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FORUM: Allgemeines THEMA: Zwangszahlung 300 € - Haushaltsbefragung
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raupe

RANG God

#1 - 06.12 19:21

ääh .. hab grad in der post einen zwangsgeldbescheid bekommen ..

dabei geht es um ne haushaltsbefragung - mikrozensus 2007

da ich deren post ignoriert hatte und offensichtlich auch eine "zwangsgeldandrohung" vom 17.09. soll ich nun 300 € zahlen?!

in dem schreiben steht ebenfalls drin, dass ich verpflichtet bin, an dieser befragung teilzunehmen.

ich kann innerhalb eines monats widerspruch einlegen, laut schriebs hab ich keine chance den 300€ zu entgehen

um das ganze nochmal zusammenzufassen .. OMG, WAS?!

kennt ihr das? habt ihr das auch bekommen? hab ich ne chance das ganze abzuwehren?
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#2 - 06.12 19:25

von wem kommt denn der Brief? Bestimmt nicht von einem Gericht, oder?
phoeniks

RANG Godlike

#3 - 06.12 19:26

quote:
Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Die Anzahl der Haushalte wird so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Der Mikrozensus dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

....

Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Zwar ist im Mikrozensus die Anwendung der Bußgeld-Norm des Bundesstatistikgesetzes ausgeschlossen, dies schließt aber nicht sonstige Maßnahmen der Vollstreckung aus.


http://de.wikipedia.org/wiki/Mikrozensus
Macbeth - Uffie´s Bangin´

RANG Lord of Clanintern

#4 - 06.12 19:39

boah was isn das für n kranker scheiß?


"Zwar ist im Mikrozensus die Anwendung der Bußgeld-Norm des Bundesstatistikgesetzes ausgeschlossen, dies schließt aber nicht sonstige Maßnahmen der Vollstreckung aus."

Wie ist das zu verstehen, was sind sonstige Maßnahmen der Vollstreckung? Und wie sieht die Bußgeld-Norm des Bundesstatisikgesetzes aus?

Ich werf mal den BatBrömme-Scheinwerfer an!
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#5 - 06.12 19:41

z.B. Zwangsgeld, wie es hier auch erhoben wurde.

edit: und nen Gesetz zu finden ist nun echt nicht so schwer:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/bildung/bstatg.htm#p23
raupe

RANG God

#6 - 06.12 19:44

also is die ganze sache rechtens?!
was soll denn das? ich hab die hälfte de rpost nichmal bekommen, weil das hier nur meine 2.wohnung ist, die grad ma zu 50% im monat bewohne

und weiter wächst die unsympathie gegenüber brandenburg, dieses mistland
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#7 - 06.12 19:46

Naja, die werden dir die Androhung nicht erst vor 2 Wochen geschickt haben, sprich auch bei 2 Wochen pro Monat wirst du davon Kenntnis genommen haben. Oder hättest es tun sollen, wenn du deine Post einfach mal aufmachen würdest
raupe

RANG God

#8 - 06.12 19:52

dieser brief ist am 27.11. eingegangen .. meine vermieterin hat ihn mir vorhin vorbeigebracht (also HEUTE!!!!)

es kam sogar schon vor, dass briefe für mich ins altenheim ne straße weiter gesandt wurden, weil die meinen "bungalow" nich finden konnten.... soviel dazu

klar, da kann das amt für statistik nix für, aber diese forderung ist dochn witz! es geht hier um stichprobenartige UMFRAGEN auf gut deutsch..


---
edit:

das ganze kommt mir auch etwas dubios vor ... die haben weder einen zahlschein beigefügt (die kto daten auf nem kleinen absatz von 4 zeilen mal so nebenbei erwähnt) noch meinen namen richtig schreiben können ...
Macbeth - Uffie´s Bangin´

RANG Lord of Clanintern

#9 - 06.12 19:56

wurden die ganzen Briefe per Einschreiben (mit deiner Unterschrift beim Erhalt) geschickt?
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#10 - 06.12 19:58

wohl eher per zustellung.
Macbeth - Uffie´s Bangin´

RANG Lord of Clanintern

#11 - 06.12 19:59

kann er da nicht trotzdem sagen, er hat sie nicht erhalten? kann ja jmd unterschlagen haben(vermieterin) oder verloren gegangen sein
raupe

RANG God

#12 - 06.12 20:01

der zwangsgeldbescheid war eine "förmliche zustellung", die am 27.11. von jemandem unterschrieben wurde ..sicherlich vom vermieter
Macbeth - Uffie´s Bangin´

