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FORUM: Allgemeines THEMA: rechtsfrage - btmg
AUTOR BEITRAG
memec

RANG Deckschrubber

#1 - 08.10 13:11

sagen wir mal ein freund hat probleme mit der polizei....



ihm wird zur last gelegt, mit cannabis gehandelt zu haben.


das ganze passierte 2005. er war heute bei der polizei zum verhör.


er soll einmal an jemanden gras verkauft haben. er war bei der polizei und sagte, er habe ihm hasch hisch (braunes) verkauft. laut aussage des anderen, wurde aber gras verkauft. da es schon über 2 jahre her ist, kann er sich nichtmehr genau daran erinnern, ob es jetzt das eine, oder das andere war.


der polizist glaubt ihm natürlich nicht, dass es ne einmalige sache war, da eben aussage gegen aussage steht. (2 verschiedene substanzen stehen da)


es war aber ne einmalige sache, aber es wird ihm dort nicht geglaubt.


es handelte sich vielleicht um 1 gramm.



mit was für einer strafe muss er rechnen?




edit: bei der tat war er noch 19, jetzt ist er 22.
sHox`

RANG Master of Clanintern

#2 - 08.10 13:36

quote:
da eben aussage gegen aussage steht.

Warum hat er nicht einfach geleugnet?
Verfahren eingestellt und fertig ^^
memec

RANG Deckschrubber

#3 - 08.10 13:39

wenn der andere eindeutig ausgesagt hat, dass er das von ihm hat und ein weiterer zeuge das gras vom anderen gesehen hat
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#4 - 08.10 14:00

das gras kann der andere ja überall her haben...
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Lord of Skill

#5 - 08.10 14:07

bei einem g und dem ersten vergehen passiert da überhaupt NÜÜÜS!
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Apprentice

#6 - 08.10 14:25

zwischen besitz und handel bist du aber schon fähig zu unterscheiden, oder?
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Lord of Skill

#7 - 08.10 14:28

ne ich bin zu breit

selbst beim handel (unter der voraussetzung von 1g & 1.vergehen) sollte da nix passieren. aber wieso hat der kunde "deinen freund" angeschissen? wasn das fürn *stink*
Perseus

RANG Deckschrubber

#8 - 08.10 15:11

klar, "der Freund" hat Probleme mit der Polizei ^^
sHox`

RANG Master of Clanintern

#9 - 08.10 16:17

war #1 nicht der beste freund von daniel kübelböck?
memec

RANG Deckschrubber

#10 - 08.10 16:21

das is ne andere geschichte... ^^
Colonel_Kernel *Status: quo*

RANG Deckschrubber

#11 - 08.10 19:18

jeder weiß von deinem drogenproblem, TU endlich was dagegen!
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#12 - 08.10 20:01

aber mal zurück um thema wieso hat er es nicht geläugnet ?
memec

RANG Deckschrubber

#13 - 09.10 07:59

neue lage der sache:


er war vorhin nochmal bei der polizei, da die fotos nichts geworden sind.


dort meinte der ermittelnde polizist, er habe gestern nochmal mit dem "kunden" gesprochen und er bestätigte, dass es doch so ablief, wie es gesagt wurde.


schonmal ein kleiner lichtblick
mufflon@gehasst, geliebt, verschmäht

RANG Deckschrubber

#14 - 09.10 08:59

1g und das erste mal ohja da wird die strafe richtig heftig ausfallen. sag "deinem freund" das er mind. 15jahre dafür bekommt o_O

achja und das nächste mal vercheck drogen nicht an irgendwelche idioten, die dir danach ans bein pinkeln
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Ruler

#15 - 09.10 09:21

der 2. satz ist def. der beste rat bisher in diesem fred!
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Apprentice

#16 - 09.10 09:59

der beste rat wäre gewesen, nicht zur vernehmung zu gehen, aber dafür ist es ja nun etwas zu spät.
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#17 - 09.10 10:22

nurmal so aus interesse, was passiert denn wenn man einfach nich hingeht? kommen die einen dann nich holen ?:/
Inqui=]rcou[= * Quatschkopf

RANG Hardcore Ruler

#18 - 09.10 10:24

und was wäre wenn er nicht hingegangen wäre? dann hätten se ihn wohl geholt...
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#19 - 09.10 10:28

du musst bei der Polizei nicht aussagen, niemals, und niemand kann dich dazu zwingen...
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Apprentice

#20 - 09.10 10:29

polizeilichen vorladungen muss nicht folge geleistet werden. wenn es nur um eine aussage oder vernehmung geht, passiert rein gar nichts. nur zur durchführung von ed-maßnahmen oder zur gefahrenabwehr können vorladungen zwangsweise durchgesetzt werden.
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#21 - 09.10 10:33

aber dann muss man trotzdem noch lange nicht sprechen...
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 09.10 10:34

oder was zugeben!
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#23 - 09.10 10:44

man könnte die schuld auch einfach auf andere leute schieben...
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Apprentice

#24 - 09.10 10:57

damit dann gleich noch ein zweites verfahren wegen § 164 stgb eingeleitet werden kann?
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#25 - 09.10 11:21

ja, unter anderem
gute laune Zuperman

RANG God

#26 - 09.10 11:34

und was hätte passieren können wenn er nichts ausgesagt hätte? Könnten sie ihn dann gar nicht rankriegen, weil er nichts zugibt oder wie?
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#27 - 09.10 11:48

rankriegen können sie ihn eh nur, wenns beweise gibt, oder genug glaubwürdige zeugenaussagen (sind ja dann im prinzip nichts anderes als beweise)...
er muss sich doch nicht selbst belasten...
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Ruler

#28 - 09.10 11:51

nein herr polizist das war kein heroin, ich schwörs ihnen das war ein kilo reinstes koks! direkt von meinem freund pablo aus kuba eingeflogen!!
*S | K* El Commandante

RANG Lord of Clanintern

#29 - 09.10 11:53

ok aber es macht sicherlich nen unterschied, obs n bissl gras oder n kilo koks/hero is

//edit

außerdem is das zeuch aus kolumbien besser
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Ruler

#30 - 09.10 11:54

ich spiele auf #1 an. gras / haschich

nein ich hab dem jungen kein gras verkauft, das war 100% hasch!!