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FORUM: Allgemeines THEMA: Satzungsänderung e. V.
AUTOR BEITRAG
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#1 - 14.12 09:33

hiho..

ich hätte ne frage zum vereinsrecht. eventuell kennt sich hier ja jemand mit aus (meister brömme? ;) )

die vorstandschaft unseres vereins hat beschlossen eine e.v. zu gründen und somit geht eine neue satzung hervor.

falls die satzung bei der nächsten versammlung angenommen wird, hat sich grundlegend etwas geändert:

die vorstandschaft besteht aus weniger mitgliedern als bisher.

nun die frage:

letztes jahr waren neuwahlen. die vorstandschaftsmitglieder wurden für 6 jahre gewählt. jedoch sind nun wie gesagt nicht mehr alle in der vorstandschaft und auch nur noch für 4 jahre.

muss nun neu gewählt werden? denn die, was letztes jahr gewählt wurden, sind ja für 6 jahre gewählt, jedoch laut neuer satzung nicht mehr alle in der vorstandschaft...

falls mir jemand weiterhelfen kann.. DANKE!

falls sich hier keiner auskennt, wen kann man bei sowas fragen? notar? rechtsanwalt? gibts RA´s die sich mit vereinsrecht beschäftigen?

thx
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#2 - 14.12 10:24

Du kannst sowas vermutlich auch recht simpel beim Amtsgericht nachfragen.

Grundsätzlich sollte es meiner Meinung nach aber kein Problem sein. Wenn der Verein als ganzes (sprich mit Mehrheit aller Mitglieder bzw. so wie es in der alten Satzung festgelegt ist) eine neue Satzung bestimmt, dann verliert die alte ihre Gültigkeit. Sobald dies der Fall ist, können natürlich auch kürzere Amtsperioden bestimmt werden.
Was die Wahlen angeht würde ich davon ausgehen, dass die vorhandenen Ämter nicht zwangsweise neu gewählt werden müssen, es ändert sich einfach nur die Länge der Amtszeit. Was aber eben kein Problem ist, weil wenn von der Mitgliederversammlung beschlossen, dann muss sich der Vorstand, der ja eh nur Vertretungsorgan des Vereins ist, eben fügen.
drache *=FM=*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#3 - 14.12 11:25

dann bleibt noch der punkt, wie man entscheidet, wer von den vorstandsmitgliedern noch drin bleibt und wer rausgeworfen wird.
denke an der stelle sind dann doch neuwahlen nötig.
Elohim

RANG Master of Skill

#4 - 14.12 11:33

quote:
gibts RA´s die sich mit vereinsrecht beschäftigen?


Warum sollte es die nicht geben? Ich vermute bloß, dass auch schon auf solch eine Frage die Antwort Geld kosten wird. Prinzipiell stünde sowieso die Frage im Raum, in wie weit es sich rechnet, solch eine neue Satzung nicht sowieso einmal juristisch prüfen zu lassen über einen Anwalt des Vertrauens. Der kann einem dann auch gleich sagen, wie die Paragraphen auszulegen sind, und danach könnt Ihr dann handeln!
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#5 - 14.12 11:49

Man kann das ganze doch als Anhang zur Satzung nehmen. So wie ich verstanden habe wird diese vom Vorstand neu eingebracht und soll von den Mitgliedern beschlossen werden.
Warum dann nicht als Anhang zur Satzung genau diese Fragen klären? (was dann eben samt neuer Satzung mit beschlossen wird). Sprich: XY scheidet aus; die Amtszeit von ... und ... und ... endet damit mit dem soundsovielten (2 jahre früher). etc. pp.

Wenn sich der Vorstand selbst nich einig ist wer ausscheiden soll / will wäre natürlich angesagt einfach neuwahlen zu machen... ist dann das einfachste - aber ich denke auch das sollte einfach wieder in einen Anhang zur neuen Satzung gepackt werden.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#6 - 14.12 11:54

in der überarbeiteten satzung steht bereits drin wer nur noch in der vorstandschaft ist. vorher waren es ca 20 mitglieder. nun sinds nur noch ca 9.

und da eben ca 10 leute "rausfallen", gibts garantiert eventuell diskussionen diesbezüglich.

die satzung wird definitiv juristisch geprüft werden müssen, aber eventuell kann soetwas ja vorab klären.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#7 - 14.12 12:43

Die Mitgliederversammlung kann grundsätzlich alles beschließen. Auch, wer noch im Amt bleiben soll. Grundsätzlich könnt ihr euch auch auf Neuwahlen einigen. Ist eigentlich alles kein Problem.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#8 - 14.12 15:04

eben, ich verstehe überhaupt nicht, wo da ein problem sein soll. §§ 27 II, 33, fertig.
Elohim

RANG Master of Skill

#9 - 14.12 18:20

Ich denke das Problem taucht dann auf, wenn sich alle auf einmal nicht mehr einig werden können, da jeder irgendwie im Amt bleiben bzw. neu in das Amt hinein will. Also das übliche halt.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#10 - 14.12 18:32

dann gründet man halt einen neuen e.v., anstatt den alten eintragen zu lassen
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#11 - 14.12 18:41

genau #9 spricht die problematik an... is eben nicht so einfach..
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#12 - 14.12 18:44

das ist dann aber ein faktisches und kein rechtliches problem
Elohim

RANG Master of Skill

#13 - 14.12 18:47

Das faktische Problem wird dann aber schnell zum rechtlichen Problem, sobald die Fetzen fliegen. Dass es nicht von vorneherein eines ist, ist mir klar.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#14 - 15.12 13:56

Ich dachte eh ihr wollt nen "neuen" Verein eintragen.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#15 - 15.12 13:58

dann ergeben #2 und #7 von dir aber keinen sinn
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#16 - 15.12 14:50

Ja, die Posts waren schon darauf bezogen, dass die Satzung des alten Vereins geändert werden soll. Vergiss # 14.
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#17 - 15.12 19:56

Na wenn eh vermutet wird das einige mitglieder (des vorstands) nicht mit zufrieden sind wer im Amt bleibt und das dadurch fetzen fliegen - dann lasst von vorneherein einfach neuwahlen beschließen und schon sollte das ganze definitiv wasserdicht sein.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#18 - 16.12 15:58

neuwahlen sind bei der größe unseres vereins aber recht aufwändig. daher wollen wir dies vermeiden.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#19 - 16.12 16:30

*hust* Ihr müsst eh eine Mitgliederversammlung einberufen um die Satzungsänderung durchführen zu lassen. Wenn ihr doch schon alle zusammen habt, dann macht doch im Anschluss gleich Wahlen.

Top 1: Begrüßung
Top 2: Satzungsänderungen
Top 3: Wahlen der Vorstandsmitglieder

oder so ähnlich...