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FORUM: Allgemeines THEMA: Versicherung bei Vandalismus?!
AUTOR BEITRAG
Reaper

RANG Lord of Luck

#1 - 11.11 14:32

Servus!

Wir (2 Kollegen und ich) haben vor 3 Wochen unseren 18. mit rund 200 Leuten gefeiert.
10 EUR frei essen/trinken, alles schön und gut, übriggeblieben sind knapp 200 EUR kosten pro Person.
In ertragbarem Rahmen also, wäre da nicht noch der entstandene Schaden auf dem Männerklo (wo auch sonst?)

Die Rechnung kam nun:
Kaputte Tür, Handtrockner und Ecke porzellan beim STehklo raus.
Alles in allem gute 800 EUR!

Selbstverständlich hat sich bislang niemand gemeldet, der's gewesen is (Handtrockner und Stehklo kann unbeabsichtigt gewesen sein, die Tür muss aber bewusst eingetreten worden sein) und wir rechnen auch nicht wirklich damit, dass das noch jemand tut.

Damit wir also nicht dermaßen tief in die Tasche greifen müssen, dass uns die Lust am Party (selber-)machen komplett vergeht: Gibt es ne Möglichkeit, da etwas über die Versicherung laufen zu lassen?

Und vorweg: bleibt ontopic! Gegen 1-2 Witzeleien zwischen den postings hab ich nichts, aber wenns hier überhand nimmt werd ich sauer -.-

Gruß und danke, Reap
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#2 - 11.11 14:55

da schien ja richtig stimmung auf der party gewesen zu sein lol.
wie wärs mit einer "Reparationsparty", diesmal 4 Euro teurer und mit toilettenaufsicht :)
Reaper

RANG Lord of Luck

#3 - 11.11 15:20

party an sic war super, nur das hätte eben nicht sein müssen
und nein, noch ne party werden wir nicht so schnell organisieren

was wir am wenigsten wollen ist eigentlich auch, dass unbeteiligte da zahlen müssen.
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#4 - 11.11 15:25

Frag in deinem freundeskreis rum, vlt. gibts ja ne petze oder einer gesteht freiwillig
die können dann ja sagen "unfall" und deren versicherung zahlt dann ^^
zumindest bei handtrockner und stehklo könnte das funzen...



quote:
In ertragbarem Rahmen also, wäre da nicht noch der entstandene Schaden auf dem Männerklo (wo auch sonst?)


naja, auf ner party wo ich letztens war hat jemand das mädchenklo ausnander genommen
Reaper

RANG Lord of Luck

#5 - 11.11 15:37

das mädel möcht ich mir jetzt nicht vorstellen

#4: joa, is nur halt die frage, inwiefern die versicherung da mitspielt, wenn jemand sagt
a) "ausgerutscht, am trockner festgehalten -> abgerissen"
b) "am stehklo gestanden, flasche aus der hand gerutscht -> ecke porzellan raus"

sind zwar die beiden auch wahrscheinlichsten umstände (zumal ne Flasche V+ (pussy!) im stehklo lag), die zu dem schaden geführt haben, aber obs so war?
Elohim

RANG Skill Newbie

#6 - 11.11 15:41

Notfalls solltet Ihr jemanden suchen, der ne gute Haftpflicht hat und die Sache auf sich nimmt, obwohl das sicher gewisse Risiken birgt.

Melden wird sich da sicher niemand, ich gehe bei 200 Leuten auch davon aus, dass da viele Leute bei waren, die man als entfernte Bekannte, nicht aber als Freunde, bezeichnen kann. Right?

Und wenn Ihr trotz allem doch noch den / die Schuldigen findet, dann kann es Euch egal sein ob deren Versicherung da mitspielt. Ne Haftpflicht muss ja in der Regel mitspielen, kann sich den Schaden dann aber vom Versicherungsnehmer wiederholen sofern da Zweifel am Versehen aufkommen.
Reaper

RANG Lord of Luck

#7 - 11.11 16:02

Teilweise Freunde/Freundin von Freunden, ja (wobei ich mal 2teres aufm Männderklo ausschließen )


quote:
obwohl das sicher gewisse Risiken birgt.

