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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechtsfrage zu AGB´s
AUTOR BEITRAG
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#1 - 26.09 13:52

Hallo,

bin derzeit bei Versatel und wollte meinen Vertrag nun kündigen (über 2 Jahren Kunde - Mindestvertragslaufzeit also ausgelaufen).
Nun folgendes Problem, die aktuellen AGB´s auf der Versatel Homepage enthalten andere Informationen als meine AGB´s, die ich zum damaligen Zeitpunkt von Versatel erhalten habe (war direkt ein Typ hier der den Vertrag beihatte und mir die AGB´s danach in die Hand drückte).
In meinen AGB´s steht folgendes drin:
quote:
12.1. Die Vertragslaufzeit sämtlicher Vertragsprodukte ist unbeschränkt. Einige Vertragsprodukte (DSL, NoLimit 2000, DSL NoLimit 2000 XL) und die optinalen Zusatzmodule (z.B. Sprachmodule, Internetmodule, Service Pakete) haben jedoch eine Mindestvertragslaufzeit, deren jeweilige Länge der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zu entnehmen ist.Das Vertragsverhältnis von Produkten mit Mindestvertragslaufzeit ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen auf das Kalendermonatsende kündbar, erstmals jedoch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.


In den neuen Versatel AGB´s steht zum Thema Kündigung aber das folgende:
quote:
12.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Produkte: Fon, DSL + Fon 1000, Doppel Flat: DSL + Fon
2000, Doppel Flat: DSL + Fon 4000, Doppel Flat: DSL + Fon 6000, Doppel Flat: DSL + Fon 16000,
Doppel Flat: DSL + Fon MAXI, Doppel Flat: DSL + Fon 6000 pro, Triple Flat: DSL + Fon + Mobil 2000
Triple Flat: DSL + Fon + Mobil 4000, Triple Flat: DSL + Fon + Mobil 6000 und Triple Flat: DSL + Fon
+ Mobil 16000 beträgt jeweils 24 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum vereinbarten Zeit-
punkt der Freischaltung des Dienstes.Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist
von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert
sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate.


Wie sieht das rechtlich nun aus? Wie darf und kann ich kündigen? Welche AGB´s gelten denn jetzt? Die Hotline von Versatel hat mir da leider keine Antwort geben können...der eine meinte sich auf die neuen AGB´s zu besinnen, die andere Frau meinte, dass es dann wohl "theoretisch mein Recht wäre" zu kündigen und ich solle "das beantragen".

Hilfe!!!!
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#2 - 26.09 13:54

wurdest du über die agb änderung informiert?
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#3 - 26.09 14:11

Hab soeben mal alle Unterlagen von Versatel angesehen. Weder per Brief noch per Mail habe ich von der Änderung etwas erfahren. Zumindest finde ich nichts dementsprechendes. Das einzige was ich bekommen habe sind eben damals die Unterlagen zum Vertrag, danach nur noch die Rechnungen und EVN per Mail.

EDIT: Eben auf der Hompage gefunden unter "Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei meinem Tarif." (Ich bin im Kunden-Exklusiv-Bereich)

quote:
Sowohl die Vertragslaufzeit, als auch die Kündigungsfrist ist von Ihrem bei Versatel gebuchten Tarif abhängig. Beide Informationen sind in den AGB enthalten, die Ihnen bei Beuftragung ausgehändigt wurden.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#4 - 26.09 14:30

Die AGB sind Bestandteil deines Vertrages geworden. Also 1 Monat. Es sind ja nichts weiter als vorgefertigte Vertragsklauseln.
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#5 - 26.09 14:51

Ich denke auch, dass die AGBs gelten, die du auch unterschrieben hast.
Sonst könnten die dir ja nachträglich alles mögliche unterjubeln.
[CIA]6339

CI Task Force

RANG Master of Clanintern

#6 - 26.09 21:46

<ot>
AGB, AGBs oder AGB's? Also letzteres auf keinen Fall und das davor eigentlich auch nicht...
</ot>
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#7 - 26.09 22:13

Nun stellt sich nur die Frage, wie ich Versatel am besten darüber informiere. Alice bietet ja beispielsweise an, die Ummeldung komplett zu übernehmen. Sollte ich denen einfach sagen, dass laut meinen AGB ich ein Recht auf Kündigung habe und hoffen, dass die scih von Versatel nicht breitschlagen lassen? Auf mein Fax hat Versatel leider nicht geantwortet, obwohl es vor über 1 1/2 Wochen abgeschickt wurde.
Agatha

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#8 - 26.09 22:23

...hat man nicht IMMER ein recht auf kündigung wenn sich was vertragliches ändert? so wie agb`s? und wenn du gar nicht erst darüber informiert wurdest, dass sich die kündigungsfrist ändert musst du selbst auch keine rücksicht auf diese neue variante nehmen..nee nee da war doch irgendwas mit Sonderkündigungsrecht...?haben wir hier keine spezi`s?
[BF-Corps]Matrixx

RANG Godlike

#9 - 26.09 22:37

Probiers doch einfach aus.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#10 - 27.09 07:11

quote:
spezi`s

AAAAAAARGH meine Augen

quote:
<ot>
AGB, AGBs oder AGB's? Also letzteres auf keinen Fall und das davor eigentlich auch nicht...
</ot>

Streng genommen heißt es AGB. Es heißt schließlich nicht "Allgemeine Geschäfts Bedingungs". Daher noch ein Vorschlag: "AGBen". Findet man ab und zu, aber vergleichsweise doch eher selten.

