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FORUM: Allgemeines THEMA: nochmal zum btmg-verfahren...
AUTOR BEITRAG
memec

RANG Deckschrubber

#1 - 27.10 13:09

wie vor kurzem erwähnt, ging es um eine anzeige wegen verstoßes gegen das btmg.


heute ist ein brief eingeangen.

zitat:

in der strafsache gegen sie

wegen verst. gg. BtmG

tatzeit: 01.07.2005

tatort: ....



sehr geehrter herr ......


gemäß richterlicher verfügung werden sie zur ermahnung geladen auf:


freitag, den ...... vormittags .....








kommt es also nicht zum verfahren? was hat man bei einer ermahnung alles zu befürchten?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#2 - 27.10 13:20

http://de.wikipedia.org/wiki/Ermahnung#Zivilprozess.2FStrafprozess
falls dir das weiterhilft.
memec

RANG Deckschrubber

#3 - 27.10 13:24

das hilft mir nicht wirklich weiter, kann da nicht wirklich was finden. trotzdem danke für den link
-[e1337e.weazel]-

RANG Master of Clanintern

#4 - 27.10 13:43

*lol* Ermahnung! Sowas hab ich ja auch noch nicht gelesen/gehört ..."Du, du, du, das macht man aber nicht!"
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#5 - 27.10 18:05

Wird in Bayern die Ermahnung noch mit der 9-schwänzigen durchgeführt?


Macbeth - Däääh!

RANG Lord of Clanintern

#6 - 27.10 18:09

Urotsukidoji?
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#7 - 27.10 18:51

quote:
kommt es also nicht zum verfahren?
es kommt nicht zu einem urteil.

quote:
was hat man bei einer ermahnung alles zu befürchten?
eine ermahnung durch den richter. ist der begriff so unverständlich?
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#8 - 27.10 23:39

ach das wird in der schweiz oft fuer rasen ausgesprochen und so -_-
Sexsklave

RANG Skill Apprentice

#9 - 28.10 09:47

eine richterliche Ermahnung für Raser?

Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen richterlicher Ermahnung und einer mündlichen Ermahnung durch die Polizei (was wohl bei Rasern eher wahrscheinlich ist).
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#10 - 28.10 10:22

Nein, eine richterliche Ermahnung für Rasen. Wenn er nicht so wächst wie er soll, oder zuviel Moos drin ist. Die Schweizer sind große Hobbygärtner.
Nutellica|I bin´s, der Mucki - wenn i scheiss dann druck´ i

RANG Prophet of Clanintern

#11 - 28.10 11:49

quote:
eine ermahnung durch den richter

also ein "du du du!"?
⌂мadDσg⌂L´éclat, c´est moi!

RANG Master of Clanintern

#12 - 28.10 14:02

eher ein "Sie, Sie, Sie!"
TcB°=Dr.Erazor =

RANG Deckschrubber

#13 - 29.10 21:08

"Sie Sie Sie" nur bei Erwachsenen
"Du Du Du" nur bei Kindern, Jugendlichen


Durch die Ermahnung wird das Verfahren eingestellt. Die Straftat wird nicht im Bundeszentralregister gespeichert. Nur lokal 5 Jahre Aufbewahrung der Akte.
Solltest du noch mal auffallen wird es da aber nicht mehr geben. Dann wird es nen hübsches Strafverfahren geben wo je nach Alter Sozialstunden, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (wobei hier muss man sich schon anstrengen :) ).


Hier noch das Gesetz und Link (den richtigen Link finde ich glaube gerade nicht):
http://www.juraforum.de/gesetze/BtMG/31a/31a_BtMG_absehen_von_der_verfolgung.html
§ 31a BtMG
Absehen von der Verfolgung
Sechster Abschnitt (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten)

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozessordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozessordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#14 - 29.10 21:15

§ 31a kann es nicht sein, es ging um handel. wenn dann § 31. oder eben ne ganz normale 153er-einstellung.
Mary Jane (1. FC Köln)

RANG Deckschrubber

#15 - 30.10 09:00

und, was ist jetzt draus geworden? oder ist das erst diesen freitag??
sHox`

RANG Master of Clanintern

#16 - 30.10 09:23

die antwort von #1 könnte 3-4 jahre dauern, jenachdem welchen richter er erwischt hat.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#17 - 30.10 11:33

ich kenne keinen richter, der 3 jahre lang ermahnt
TcB°=Dr.Erazor =

RANG Deckschrubber

#18 - 30.10 20:51

höchstens 3 Jahre lang auf das Ende der Ermittlungen warten ist viel realistischer.
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#19 - 31.10 07:13

Junge, du machst Sachen....hab mich
aber mal für dich schlau gemacht:






Hier die Nummer von dem
Staubsaugerreperaturdienst: 0151-19414798

Der Monteur sagte mir, dass du bevor du
deinen Penis aus der Düse ziehst,
ersteinmal einen Arzt aufsuchen solltest, um
evtl. abgetrennte Stücke vielleicht noch zu
retten!

Ach ja, die Kosten musst du selber
tragen....

Masturbationsunfälle fallen nicht unter die
Garantie deines Staubsaugers!!!!

Ich hoffe ich konnte dir helfen!!!
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#20 - 31.10 07:14

*ups*

das wolltest du per c-sms oder?
Mary Jane (1. FC Köln)

RANG Deckschrubber

#21 - 31.10 08:51

LOL!
▪мadDσg▪L´éclat, c´est moi!אּ

RANG Master of Clanintern

#22 - 31.10 10:39

um nicht zu sagen: ROFL
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#23 - 31.10 14:27

"des is mia abaa peinlich!"

Macbeth - Uffie´s Bangin´

RANG Lord of Clanintern

#24 - 31.10 14:59

"aber den S****** in den Mund nehmen, bis zu den E*****, des is denen ned peinlich!"

Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#25 - 31.10 15:26

Ach Macbeth wo ich dich grad hier hab,
nochmal zu deiner Frage letztens, ich hab
mich für Dich mal schlau gemacht:

Also:
Das Mittel gegen Genitalherpes heißt
Anestheosulf.
Sollte die "Situration" aber schon im
fortgeschrittenem Stadium sein,meinte der
Apotheker Du solltest doch besser zum Arzt
gehen.
Er meinte auch das müsste Dir nicht peinlich
sein, so was käme eigentlich relativ oft vor.
Die Ursache ist meistens einfach mangelnde
Hygiene.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen!

Natürlich hoffe ich, dass es schon
besser geworden ist, das sah ja wirklich
übel aus..Lebt da unten überhaupt nochwas
bei dir?!?!?
Sag mir bitte Bescheid;
Gute Besserung und sei bei Deinem nächsten
Thailandurlaub einfach ein bißchen
vorsichtiger...Nicht die Masse macht´s.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#26 - 31.10 16:41

was hat hygiene mit vorsicht bei thailand ferien zutuen?
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#27 - 01.11 21:35

Ich hab das für einen Teil vom Witzethread gehalten, aber dann wars selbst dafür zu unlustig.
the cake is a lie.

RANG Lord of Clanintern

#28 - 02.11 12:36

nach userbeschwerden: bitte b2t oder close!