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FORUM: Allgemeines THEMA: Durch Spesen kein Kindergeld?
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assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#1 - 05.12 18:22

Habe eine einfache Frage:

Bin z.Z. im zweiten Ausbildungsjahr und bekomme noch Kindergeld. Da ich aber
ab jetzt beim Kunden arbeite, bekomme ich täglich 13,20 an Spesen (Fahrt- und
Verpflegungskosten) mit denen ich über den Freibetrag komme.

Da diese aber steuerfrei sind (imho zumindest die ersten drei Monate) frage ich mich ob ich diese bei der Familienkasse angeben muss und so kein Kindergeld mehr bekommen könnte.

MfG
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#2 - 05.12 18:48

Hast Du auf Kindergeld nicht IMMER Anspruch bis zu einem bestimmten Lebensjahr? Bin mir da nicht sicher, aber ich denke es war so.
Elohim

RANG Master of Skill

#3 - 05.12 18:53

Nein.
gute laune Zuperman

RANG God

#4 - 05.12 19:02

assassin: Auf dem Kindergeldformular wird dein Bruttogehalt eingetragen, dann werden die Abzüge eingetragen und soetwas wie Urlaubs und Weihnachtsgeld wird ebenfalls gesondert eingetragen..
Ich schätze, dass es für Spesen (die im Endeffekt ja "Zusatzzahlungen" sind) einen ebensolchen Posten gibt. Habe das Formular aber heute gerade abgegeben und kann da keinen Blick mehr drauf werfen.. Google einfach mal danach..

Werbungskosten hast du wahrscheinlich schon von deinem Gehalt abgezogen? Das sind nämlich nochmal pauschal 980€ oder so ..