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FORUM: Allgemeines THEMA: KFZ-Versicherungsnehmerwechsel
AUTOR BEITRAG
Groovy Goofy | ohne Status

RANG Deckschrubber

#1 - 07.11 19:04

jaha langes wort im titel ;)
geht um folgendes:
mein auto ist derzeit über meinen vater als zweitwagen angemeldet/versichert. nun kann ich die prozente übernehmen und das auto auf mich anmelden/versichern wenn ich möchte.
nun die frage: "muss ich dann auch fahrzeugschein und -brief auf mich umschreiben lassen, und wenn ja, was kostet das in etwa?"

über sinn und unsinn möchte ich hier jetz gar nit diskutieren, sondern wär echt super wenn mir jemand nur die frage beantworten könnte :)
Danke!
cSOR

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#2 - 07.11 19:18

Du musst nicht der Besitzer sein um ein Auto zu versichern.
Groovy Goofy | ohne Status

RANG Deckschrubber

#3 - 07.11 19:21

das heißt also, dass im fahrzeugschein der besitzer des autos steht und nicht der versicherungsnehmer?
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#4 - 07.11 19:24

im fahrzeugschein steht derjenige, auf den das fahrzeug zugelassen ist.
Nutellica

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 07.11 19:24

im brief der besitzer
ha, das hat udo nich gewußt!
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#6 - 07.11 19:25

weil es nicht stimmt.
Nutellica

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 07.11 19:27

dann klär uns bitte auf
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#8 - 07.11 19:27

doch doch, immer wenn jemand anderes das auto benutzt, dann muss der erst den alten namen aus dem brief streichen und seinen eintragen. da bin ich mir ganz sicher ...
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#9 - 07.11 19:31

Bestimmt. Und die Leihwageneigentümer haben meterlange Fahrzeugbriefe. :ugly:
Groovy Goofy | ohne Status

RANG Deckschrubber

#10 - 07.11 19:31

ok, also sind das wohl 2 paar schuhe,
wisst ihr auch wie das ist wenn ich zum jahreswechsel meine versicherung wechseln will. da ich normalerweise in der sf-klasse runterkomme wenn ich bei der alten bleibe, verhält sich das genauso wenn ich zur neuen wechsel oder behalte ich da die momentane sf-klasse?
Abigor | Däääh

RANG Prophet of Clanintern

#11 - 07.11 19:58

War heut erst beim SVA und hab mein Auto umgemeldet.
Hat alles in allem (mit Feinstaubplakette, ohne Nummernschilder) 24 Euro gekostet.
cSOR

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#12 - 07.11 20:19

Eigentühmer des Autos ist derjenige dem der Fahrzeugschein gehört, bzw ihn "gerade in der Hand hält" (beim Autokauf, ist das Übergeben des Fahrzeugscheines, die eigentumsübergabe an den neuen Eigentümer).

Besitzer ist derjenige der das Auto gerade nutzt.
(Zitat Wiki: "... So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel Mietwohnung). ...")

Halter ist derjenige auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Versicherungsnehmer ist derjenige der die Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

Im Privaten Bereich ist es eigendlich üblich, alle Positionen selbst zu bekleiden, es kann aber Situationen geben wo es sich lohnt, wenn jemand anders bestimmte Funktionen innehat.
Bekanntestes Beispiel ist die Versicherung über jemanden laufen zu lassen der weniger dafür bezahlt.

Ich bin mir sehr sicher, das beim Versicherungswechsel zum 1.1. man so in die Schadensfreiheitsklassen gestuft wird, wie man es ohne wechsel gestuft worden wäre. Ansonsten würden die Leute nicht n Volkssport daraus machen jedes jahr zu vergleichen um dann zu wechseln.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#13 - 07.11 20:25

quote:
Eigentühmer des Autos ist derjenige dem der Fahrzeugschein gehört, bzw ihn "gerade in der Hand hält" (beim Autokauf, ist das Übergeben des Fahrzeugscheines, die eigentumsübergabe an den neuen Eigentümer).
nein. http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

quote:
Halter ist derjenige auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
nein. http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Groovy Goofy | ohne Status

RANG Deckschrubber

#14 - 07.11 21:09

ok, damit ich das jetzt richtig verstanden habe:
ich kann zum jahreswechsel meine versicherung wechseln und dabei direkt die prozente auf mich überschreiben(sofern die neue versicherung das auch macht), also das das auto dann auf mich versichert ist, aber die papiere(fahrzeugschein/brief) kann ich ruhig auf meinen vater weiter laufen lassen, da er ja der halter, ich faktisch aber der besitzer bin???
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#15 - 07.11 21:15

ja, grundsätzlich geht das, manche versicherungen machen das allerdings gar nicht oder nur zu etwas höheren tarifen.
Groovy Goofy | ohne Status

RANG Deckschrubber

#16 - 07.11 21:15

ok, dann muss ich da mal genauer nachfragen, vielen dank jedenfalls :)
huma

RANG Lamer

#17 - 08.11 14:08

Desweiteren kannst du aber nur so viele Prozente übernehmen, wie du selber hättest "erfahren" können.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#18 - 08.11 16:06

quote:
Eigentühmer des Autos ist derjenige dem der Fahrzeugschein gehört, bzw ihn "gerade in der Hand hält" (beim Autokauf, ist das Übergeben des Fahrzeugscheines, die eigentumsübergabe an den neuen Eigentümer).

Na das wär ja mal geil, wenn Eigentum so schnell übertragen werden könnte. Immer wieder unfassbar dieses gefährliche Halbwissen hier.
Groovy Goofy | ohne Status

RANG Deckschrubber

#19 - 08.11 17:46

und selbst wenn wärs doch der fahrzeugbrief, oder *g
jaja mit den prozenten is klar....der wagen wurde ja erst als zweitwagen angemeldet als ich den führerschein hatte und ich bin auch der einzige der den benutzt
cSOR

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#20 - 08.11 19:09

Ja ich hab Fahrzeugbrief und Schein verwechselt.
So wie du gerade Prozente mit Schadenfreiheitsklassen.

Halbwissen mag manchmal gefährlich sein, aber wenn es sich ergänzt kann es zum richtigen Ergebnis führen.
Sich auf die Aussagen in einem Forum zu verlassen sollte man sowieso nicht.
тiтaη ▪ the prodigal son

RANG Lord of Skill

#21 - 08.11 19:17

quote:
Sich auf die Aussagen in einem Forum zu verlassen sollte man sowieso nicht.

DU HAST GERADE MEIN LEBEN ZERSTÖRT!!!!!!1111einself