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FORUM: Allgemeines THEMA: Vermieter unbefugt in Wohnung?
AUTOR BEITRAG
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#1 - 10.01 07:19

Hiho,

Sachverhalt: Gestern war bei uns Heizungsablesen. So gut organisiert wie ich bin, hab ich das natürlich verschwitzt. Bin dann gestern heimgekommen und musste feststellen, dass man ohne mich in der Wohnung war. Nach überprüfen des Briefkasten war es die Hausverwaltung zum Heizungsablesen.

Meine Frage: Dürfen die überhaupt ohne meine Zustimmung in die Wohnung? Ist das Heizungablesen wieder ein gesonderter Falls?


gruß

helim
Nutellica|Brustvergrößerung durch Handauflegen

RANG Prophet of Clanintern

#2 - 10.01 08:01

quote:
Dürfen die überhaupt ohne meine Zustimmung in die Wohnung?

nein

quote:
Ist das Heizungablesen wieder ein gesonderter Falls?

nein
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#3 - 10.01 09:16

d.h. welche rechtliche grundlage hab ich? hausfriedensbruch?

achja ich hab am 3.januar von denen ein brief erhalten ich zitiere wörtlich: "Falls Sie nicht anwesend sein sollten, sind Sie sicherlich damit einverstanden das Frau K. mit dem Gefahrenschlüssel die Wohnung betritt und die Heizung abliest."

Diese Brief hab ich aber heute früh erst gelesen ( kam nicht zum briefkasten ) .
cibo

RANG Lord of Clanintern

#4 - 10.01 09:18

Wäre Dir eine Rechnung lieber, in der Du die Anfahrt und das nochmalige Ablesen zahlen musst?
Sir André

RANG 0wn3r

#5 - 10.01 09:27

also mir schon!!
Nutellica|Brustvergrößerung durch Handauflegen

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 10.01 09:31

meine pornos und vollgewichsten tempos gehen ja niemanden was an

generell ist das hausfriedensbruch, allerdings weiß ich nicht, wie es sich in dem speziellen fall verhält (also mit dem brief) - ob du dadurch, daß du nicht aktiv widersprochen hast, dein stilles einverständnis gegeben hast
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#7 - 10.01 10:06

yep mir genauso. es geht niemanden was an, was bei mir rumliegt!

quote:

ob du dadurch, daß du nicht aktiv widersprochen hast, dein stilles einverständnis gegeben hast


brömme?
▪ηєσ▪

RANG Godlike

#8 - 10.01 10:19

Du kamst über ne Woche nicht zum briefkasten?
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#9 - 10.01 11:11

das klingt doch nach einem thema, zu dem der DMB oder aehnliche gruppen sich doch sicher schonmal ausgelassen haben... schauen wir doch mal...
quote:
Nach Angaben des Mieterbundes kann der Vermieter außerdem Zutritt zur Mieterwohnung verlangen, wenn notwendige Reparaturen durchgeführt werden müssen, wenn der Mieter Mängelbeseitigung fordert, wenn Messeinrichtungen wie zum Beispiel Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen oder wenn der Vermieter das Haus bzw. die Wohnung mit Kaufinteressenten oder Mietinteressenten besichtigen will.
quote:
Abgesehen von Ausnahmefällen (Feuer, Wasserrohrbruch) ist der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig vorher persönlich schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt mindestens ein bis zwei Tage vorher oder - wenn der Mieter berufstätig ist - drei bis vier Tage vorher.
Nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter (z.B. der Hausverwalter) kann den Besuch ankündigen. Wenn dritte Personen (Handwerker, Architekten, Makler oder Kaufinteressenten etc.) sich selbst ankündigen, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu gewähren.

Ausnahmen von dem o.g. Grundsatz der schriftlichen Anmeldung durch den Vermieter bestehen in folgenden Fällen: Für die Ankündigung der jährlichen Heizkostenablesung (und analog für Kaltwasserablesung) und die Schornstein- und Abgasüberprüfungen genügt ein deutlich sichtbarer Aushang durch die jeweiligen Firmen bzw. den zuständigen Schornsteinfegermeister.
sieht auf den ersten blick nicht so aus, als koenntest du dich beschweren... die ankuendigung war rechtzeitig, wenn die also nicht gerade zu unmenschlichen zeiten da waren oder deine wohnung verwuestet haben, kannst du dich kaum beschweren...

die genaue rechtliche grundlage bin ich im moment zu faul zu suchen... ich wuerde aber schaetzen, dass so etwas irgendwo im mietrecht (also BGB §§ 535ff) festgehalten ist... kannst du ja selbst mal nachlesen...
Nutellica|Brustvergrößerung durch Handauflegen

