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FORUM: Allgemeines THEMA: KDV beim Bund
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ąℓbảŋ bitte mit Sahne

RANG Master of Luck

#1 - 18.12 22:00

Ich weiß, dass das etwas unverschämt klingt. Aber wie sieht das rein rechtlich aus? Steht mir als KDV nach 4 Monaten Zivi ein Entlassungsgeld zu, wenn ich dann meinen Dienst an der Waffe antrete?
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#2 - 18.12 22:04

hä? wie kann man, nachdem man nen kdv geschrieben hat noch den dienst an der waffe antreten?
patsetsfire !carry on!

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 18.12 22:37

joa afaik geht das nimmer. da musst du schon nen guten grund vorweisen um deine kdv zurückzuziehen
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#4 - 18.12 23:04

Wenn du willst, dass wir hier über Chancen und Risiken eines KDV-Rückzugs (sofern es sowas geben kann) spekulieren, könntest du verraten, welche Begründung du in deinem KDV angegeben hast, und mit welcher Begründung du dem nun widersprechen willst.

Ein KDV mit "ich kann s moralisch nicht vertreten, an der Waffe Dienst zu tun" und ein Rückzieher mit "mir haben se gestern das Auto geklaut, sollen es doch sterben, die scheiß Menschen" klingt zwar cool, wird aber wohl wenig fruchten.
Perseus

RANG Deckschrubber

#5 - 19.12 01:26

wenn ich mich richtig erinner, steht auf der KDV-Anerkennung sowas drauf wie
"KDV auf Lebenszeit" und "Dieser Bescheid ist unanfechtbar"
Von daher sollte es schwierig werden, doch zum Bund zu gehn...
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#6 - 19.12 09:54

KDV kann ja auch schon Probleme bereiten, wenn man nach Zivi zur Polizei will...
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#7 - 19.12 09:57

@1 Kommt immer drauf an was er angegeben hatte. Wenn da nur stand "Mag lieber Zivildienst machen, weil ich nicht so Lust auf BW habe" dann könnte es vielleicht klappen

@6 Eigentlich nicht. Kenne einen Zollbeamten und einen Polizisten die beide Zivi machten und verweigerten.
Apollo

RANG Ultimate 0wn3r

#8 - 19.12 10:18

also auf meinem bescheid steht "ist berechtigt den kriegsdienst mit der waffe zu verweigern [...] dieser bescheid ist unanfechtbar"
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#9 - 19.12 10:19

quote:
@6 Eigentlich nicht. Kenne einen Zollbeamten und einen Polizisten die beide Zivi machten und verweigerten.

Ja, du musst aber glaubhaft begründen können, warum du, im Gegensatz zum Bund, plötzlich zum Dienst an der Waffe bereit bist. Kommt dann natürlich auf die KDV-Beweggründe an.
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#10 - 19.12 12:22

Die Aussage in #8 ist cool. Berechtigt heißt "darf", nicht "muss". Unanfechtbar ist also, dass die Option offen steht. Von einer Verpflichtung, die damit eingegangen wird, ist hier in meinen Augen nicht die Rede.
compact_wisdom | scheinfrei

RANG Lord of Clanintern

#11 - 19.12 13:13

Ist aber schon klar, dass es in #1 nicht explizit um die Frage geht, ob das überhaupt möglich ist, sondern ob's dann Entlassungsgeld gäbe ^^

Das sollte ja eigentlich sein, wie im umgekehrten Fall, wenn man beim Bund anfängt und dann noch verweigert. Also... weiss einer, wie es da ist?
Ich denke, man bekommt dann auch nur am Ende sein Entlassungsgeld... oder bekommt man dann anteilig für den Wehrdienstteil was, und später anteilig für den Ziviteil?
drache *=FM=*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#12 - 19.12 14:22

wenn es aber überhaupt nicht möglich ist, was ja die meisten hier meinen, dann hat sich das mit dem geld auch direkt erledigt
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#13 - 19.12 14:54

tja, der eine macht's so für sein geld, der andere prostituiert sich...
gute laune Zuperman

