der sagt. Aber wenn ich den dann bezahle, hab ich am Ende kaum noch was gespart und keine frei sms, sodass die kosten wieder auf mein Handy gingen (wobei ich vll. 20 sms pro monat hab und 15 davon von unterwegs weggehn) |
||||||||||
Elohim
RANG Skill Newbie |
#22 - 31.07 22:43
Grafiken schließen z.b. Textbrowser (Browser für Blinde) aus der unmittelbaren Erreichbarkeit aus, genau so wie z.B. Java und sonstige Spielereien. Und genau so haben das in der Vergangenheit auch schon einige Gerichte gesehen, ich weiß von Urteilen, wo sogar das Impressum hinter einem "Kontakt" schon nicht mehr ausreichend war, da es nicht für jeden als Impressum erkennbar wäre. |
||||||||||
Shooter
RANG Master of Clanintern |
#23 - 31.07 23:43 Links zum Impressum mit zwei Klicks sind in Ordnung. Kommt natürlich auch immer aufn Richter anAber ich würde das niemals bezahlen. Wie oben steht, müssen die Informationen leicht erkennbar sein. Es wurden bereits verfahren eingestellt, wo die anfallenden Gebühren auf der selben Seite standen, man jedoch runter Scrollen musste. Und hier sieht man garnix. Und wenn ich auf AGB, Impressum oder sonstwas klicke passiert auch nix! Javascript hab ich nunal aus. Kein Richter wird denen da Recht geben. Speicher die Seite auf jedenfall mit einem Programm ab. (Keine Screenshots - da kann man das mit dem Javascript nicht erkennen) Ich würde auch erst zum Anwalt gehen wenn ich was per Post bekomme. Email ist kein Rechtsweg. Aber denen ist bestimmt selbst der Brief aus London zu teuer. edit:
Glaubst du wirklich die "Firma" wird in einem Jahr noch existieren? Nach genügend verarschen wird das Geld verschoben und die melden Insolvenz an. fettisch |
||||||||||
Kabelbinder
RANG Master of Clanintern |
#24 - 01.08 01:08 weil sie es an ein deutsches inkassobüro abgeben heise meint zu dem thema unter anderem: http://www.heise.de/ct/07/10/148/default.shtml |
||||||||||
[KF]Haubi
RANG Master of Clanintern |
#25 - 01.08 05:01 und vor allem der screenshot aus dem heise-link ist wohl für dich am wichtigsten:http://www.heise.de/ct/07/10/148/bild6.jpg |
||||||||||
cibo
RANG Lord of Clanintern |
#26 - 01.08 06:07 Elohim: Aber Blinde und Textbrowser sind weder der Standard, noch die Mehrheit der Internetnutzer. Und es besteht keine Pflicht die eigene Internetseite Barrierefrei bzw. Behindertengerecht zu machen.Dann ist ja schon ein Flash-Menu ausreichend für eine Abmahnung, und das halte ich nun für übertrieben. Aber scheinbar muss man dann ja nur durch die Instanzen, bis einem jemand Recht gibt |
||||||||||
Andre - Legasthenikerforum
RANG Master of Skill |
#27 - 01.08 09:44 #25 son schreiben meinte ich! |
||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#28 - 01.08 16:42 Ich krieg morgen vll. Rückmeldung von dem AnwaltWie schaut das aus, wenn ich bis zum 5. nicht bezahlt habe, weil ich noch plane, was ich mache, können DANN schon Mahnkosten auf mich zukommen? :> |
||||||||||
Shooter
RANG Master of Clanintern |
#29 - 01.08 17:11 Nein, solange nichts per Post kommt nicht. Auch wenn sie es per Mail machen sollten, geht das vom Gesetzt her nicht. Wenn du es nicht erwarten kannst zu zahlen, kannst denen ja auch mal Antworten das du bitte ne Rechnung über den normalen Rechtsweg bekommst.Übrigens: Wird man nicht vorher richtig informiert verlängert sich das Wiederrufsrecht von 14 Tagen auf 6 Monate. |
||||||||||
Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Lamer |
#30 - 01.08 17:29 steht ja in den AGBNaja undw enn jetzt pe post direkt ne mahnung kommt, zahl ich dafür nix? |
||||||||||