RANG Prophet of Clanintern

#10 - 10.01 11:22

quote:
kann der Vermieter außerdem Zutritt zur Mieterwohnung verlangen

das heißt aber immer noch nicht, daß er einfach so ohne das wissen des mieters reni darf
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#11 - 10.01 11:40

er ist nicht ohne das wissen des mieters rein... er hat dem mieter eine woche vorher eine ankuendigung geschickt, der der mieter nicht widersprochen hat...
Mary Jane (1. FC Köln)

RANG Master of Clanintern

#12 - 10.01 11:49

so siehts aus. wer lesen kann ist klar im vorteil!
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#13 - 10.01 12:22

aber nur wenn er/sie zum briefkasten geht
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#14 - 10.01 12:29

@#8: sorry das ich über die feiertage und in meinem urlaub nicht daheim war um den briefkasten zu checken. bin erst vor 3 tagen nach hause zu kommen und hatte aller hand anderes zu tun als zum briefkasten zu laufen zumal ich den briefkasten eh selten checke, weil ja "nur" rechnungen drin liegen ^^

@#9: danke für die tipps werd mich da selber mal reinlesen ins mietrecht.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#15 - 10.01 13:21

Es ist übrigens für jedes Mietverhältnis zu empfehlen sofort immer mit den Paragraphen zu kommen

Oder haben sie Dir die Bude ausgeräumt?
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#16 - 10.01 13:46

nein ich werde jetzt einfach in den hier ansässigen mietverein gehen und die die sache regeln lassen. danke für alle infos hat mir trotzalledem sehr geholfen!


Wraith | ssdd

RANG Godlike

#17 - 10.01 14:09

ich seh immer noch nicht, wo eigentlich das problem lag... solang du keine illegale hanfplantage in deiner wohnung hast, kann es dir doch herzlich egal sein, dass die heizungsableser da drin waren... oder haben sie dir mit ihren strassenschuhen den teuren teppich ruiniert..?
cibo

RANG Lord of Clanintern

#18 - 10.01 14:13

Ausserdem wird jedes Jahr etwa zur selben Zeit abgelesen, Du solltest deshalb nächstes Jahr gut planen
Evtl. wird auch halbjährlich abgelesen.
Sir André

RANG 0wn3r

#19 - 10.01 14:49

Natürlich, er hat daraus gelernt und wird in Zukunft seinen Urlaub entsprechend dem Termin zum Heizung ablesen planen.

Crush (Anti Däääh)

RANG Master of Clanintern

#20 - 10.01 14:53

Wäre es nicht angebracht sich zuerst mal mit dem Vermieter zu unterhalten, bevor man sich gleich Rechtsbeistand von Dritten holt?

Ich meine man sollte wenigstens versuchen zwischenmenschliche Probleme auch auf zwischenmenschliche Weise zu regeln.
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#21 - 10.01 14:53

ich will einfach nicht, dass fremde menschen ohne meine anwesenheit in meiner wohnung rumlaufen dürfen.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 10.01 15:07

dann hättest den brief lesen müssen
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#23 - 10.01 15:43

Kauf dir ein Haus.
▪ηєσ▪

RANG Godlike

#24 - 10.01 15:56

Vor allem stellt sich mir die Frage was du jetzt im nachhinein damit erreichen willst?
Willst du sie verklagen?

Btw.
quote:
Sorry das ich über die feiertage und in meinem urlaub nicht daheim war um den briefkasten zu checken. bin erst vor 3 tagen nach hause zu kommen und hatte aller hand anderes zu tun als zum briefkasten zu laufen

Bei allen Wohnungen die ich kenne liegt der Briefkasten direkt auf dem Weg zur Wohnung und wenn du es nach 3 Tagen immer noch nich geschafft hast mal die Post rauszuholen bist du selber schuld.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#25 - 10.01 16:33

was alles überhaupt keine rolle spielt, weil kein tatbestandsausschließendes einverständnis des mieters vorlag.

ihr könnt ja mal der nächsten tankstelle schreiben, dass ihr sie in einer woche überfallen werdet, und wenn sie den brief bis dahin nicht gelesen haben, ausprobieren, wie toll eure seltsame rechtsauffassung funktioniert
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#26 - 10.01 16:41

der vermieter hat also nicht das recht, die wohnung e.g. fuer notwendige reparaturen oder routine-ueberpruefungen zu betreten oder dritten zugaenglich zu machen..?
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#27 - 10.01 16:47

nur mit einverständnis des mieters (solang es kein notfall ist, z.b. wasserrohrbruch o.ä.). liegt kein einverständnis vor, muss er auf duldung klagen.
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#28 - 10.01 16:50

und das einverstaendnis des mieters muss explizit sein..?
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#29 - 10.01 16:56

es muss nicht explizit erklärt werden, aber es muss vorhanden sein. geht der vermieter irrtümlich vom vorhandensein aus, handelt er allerdings ohne vorsatz.
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#30 - 10.01 17:03

also haetten wir hier einen fall von unvorsaetzlichem hausfriedensbruch..?