Eben. Das will wohl niemand auf sich nehmen bzw. wir auch niemandem aufhalsen.
-> Eigene Haftpflicht? Sieht schon von vorneherein dubios aus, wenn man auf der eigenen Party was kaputtmacht, wa? ô0
Elohim

RANG Skill Newbie

#8 - 11.11 16:06

quote:
Eigene Haftpflicht? Sieht schon von vorneherein dubios aus, wenn man auf der eigenen Party was kaputtmacht, wa?


Nein, denn den Anspruch stellt ja nicht Ihr, sondern der Vermieter der Partyräume. Ihr habt also in fremdem Gefilde was kaputt gemacht, der Rahmen ist dabei vermutlich eher uninteressant.

Und ich denke, den Mietvertrag hat sowieso bloß einer von Euch unterschreiben. Bleiben zwei Leute, die sich die Zerstörung teilen können. Einer Tür und Lüfter, einer nimmt das Klo!
DoomTheBrain

RANG Master of Luck

#9 - 11.11 16:21

hm würde das funktionieren.. nen verein gründen der das veranstaltet, mitgliedsbeitrag von paar euros festlegen und dann haftet nur dieser betrag dafür?
Elohim

RANG Skill Newbie

#10 - 11.11 17:40

Hö?
I.P. Pavlova

RANG Master of Clanintern

#11 - 11.11 18:25

im nachhinein nen verein zu gründen würde wohl wenig sinn machen, sowas müsst man vorher machen und sowas macht man auch eher bei größeren veranstaltungen (abi party u.ä.)
[BF-Corps]Matrixx

RANG Godlike

#12 - 11.11 19:50

Ihr habt die Räume gemietet? Und der Veranstalter hat keine Versicherung gegen solche Schäden und kalkuliert das auch nicht in den Preis ein? Seltsam.
Elohim

RANG Skill Newbie

#13 - 11.11 19:53

Naja, Veranstalter war wohl Reaper mit seinen Kollegen und nicht der Vermieter, daher hätte Reaper sich wohl vorher mal über ne Versicherung Gedanken machen sollen. Aber der Ratschlag hilft ihm jetzt wohl nicht mehr weiter!
sHox`

RANG Ultimate 0wn3r

#14 - 11.11 19:56

Macht es versicherungstechnisch einen Unterschied ob er Anzeige gegen Unbekannt stellt?
Elohim

RANG Skill Newbie

#15 - 11.11 19:59

Öhm, kommt sicher darauf an, von was für einer Versicherung Du ausgehst?

Bei der Inanspruchnahme einer Haftpflicht würde sie zum Beispiel keinen Sinn machen.
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#16 - 11.11 20:06

quote:
Macht es versicherungstechnisch einen Unterschied ob er Anzeige gegen Unbekannt stellt?


wenn es die polizei ernst nimmt, dann können sie den täterkreis auf 200 leute eingrenzen
Elohim

RANG Skill Newbie

#17 - 11.11 20:44

Naja, vermutlich noch minus die weiblichen Gäste. Allerdings gibt es vermutlich keine Beweisspuren mehr, wie z.B. Fussabdrücke an der eingetretenen Tür.

Kann man da nicht dem Vermieter einen Strick draus drehen, so von wegen Vernichtung von Beweismitteln durch Putzen oder Renovierung?
DoomTheBrain

RANG Master of Luck

#18 - 11.11 21:33

ja ich meinte das natprlich für das nächste mal
Crush (Anti Däääh)

RANG Master of Clanintern

#19 - 11.11 22:21

Wie wäre es einfach bei ner Versicherungsgesellschaft anzurufen und zu fragen ob sie eine Versicherung anbieten die das decken würde und was sie kosten würde? Wenn es um potentielle Neukunden geht, sind Versicherungen immer sehr auskunftsfreundlich.
Reaper

RANG Lord of Luck

#20 - 11.11 23:27

Versicherung wird scho kontaktiert, hab das hier nur zusätzlich eröffnet Sobald ich was weiß, sehma weiter.

quote:
Ihr habt also in fremdem Gefilde was kaputt gemacht, der Rahmen ist dabei vermutlich eher uninteressant.


also isses egal, ob sich da der zerstörer ( ) meldet, oder wir? Oder gehts in Richtung Versicherungsbetrug, wenn wir das denen so melden?
Sexsklave

RANG Skill Apprentice

#21 - 11.11 23:50

Wenn du deiner Versicherung meldest, dass es ein Fremder zerstört hat, wird die Versicherung das nicht interessieren. Sie zahlt halt nichts Wenn du behauptest, dass du das Ding kaputt gemacht hast, ist das Betrug.

