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FORUM: Allgemeines THEMA: reklamation bei onlinekauf
AUTOR BEITRAG
KingkomG

RANG Deckschrubber

#1 - 16.10 08:02

ich habe ein problem mit einer reklamation.

ich bestellte mir bei einem onlineversandhaus eine digicam. preis 127€ mit versand. testberichte im internet waren durchweg positiv was die bildqualität angeht. als ich das teil zuhause ausgepackt hatte und einige testfotos gemacht habe stellte ich fest dass die bildqualität äußerst bescheiden ist.

ich schickte das ding nach wenigen tagen zurück an den absender mit einem schreiben dass ich mit dem produkt unzufrieden sei und ich mein geld zurück will.

darauf bekam ich eine mail in der stand dass ich dem unternehmen zu einem warenersatz von ca 20€ verpflichtet bin da ich das gerät in betrieb genommen hatte (akkus nicht mehr eingeschweist, fingerabdruck auf dem display)
der rest ist eine "gutschrift"

auf eine mail in der ich erklärte dass ich damit nicht einverstanden sei und ich den vollen kaufpreis auf mein konto ... überwiesen haben will bekam ich nur nochmal einen textausschnitt kopiert welcher bereits in der ersten mal stand.

so die frage ist nun: ist das rechtens und wenn nicht wie bekomme ich mein geld zurück?
Olf™ *im Big Business*

RANG Master of Clanintern

#2 - 16.10 08:20

Wie? Wie immer. Per Klage vor einem deutschen Zivilgericht. Der Abzug von 20 Euro ist bei einigen üblich und auch nachvollziehbar.
-$-a-B-0-t-a-G-E-

RANG Deckschrubber

#3 - 16.10 08:32

aber trotzdem steht ihm doch der betrag abzgl der 20€ zu. und zwar zurück auf sein konto und nicht als "gutschrift" oder etwa nicht?
-[e1337e.weazel]-

RANG Master of Clanintern

#4 - 16.10 08:58

In so einem Fall hilft erstmal AGB des Versandhandels lesen, wenn da nix drin davon drin steht musst du das Geld wieder bekommen;in voller Höhe (immer vorausgesetzt du hast die Frist des Widerrufrechtes eingehalten). Aber leider wirst du nur auf dem Weg wie Olf es beschrieben hat bekommen, per Klage vor einem deutschen Zivilgericht, langsam und dem Streitwert nicht angemessen. N paar aufs Maul kommt dich günstiger.
KingkomG

RANG Deckschrubber

#5 - 16.10 10:26

hier ist der ausschnitt zum widerruf aus deren agbs

§ 2 Widerruf

Sie haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tage nach Erhalt der Ware und der nachstehenden Belehrung in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail).

Widerrufsbelehrung
(1) Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. (Hinweis der Mindfactory AG zu dieser amtlichen Musterbelehrung: tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist nicht mit dem jetzigen Lesen dieser Belehrung. Erst am Tag nach Erhalt der Ware und erst wenn Sie zuvor oder gleichzeitig mit der Ware eine gesonderte Widerrufsbelehrung in Textform (z.B E-Mail, Fax, Brief) erhalten haben, beginnt diese Frist.)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Mindfactory AG

Preußenstraße 14 a - c
26388 Wilhelmshaven

logistik@mindfactory.de



Widerrufsfolgen
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehören auch die Beschädigung der Verpackung und das Brechen von Siegeln. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Kaufpreis (incl. Mehrwertsteuer) der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


also mit dem 20€ warenersatz muss ich mich wohl abfinden aber den rest muss ich doch nun zurückerstattet bekommen.
Elohim

RANG Master of Luck

#6 - 16.10 12:34

Mindfactoy? Naja, Verbrecher sind das zumindest nicht. Die 20 Euro sind wohl weg, ja. Ist ja auch nachzuvollziehen. Eine Gutschrift allerdings ist nichts, was Du hinnehmen musst. Schreib denen noch einmal dass Du anstelle der Gutschrift eine Auszahlung des Betrages verlangst - sollten sie dem nicht nachkommen wollen sollen sie Dir explizit sagen, _wo_ Du dieser Praxis zugestimmt hättest.
KingkomG

RANG Deckschrubber

#7 - 16.10 12:41

oh eigentlich wollt ich gar keinen namen nennen ^^ ... egal

ja eigentlich hatt ich bisher auch keine schlechten erfahrungen mit denen...
aber der schriftverkehr war nicht sehr kundenfreundlich wie ich finde.
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#8 - 16.10 17:41

quote:
aber trotzdem steht ihm doch der betrag abzgl der 20€ zu. und zwar zurück auf sein konto und nicht als "gutschrift" oder etwa nicht?