RANG God

#14 - 19.12 15:34

schwachsinn, dass der unanfechtbar ist.
Das Ding zieht man offiziell zurück und ein paar Tage später holen dich dann die Feldjäger ab (so geschehen bei nem Zivi Kollegen von mir, der NACH dem Zivi zum Bund als Flieger wollte. Zu voreilig zurückgezogen und zack - eingezogen )

edit: zum thema entlassungsgeld: KEINE AHNUNG
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#15 - 19.12 15:42

entlassungsgeld kriegt man doch auch als zivi, insofern erschließt sich mir der sinn der frage nicht wirklich
darkztar loves the cock

RANG Deckschrubber

#16 - 19.12 16:00

"Kommt dann natürlich auf die KDV-Beweggründe an."

soweit ich weiss gibt es nur einen einzigen anerkannten kdv-beweggrund: die moralische unvereinbarkeit mit dem dienst an der waffe
ąℓbảŋ bitte mit Sahne

RANG Master of Luck

#17 - 19.12 16:03

Also nach den ersten Posts hatte ich keien Lust mehr zu lesen. ^^

Ich habe nicht gefragt, ob man eine KDV zurückziehen kann, sondern ob man Entlassungsgeld bekommt, wenn man den Zivildienst aufgrund einer zurückgezogenen KDV abbricht. Ich glaube, das geht sogar ziemlich eindeutig aus der Fragestellung hervor.

Mir ist heute folgende Lösung eingefallen: Da Zivi und Bund zwei verschiedene Paar Schuhe sind, wird man wohl erstmal einen Teil des Entlassungsgeldes bekommen und nach dem Wehrdienst dann den Rest. Ist für mich eine plausible Sache. Allerdings wäre es geiler, zweimal volles Entlassungsgeld zu bekommen. ^^

Zu der hier erstellten Frage: Wer die KDV zurückziehen will, muss nur an das Bundesamt f.d. Zivildienst schreiben, dass man die KDV zurückziehen will. Gründe braucht man dafür nicht zu nennen.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#18 - 19.12 16:07

quote:
Ich glaube, das geht sogar ziemlich eindeutig aus der Fragestellung hervor.
eher weniger aber du hast dir deine frage in #17 selbst korrekt beantwortet.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#19 - 19.12 16:32

quote:
Allerdings wäre es geiler, zweimal volles Entlassungsgeld zu bekommen. ^^


Um den Kreis zu #13 zu schließen...
patsetsfire !carry on!

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 19.12 17:57

zum topic:

ich denke ma es wird dir getrennt ausgezahlt.
du würdest ja einma entlassungsgeld vom bundesamt für zivildienst und einmal vom wehrdienstamt (wie heisst des nomma?) kriegen.

mir stellt sich dann nur die frage: bekäme man das geld vom zivi sofort oder erst nach den vollen 9 monaten?
Blumenkind

RANG Deckschrubber

#21 - 19.12 20:18

wahscheinlich erst am ende, das ist ja ein kleiner betrag pro monat, der angelegt wird und dir dann mit zinsen ausgezahlt wird
darkztar loves the cock

RANG Deckschrubber

#22 - 19.12 20:19

ich dachte als zivi bekomm ich jeden monat was überwiesen?
Blumenkind

RANG Deckschrubber

#23 - 19.12 20:21

abgesehen davon natürlich.. O_o
darkztar loves the cock

RANG Deckschrubber

#24 - 19.12 20:28

jetzt erklär mal genau, was ich für geld als zivi bekomm
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#25 - 19.12 20:34

Deinen Sold + evtl. Essensgeld + evtl. Bekleidungsgeld.
Und am Ende dein Entlassungsgeld. Und dein Sold kann sich bei "guter Führung" alle 3 Monate steigern.
darkztar loves the cock

RANG Deckschrubber

#26 - 19.12 20:37

okay gut, und in welchem ungefähren rahmen befinden sich diese zahlungen?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#27 - 19.12 20:42

http://www.zivi-treff.de/Zivildienst/einkuenfte.html

Und du wirst Krankenversichert vom BAZ.
Inqui=]rcou[= * F.U.C.K. O.F.F.

RANG Hardcore Ruler

#28 - 20.12 07:46

also ich finde diese ganze Denkweise höchst verwerflich...

@#20: Kreiswehrersatzamt...
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#29 - 20.12 08:40

ist sie auch. ganz miese geldmacherei :-\
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#30 - 20.12 11:25

wieso? an der gesamtsumme, die er letztendlich bekommt, ändert sich doch nichts.