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FORUM: Allgemeines THEMA: Bestellung rückgängig machen
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}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#1 - 13.08 19:05

Mein Vater hat in meinem Auftrag einen Auto-Schlüssel bestellt. Diesen benötige ich jetzt nicht mehr. Es wurde der Ausweis vorgelegt, aber kein Auftrag unterschrieben. Greift hier auch das 2-wöchige Rückgaberecht?
sHox`

RANG Master of Clanintern

#2 - 13.08 19:07

nen schlüsselrohling?
Torian *just savin´ the däääh*

RANG Ober0wn3r

#3 - 13.08 19:16

wenn ers online gemacht hat, ja.
}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#4 - 13.08 19:23

geht um einen Ersatz-Autoschlüssel
giDDl *hat urlaub*

RANG Hardcore Ruler

#5 - 14.08 14:17

wenn er speziell für dein auto angefertigt wurde zieht wohl kein rückgaberecht.
Jehova

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#6 - 14.08 14:26

1) Es ist ein 4wöchiges "Rückgaberecht".

2) Das greift nur im Fernabsatz, was bei "Ausweis vorgelegt" wohl nicht der Fall ist.

3) Auftragsgemäße (Spezialanfertigungen) fallen auch aus dem Rückgaberecht des Fernabsatzgesetzes raus.

4) Unterschrift ist nicht zwingend notwendig, auch mündliche Verträge haben einen Rechtswert. Fragt sich nur, wie das mit der Beweislast aussieht.

Fazit: Ich gehe davon aus, dass Dein Vater bestellt hat weil ein Schlüssel verlegt wurde, jetzt aber wieder aufgetaucht ist, und Du jetzt natürlich nach einem Weg suchst, Dich vor den Kosten zu drücken, die Du verursacht hast, ja? Arsch zu und bezahlen, Leute wie Du machen unsere Wirtschaft kaputt!
}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#7 - 14.08 14:45

steiger dich nicht so hinein, wenn ich ein rückgaberecht gehabt hätte, warum sollte ich davon nicht gebrauch machen?

"Ich gehe davon aus, dass Dein Vater bestellt hat weil ein Schlüssel verlegt wurde, jetzt aber wieder aufgetaucht ist,.." nein
Jehova

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#8 - 14.08 14:52

Ich steiger mich doch gar nicht ..?!
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#9 - 14.08 15:10

bei meinem freundlichen autohändler ist ein umtausch von teilen die extra bestellt werden müssen bzw. angefertigt werden ausgeschlossen.
Dr. Udo Brömme

RANG Sucker

#10 - 14.08 15:30

quote:
1) Es ist ein 4wöchiges "Rückgaberecht".
soso. der regelfall sind 2 wochen, 4 sind die ausnahme.
Jehova

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#11 - 14.08 15:32

Wurde das nicht kürzlich geändert? Dann will ich nichts gesagt haben ...
Dr. Udo Brömme

RANG Sucker

#12 - 14.08 15:34

nein. es gab ein ebay-urteil, nach dem bei ebay-auktionen die belehrung nie im voraus erfolge (was meiner ansicht nach hanebüchener blödsinn ist). bei nachträglicher belehrung wäre dann die frist 1 monat (!= 4 wochen). bei vorheriger belehrung sind es aber nach wie vor 2 wochen.
Jehova

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#13 - 14.08 15:38

Ja, stimmt schon, habe das verwechselt. §355BGB für jeden, den es interessiert!

Ach und das oben von mir genannte Fernabsatzgesetz gibt es natürlich nicht mehr, habe mich da alsch ausgedrückt. Gemeint ist der entsprechende Passus im BGB!
Dr. Udo Brömme

RANG Sucker

#14 - 14.08 15:42

na immerhin hast du mit deinem posting oben den begriff rechtswert erfolgreich der geodäsie entwendet und den rechtswissenschaften zugeführt
Jehova

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#15 - 14.08 17:09

Naja, ich sehe das alles halt ein wenig literarischer, da geht das voll in Ordnung!
gute laune habbi

RANG 0wn3r

#16 - 15.08 07:06

brömme rettet die aussterbenden wörter hanebüchener ist eines davon ^^
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#17 - 15.08 15:31

Hört da einer EinsLive?