Gutschrift ungleich Gutschein.
Olf™ *im Big Business*

RANG Master of Clanintern

#9 - 16.10 18:04

Richtig, deswegen hatte ich dazu nichts geschrieben. Das Geld wird ihm auf dem Konto gutgeschrieben. Und die 20 Euro sind schon rechtens. Lass sie die also abziehen, nen Gericht damit beauftragen wird im Zweifel teurer.
-[e1337e.weazel]-

RANG Master of Clanintern

#10 - 16.10 19:06

quote:
Und die 20 Euro sind schon rechtens.


Dazu müsste das, aber auch irgednwo bei denen stehen oder ist das irgendwo gesetzlich verankert?

ist der fingerabdruck auf dem displa eigentlich nicht entfernbar oder war das nur ne fettpatsche ?
Elohim

RANG Master of Luck

#11 - 16.10 19:42

Es steht nicht "irgendwo", es steht direkt da, wo es hingehört. Lies noch mal!
-[e1337e.weazel]-

RANG Master of Clanintern

#12 - 16.10 19:49

kann das mal einer hervorheben ...ich bin wohl blind
KingkomG

RANG Deckschrubber

#13 - 16.10 20:34

unter punkt 2 "Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten."

ok dann werd ich einfach abwarten bis ich meine kohle seh .. danke für die beiträge.
-[e1337e.weazel]-

RANG Master of Clanintern

#14 - 16.10 20:39

Da steht aber nicht in welcher Höhe !!!!!!!!!!!!
Also wie kommt der Verkäufer auf die Idee den Satz einfach mal selbst zu bestimmen ohne vorher auszuweisen ????? Eine Wertminderung müsste also entweder mit einem Pauschalwert (auch Prozentual möglich) beziffert werden oder einem unabhängigen Gutachter entscheiden lassen.

Werde das mal morgen nen Kumpel fragen, der is Anwalt
.iŞħάώŋ

RANG Prophet of Clanintern

#15 - 16.10 22:10

also das mit den 20 euro sollte schon ok sein denke ich, solange das produkt nicht defekt ist oder so. gutschrift is nathürlich bargeld auf gut deutsch
baalmeph

RANG God

#16 - 17.10 08:07

Das ist mit den 20 euro ist die übliche Praxis und absolut rechtens.
Durch das öffnen und benutzen des Artikels entsteht eine Wertminderung. Diese
wird bei jedem Fall individuell beurteilt. In deinem Fall sind das 20 euro die bei keinen nennenswerten gebrauchsspuren üblich sind.

grund für diese gebühren sind die, das onlinehändler zurückgenommene ware nur noch schwer wenn überhaupt wiederverkaufen können. oft dann nur als reduzierte ware. welcher endkunde möchte schon den vollpreis für etwas gebrauchtes bezahlen ?

und ein onlineshop kann es sich nicht erlauben diese wertminderungen zu tragen. vor 5 jahren wäre das noch möglich gewesen. dank fernabgesetz und den margen die im keller sind wären keinen gebühren der finanzielle ruin.

wenn ich es richtig in erinnerung habe gehen im schnitt ca. 20% der ware wieder an den händler zurück.
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#17 - 17.10 09:52

quote:
Das ist mit den 20 euro ist die übliche Praxis und absolut rechtens.
Durch das öffnen und benutzen des Artikels entsteht eine Wertminderung. Diese
wird bei jedem Fall individuell beurteilt.


Ich warte immer noch auf den Hinweis einer gesetzliche Grundlage die so etwas regelt!