AGBs ist allerdings auch recht gebräuchlich...

Aber @8: Bitte NIEMALS nen Plural mit nem Apostroph vergewaltigen. Danke
Macbeth - Däääh!

RANG Master of Clanintern

#11 - 27.09 08:43

wenns denn wenigstens ein Apostroph wäre...

es ist ein Accent, der dazu missbraucht wurde
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#12 - 27.09 08:46

Das ist doch Haarspalterei


Agatha

RANG 800x600-Surfer

#13 - 27.09 12:10

eeeentschuuuuuuldigung

mach ich nie wieder, versprochen
Macbeth - Däääh!

RANG Master of Clanintern

#14 - 27.09 12:11

wir werden das weiter verfolgen...
compact_wisdom | scheinfrei

RANG Lord of Clanintern

#15 - 27.09 13:18

#12: Erzähl das mal nem Unix Shellscript... da kannst du stundenlang nen Fehler suchen, wenn du nicht ' von ´ und `unterscheidest *g*
brucksimo

RANG Deckschrubber

#16 - 27.09 16:25

Hallo RedMeff, wie darksense bereits geschrieben hat sind die von dir zu Anfang unterschriebenen Vertragsbestandteile (und auch die AGB dann) gültig. Erfolgt eine Änderung der AGB, so gilt diese nicht für dich, solange du diese nicht mit einem neuen Vertrag (also z.B. ein Dokument in dem du unterschreibst das du die neuen AGB akzeptierst oder, was sehr gerne gemacht wird, ist dir ein Dokument zuzuschicken das besagt das die AGB geändert werden, du wenn du Sie nicht akzeptieren solltest, das du von dem Vertragsfortsetzung zurücktreten kannst, durch die einen weiterbezug der Leistungen akzeptierst du diese dann aber) akzeptierst. Das ist das Prinzip "Antrag" - "Annahme". Also hast du nach deinen Angaben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (also bestenfalls 4 Wochen, schlechtestensfalls 8 Wochen). Du hast die Kündigung verschickt, dein alter Anbieter muss diese nur erreicht haben (am besten zu beweisen mit einem Einschreiben), antworten braucht dieser dir nicht. Nach Ablauf dieser Frist einfach die Zahlungen und Leistungsbezug einstellen.
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#17 - 27.09 17:26

Heißt es nicht auch so schon "Allgemeine Geschäfts Bedingungen", da es ja so oder so mehrere sind, und von daher stellt sich die Frage gar nicht ob AGBs, AGBen oder AGB?
cibo

RANG Lord of Clanintern

#18 - 27.09 17:46

Jein, man kann ja nun den Plural des Plurals bilden, also Mengen schachteln, sozusagen. Das ist dann einmal {AGB}, aber natürlich geht auch {AGB1,AGB2} etc, wobei man sich nun streiten kann, ob man durch ein wenig Rechnerei das Ganze allgemein auf eine Basis mit beliebiger Dimension reduzieren kann.
Ich behaupte das es auf juristischer Ebene nicht geht, weil beliebige Addendi hinzufügbar sind
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#19 - 27.09 18:45

Pack Deine Mathematik wieder ein, hier geht's um Sprachwissenschaft!
I.P. Pavlova

RANG Master of Clanintern

#20 - 27.09 19:48

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377

hier steht die gesetzesgrundlage, alles ab § 305, besonders aber der § 308, Versatel hätte dich auf jeden Fall zu einer Änderung der AGB's fragen müssen
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#21 - 28.09 14:26

Vielen Dank für euer aller Hilfe. Mit diesem Hintergrundwissen, werd ich Versatle gleich nochmal anrufen. Die haben mir nen Brief geschickt, dass sie meine "Änderungen" nicht "weiterbearbeiten können", weil "wichtige Informationen fehlen".

Lustig nur, dass ich einfach nur nach der Kündigungsfrist gefragt habe.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#22 - 29.09 12:30

Versatel ist eh doof. Bei diesem Scheißladen bitte alles mit Einschreiben und, wenns geht, mit etwas juristischer Hilfe arbeiten (zur Not nen Kumpel der sich besser auskennt als du).
Angefangen hats bei mir mit nem Widerruf... Naja, gab nen netten Haufen Zettel, Briefe, Faxe und Emails. Dabei stand ich immer auf der sicheren Seite, aber erklär denen das mal. Von Telefonieren halte ich nicht viel, das geht bei denen in einem Ohr rein und zum anderen wieder raus. Und im Zweifel hats nie stattgefunden.