quote:
§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Elohim

RANG Skill Newbie

#22 - 12.11 00:01

*sign*
Reaper

RANG Lord of Luck

#23 - 12.11 16:06

nachweisbarkeit?

bzw. sehr viel besser: ne möglichkeit, das Ganze legal zu regeln, ohne den Schuldigen gefunden zu haben?
Elohim

RANG Skill Newbie

#24 - 12.11 16:09

Wie stellst Du Dir das vor? Einfach jemanden fragen, ob er nen Schaden bezahlt, den er nicht verursacht hat?
Reaper

RANG Lord of Luck

#25 - 12.11 16:10

Ich stell mir gar nix vor, weil ich keine Ahnung hab
Deshalb frag ich ja

denn: ich will keine 800 EUR (durch 3) zahlen müssen, aber auch keinen Versicherungsbetrug begehen
Elohim

RANG Skill Newbie

#26 - 12.11 16:11

Sind nur 600 Euro, Ihr hattet ja 200 plus!
Reaper

RANG Lord of Luck

#27 - 12.11 16:14

nein, wir hatten 192 EUR minus pro Person
Elohim

RANG Skill Newbie

#28 - 12.11 16:36

Ach so. Hatte "übriggeblieben" mit einem positiven Wert impliziert. Nun denn, dann wird es halt doch ein wenig teurer für jeden von Euch. Es gibt einfach keinen legalen Weg, um Geld, auf das man keinen Anspruch hat, irgendwoher zu bekommen . Außer halbt das übliche, Aktienspekulation und so weiter. Aber da habt Ihr sicher auch keine Lust drauf!
cSOR

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#29 - 12.11 16:44

(gefährliches Halbwissen auspack)

Wenn ihr mit dem Vermieter der Räumlichkeiten keinen Vertrag habt, der euch das Haftungsrisiko gibt, ist das sein Schaden.
Er kann zwar Anzeige gegen unbekannt stellen, aber das wird wohl nicht viel nützen.
Da nur derjenige für einen Schaden aufkommen muss den er verursacht hat (was ihr nicht wart) bleibt er wohl auf seinem Schaden sitzen.
Ihr werdet vermutlich nie wieder die Räume geliehen bekommen.

Falls ihr das Haftungsrisiko übernommen habt, hättet ihr es mit einer Veranstalterhaftpflicht versuchen können.
Allerdings ist dieses Risiko bei den Versicherungen nicht gern gesehen und wird daher auch selten angeboten.

Zudem fällt Vandalismus da wohl wieder raus, weil bei Vandalismus wohl Vorsatz mitspielt und Vorsatz ist (wohl) ausgeschlossen.


Ich bitte um Korrektur
PARA-MATZE

RANG Deckschrubber

#30 - 12.11 20:49

Moin Reaper,

da sehe ich leider keine Chance.

Grundsätzlich hilft erstens ein Blick in den Vertrag den ihr mit dem Clubinhaber geschlossen habt. Häufig läuft sowas aber auch per Handschlag. Manchmal kann hier geregelt sein, dass der Betreiber auf Regressverzichtet (eher selten). Aber möglich wenn z. B. ein eigener Sicherheitsdienst besteht.

Geholfen hätte evtl. eine Veranstalterhaftpflicht. Hier sind Personen- und Sachschäden abgesichert. (Gäste verletzen sich weil ihr eine Getränkekiste in den weg gestellt habt etc, Kleidung der Gäste wird beschädigt als ihr Sachen von A nach B transportiert habt und dabei z. B. eine Tasche von einem Gast erwischt habt.

In der Regel sind auch Schäden durch Vandalismus in der Veranstalterhaftpflicht (Schäden gegenüber Dritten) nicht mitversichert. Es gibt aber am Versicherungsmarkt gewisse Makler die sich auf Veranstaltungen / Events spezialisiert haben und dementsprechend solche Sonderkonzepte anbieten können. Fraglich ob Preis/Leistung stimmt wenn es einmalig eine Party ist.

Weitere Infos gern per c-sms. Bin nicht so häufig im Allgemeinen Forum.

Hoffe die Info hilft Dir weiter. Kannst mir auch gern mal die Antwort der Versicherungsgesellschaft mitteilen.

Gruß