Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
FORUM: Allgemeines THEMA: Zoll bei Waren aus England
AUTOR BEITRAG
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#1 - 04.10 13:16

Wer kennt sich damit aus? Habe vor mir D&D Miniaturen aus England schicken zu lassen. Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus?

Denn folgender Hintergrund. Ein Freund von mir befindet sich zur Zeit in England und wird dort für ein Jahr bleiben. Er könnte mir diese Miniaturen kaufen und wenn er mal nach DE zu Besuch kommt einfach mitbringen.

Unterliegt es dann genauso dem Zollrecht, wie wenn ich es mir nach DE schicken lasse? Oder ist es was anderes?

Müsste er Quasi, die Miniaturen auspacken und ohne Verpackung mitbringen!?
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#2 - 04.10 13:19

zoll? dir ist schon bewusst, dass großbritannien eu-mitglied ist, oder?
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#3 - 04.10 13:29

Wenn man übers Internet bestellt, fallen angeblich Zollgebühren an. 30% oder sowas in der Art.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#4 - 04.10 13:56

wer behauptet sowas? also außer dir?
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 04.10 13:58

die homepage die seit eu beitritt nicht aktuallisiert wurde... vieleicht
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 04.10 13:58



also aus Amerika und anderen nicht-EU Ländern ist es so (oder so ähnlich).

Da fallen in der Regel Zollgebühren + 19% MWST an, was dann in etwa auf 30% kommt... (wenn der Zoll die Pakete überprüft)
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#7 - 04.10 13:59

Also ich muss gestehen, dass ich mich nicht daran erinnern kann, jemals was im Ausland bestellt zu haben. Im Miniaturen Forum wird aber in allen möglichne Threads über diese Zollgebühren geredet. Da geht es irgendwie drum, wenn die Ware einen wert von 25 Pfund überschreitet, dann wird eine Zollgebühr in Höhe von rund 30% fällig.
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#8 - 04.10 14:01

vielleicht Pfund wie das Gewicht, nicht wie die Währung, und wenn die in den USA bestellen ^^
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#9 - 04.10 14:12

quote:
Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#10 - 04.10 14:17

Also kann ich in englischen Onlineshops kaufen wie ich lustig bin und muss nur auf die Versandkosten achten richtig? Perfekt. Somit wirds ja noch günstiger! Jeah!

Wenn ich es mir aber trotzdem mitbringen lasse, dann kann man im Grunde die 20kg zulässiges Gepäck ausnutzen? Da sagt dann auch keiner was am Flughafen, wenn er sieht das lauter schön verpackte Kartons enthalten sind!?

Wenn man Zigaretten irgendwo innerhalb der EU kauft, dann darf man doch auch nur max. 1 Stange oder sowas einführen oder!?
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#11 - 04.10 14:52

Da die EU ein einziges Zollgebiet ist, kann niemand Zoll verlangen. Das Zeug ist ja schon im Binnenmarkt wenn es in England ist.
Einfuhrumsatzsteuer fällt beim Erwerb zu rein privaten Zwecken auch nicht mehr an, die Waren unterliegen ausschließlich der Umsatzsteuer im Erwerbsland.

Der Zoll wörtlich:
quote:
Seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG nicht mehr von den Zollbehörden überwacht. Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder die besonderen Verbrauchsteuern auf beispielsweise Zigaretten, Spirituosen oder Mineralöl werden an den Binnengrenzen nicht mehr erhoben.


quote:
Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#12 - 04.10 14:52

Also aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es (zumindest von Deutschland nach England) denen scheißegal ist, was Du in Deinem Rucksack hast, solange es kein Sprengstoff ist.
AUch von England nach Deutschland haben die nie wegen irgendwas Ärger gemacht und habe teilweise Dosen mitgeführt und sonstiges. Also wegen ein paar Miniaturen werden die da mit Sicherheit nichts sagen.
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#13 - 04.10 15:02

Zigaretten:
quote:
Aus jedem Land der Europäischen Union, von einigen Sondergebieten
wie beispielsweise den Kanarischen Inseln abgesehen, können Sie Waren abgabenfrei mitbringen, wenn sie für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind.

Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie zum Beispiel Zigaretten und Alkohol sind bestimmte Richtmengen zu beachten. Werden diese überschritten, ist ein Nachweis über die private Verwendung erforderlich.

quote:
Tabakwaren (Ausnahmen siehe Tabelle 2)
Zigaretten: 800 Stück
Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück
Zigarren: 200 Stück
Rauchtabak: 1 kg

Die Ausnahmen sind:
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn (jeweils nur 200 Zigaretten für Fernreisende).
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#14 - 04.10 15:07

und wie schauts mit Luxemburg? da darf man doch auch nur 1 Stange pro Person mitnehmen, oder?
Elohim

RANG Master of Luck

#15 - 04.10 15:55

Jaja. So Quellenangaben sind immer schön. Sparen zahlreiche Rückfragen und entsprechen der guten Sitte. Wäre halt nur nicht mehr so cool. Tja.
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#16 - 04.10 15:57

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#17 - 04.10 15:58

mal abgesehen davon, dass ich das schon in #9 mit quellenangabe gequotet hatte
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#18 - 04.10 15:59

hey den link hab ich mir ganz eigenständig ergoogled!!!1
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#19 - 04.10 16:03

ich hab ihn auswendig gewusst
▪вlιzz▪

RANG Ober0wn3r

#20 - 04.10 18:04

nur weil ich dich letztens nach sowas ähnlichem gefragt ahtte!!
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#21 - 04.10 18:06

ne, schon viel länger
patsetsfire *fooled the reaper!*

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 04.10 18:22

quote:
Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie zum Beispiel Zigaretten und Alkohol sind bestimmte Richtmengen zu beachten. Werden diese überschritten, ist ein Nachweis über die private Verwendung erforderlich.


lol wie soll man denn nachweisen dass es nur für private zwecke is? schreibt man dann ein zettelchen "hiermit bestätige ich,name x, dass der von mir mitgeführte alkohol ausschließlich für private saufgelage genutzt wird!"?
scarecrow

RANG Godlike

#23 - 04.10 20:16

musste im zug von paris nach hamburg den zöllnern verklickern das die 12 flaschen clavados für mich privat sind. nach der 2. flasche haben sie mir geglaubt.

und ich habe 3 tage
-darksense-

RANG Deckschrubber

#24 - 05.10 10:46

Jo klar, hast mal eben 2 Flaschen 40%igen im Zug ausgekuddlt und bist dann noch zuhause angekommen.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#25 - 05.10 13:50

normal oder
scarecrow

RANG Godlike

#26 - 05.10 23:36

jepp
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#27 - 06.10 20:35

quote:
Jaja. So Quellenangaben sind immer schön. Sparen zahlreiche Rückfragen und entsprechen der guten Sitte. Wäre halt nur nicht mehr so cool. Tja.


Entschuldigung. Ich habe nicht daran gedacht die Quelle exakt anzugeben. Ich hatte gehofft, daß
quote:
Der Zoll wörtlich:
(siehe Post #11) ausreichend sei.
Elohim

RANG Master of Luck

#28 - 06.10 21:24

Nein, so etwas ist nicht ausreichend. Weil der Zoll in zwei Jahren schon wieder etwas anderes sagen kann und dann niemand hier die Möglichkeit hätte, Deine Antwort nachzuvollziehen.

Zumal es ohne Quelle lediglich eine Behauptung Deinerseits wäre, und keine Aussage des Zoll!