RANG Lord of Clanintern

#13 - 06.12 20:03

und die briefe vorher, die du ignoriert hast? O_o
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#14 - 06.12 20:05

auf dem umschlag unterschreibt der postbote. und zustellung ist auch per einwurf in den briefkasten möglich.
raupe

RANG God

#15 - 06.12 20:12

quote:
und die briefe vorher, die du ignoriert hast? O_o


kA, hab ich ja ignoriert..
Macbeth - Uffie´s Bangin´

RANG Lord of Clanintern

#16 - 06.12 20:16

ja, hast du da beim Empfang was unterschreiben müssen? Das sollte man ja merken O_o

Abgesehen davon, greift sowas nicht irgendwie in das Persönlichkeitsrecht ein? Dass man da einfach gezwungen wird, aus Willkür irgend so nen Scheiß da auszufüllen? Finds schon etwas heftig...
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#17 - 06.12 20:16

schreib die an und sag, du hast die vorherigen briefe nie erhalten. dann sollen sich die anderen darum kümmern. danach steht aussage gegen aussage und die koennen dir kein geld abdrücken. nur falls die vorherigen briefe auch dein vermieter unterschrieben hat, würfest du nicht gerade sympathie wecken
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#18 - 06.12 20:19

siehe #14. er muss nicht unterschreiben. das schriftstück gilt mit der einlegung in den briefkasten als zugestellt.
raupe

RANG God

#19 - 06.12 20:20

wie ist es eigentlich mit dem fakt, dass ich weder nen eigenen briefkasten hab, noch irgendwo am haupthaus (vermieter) meine name steht?

krieg post also nie direkt! kann ich das irgendwie positiv für mich geltend machen? anwalt einschalten?
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#20 - 06.12 20:23

woher weiß der postbote dann, dass deine post dahin gehört?
raupe

RANG God

#21 - 06.12 20:28

genau das sag ich auch! wie gesagt, kam es schon vor, dass meine sendungen bzw die meines vormieters in das benachbarte altenheim zugestellt wurden, weil die meinen namen nicht meiner adresse zuordnen konnten...
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Admiral

#22 - 06.12 20:43

spielt aber letztendlich auch keine rolle, da du das schreiben inzwischen tatsächlich erhalten hast, und ein eventueller zustellungsmangel somit geheilt ist.
raupe

RANG God

#23 - 06.12 20:54

meine post wird mir immer an die tür geklemmt, nur 2 mal bisher persönlich gegeben .. kann ich meine vermieter anschwärzen um mich aus der sache zu ziehen?

weil, das stimmt wirklich...
HERR DOKTER

RANG Master of Clanintern

#24 - 06.12 21:10

Kann man an solche Zustellungen die Kriterien des Zugangs anlegen?
raupe

RANG God

#25 - 06.12 21:17

HA, schaut euch ma das an

http://bundesrecht.juris.de/mzg_2005/BJNR135000004.html

§ 9

--> http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/bildung/bstatg.htm

§§ 23, 24

naa, das ändert doch die sache!
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#26 - 06.12 21:42

O_o wenn das so stimmen würde, wärst du immer noch auskunftspflichtig, aber die koennten dir gleichzeitig kein bußgeld für nichterfüllen der auskunftspflicht geben. das soll mal lieber nen jurist durchschauen ob das so passt.
Perseus

RANG Deckschrubber

#27 - 06.12 22:14

och dieser Mikrozensus is geil, da kommt dann 4 Jahre lang jedes Jahr ne Tante und will bis auf den Klopapierverbrauch pro Tag alles wissen, was so los is...
raupe

RANG God

#28 - 06.12 22:14

quote:
O_o wenn das so stimmen würde, wärst du immer noch auskunftspflichtig, aber die koennten dir gleichzeitig kein bußgeld für nichterfüllen der auskunftspflicht geben.


yy! die angaben sind mir egal, nur das geld nervt tierisch

vll hab ich ja ne chance
HERR DOKTER

RANG Master of Clanintern

#29 - 06.12 23:51

Sonstige Maßnahmen der Vollstreckung, jodelhü, jodelhä.
Steht keine Rechtsgrundlage im Bescheid?
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#30 - 07.12 01:10

@ #24: ja, woran sonst?

Ganz davon abgesehen ging mein Post in #2 auch schon in die Richtung, dass ich es etwas unserös finde. (Also die konkrete Form).

Kann aber wohl durchaus so sein und wird dann auch rechtens sein.