Ich sags ja, Anwalt fragen
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#18 - 17.10 09:57

§ 357 Abs. 3 BGB.
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#19 - 17.10 10:01

quote:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


Wurde er das ?
baalmeph

RANG God

#20 - 17.10 10:15

was meinst du für was es agbs gibt ?
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#21 - 17.10 10:23

erstens heist es AGB

http://www.agb-s.de/

zweitens habe ich deshalb am Anfang der Diskussion nachgefragt ob er das in den AGB gelesen hat. Darauf hin wurde hier nur die Widerrufsbelehrung gezeigt und aus dieser geht das nicht hervor. Oder hab ich wieder etwas übersehen?

EDIT ok ok habs
quote:
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehören auch die Beschädigung der Verpackung und das Brechen von Siegeln.


aber irgendwie geht mir das immer noch nicht in den sinn das ein händler die höhe der wertminderung selbst bestimmen kann

Akkus kosten keine 20€ (Wieviele waren da bitte drin? ) und bei dem Fingerabdruck frage ich mich immer noch ob dieser nicht zu entfernen war
baalmeph

RANG God

#22 - 17.10 10:26

agbs ist umgangssprachlich gebräuchlich und geht m.E. fürn forum absolut in ordnung
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#23 - 17.10 10:30

http://www.agb-s.de/

aber notgedrungen geht es ja
Sexsklave

RANG Skill Newbie

#24 - 17.10 11:01

@21
Wer soll das denn sonst bestimmen? der Kunde? ein Sachverständiger?

20€ sind hier jawohl absolut keine Unverschämtheit. Deswegen auf einen unabhängigen Gutachter (wie in #14) zu beharren is ja voll Panne... Hier gehts um 20€ und nicht um ein Vermögen.
Und die Gründe warum Onlinehändler das so handhaben stehen ja schon weiter oben.
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#25 - 17.10 11:05

hallo? 20€ für geöffnete akkus nicht viel? ihr müsst ja alle geld haben wie heu

ausserdem geht es mir nicht mal darum das es 20€ sind sondern vielmehr darum das einem VORHER nicht ersichtlich wird WIE HOCH diese wertminderung denn sein KÖNNTE !!!!
Sexsklave

RANG Skill Newbie

#26 - 17.10 11:22

geöffnete Akkus, verschmiertes Display - wer soll das denn sauber machen? Sowas kostet dann halt. Wenn er die Verpackung nicht beschädigt hat, neue Batterien rein hätte und die Kamera im "Auslieferungszustand" zurückgeschickt hätte, könnte ich verstehen, dass man sich über ne scheinbare Wertminderung aufregt. Aber so muss man halt damit leben.
Das ist ja wie gesagt kein Laden, wo man sich die Kamera hätte vorführen lassen können.

Es steht doch explizit da, dass du die Wertminderung bezahlen musst. Soll da noch ne Preisliste dazu?
Batterien ausgepackt: 5€;
Display verkratzt: 50€;
Nackfotots auf der Speicherkarte nicht gelöscht: 2999€
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#27 - 17.10 11:25

quote:
Es steht doch explizit da, dass du die Wertminderung bezahlen musst. Soll da noch ne Preisliste dazu?


JA

bzw. wenigstens ein Ansatz was man darunter zu verstehen hat. Eine Pauschale für solche Kleinigkeiten z.B.

Ausserdem rege ich mich darüber nicht auf, oich kann den Händler da sehr wohl verstehen nur als Kunde wüsste ich das halt gern vorher was mich erwarten kann, wenn ich das Ding wieder zurück schicke
Spє¢iєs000Ι אּDääähsinfiziertאּ

RANG Prophet of Clanintern

#28 - 17.10 13:28

Jetzt weißt dus ja.

Es ist doch immer wieder schön, von Fehlern anderer zu lernen.
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#29 - 17.10 15:15

quote:
Jetzt weißt dus ja.


Das hat ihm, aber nicht geholfen ^^

quote:
Es ist doch immer wieder schön, von Fehlern anderer zu lernen.


auf jeden ^^
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#30 - 17.10 18:14

Super. Ich finde 20 Euro durchaus angemessen. Sollte mir ein Versender nämlich eine solche Kamera mit nicht original verpacktem Akku zusenden, so würde ich eine Gutschrift von mehr als 20 Euronen erwarten. Oder er kann sich die scheiß Kamera in dahin schieben wo die Sonne nicht hinscheint!