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FORUM: Allgemeines THEMA: Vertrag entwerfen
AUTOR BEITRAG
Kildarąℓbảŋ

RANG Master of Luck

#1 - 10.01 21:59

Ich brauche für ein kleines Fest eine große Bühne. Um mich abzusichern würde ich gerne einen vertrag mit dem Bühnenverleiher abschließen. Der hat unserem Stagemanager gesagt, dass wir ihm einen Vertrag zufaxen sollen. Nun überlege ich, was besser ist. Rufe ich an und sage, die sollen mir einen zufaxen oder bereite ich was schönes vor? Ich weiß nur noch nicht, wie das formell am besten zu machen ist, aber das kriege ich hoffentlich noch raus.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#2 - 11.01 07:30

scheib auf was du von ihm verlangst und was du ihm dafuer gibts
beide seiten unterschreiben und tada ....
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#3 - 11.01 07:39

genau und dann geht was schief und der bühnenverleiher kann sich aufgrund eines schlecht gestalteten vertrages schön aus der affäre ziehen.


ist ein vertrag nicht formfrei?

wichtig ist auf jedenfall eben alle punkte und szenarien abzudecken.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 11.01 08:15

genau und dann geht was schief und du kannst dich aufgrund eines schlecht gestalteten vertrages schön aus der affäre ziehen

Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#5 - 11.01 08:30

Klar ist so ein Vertrag formfrei. Aber willst du das wirklich? Ich glaube nicht.
Wenns ne große Sache ist, dann such dir nen Mustervertrag oder lass es.
Die ganzen Haftungsfragen zu klären etc. ist ziemlich mühsam und wenn man keine Ahnung hat, gibts hinterher immer nur Ärger
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#6 - 11.01 08:53

hrhr so kann das natürlich auch sehen jerome
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 11.01 08:57

aber der veranstalter hat sicher auch einen muster vertrag und dann haut man seine anvorderungen noch rein und tüdeldü
Inqui=]rcou[= * F.U.C.K. O.F.F.

RANG 0wn3r

#8 - 11.01 11:36

anvorderungen? das wort tut selbst mir im auge weh xD
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#9 - 11.01 11:37

bei mir nun auch
Inqui=]rcou[= * F.U.C.K. O.F.F.

RANG 0wn3r

#10 - 11.01 13:14

kann ja ma passieren

und @topic:

würde in dem fall auch keinen vertrag selber aufsetzten...zu riskant
Colonel_Kernel *Status: quo*

RANG Lord of Clanintern

#11 - 11.01 17:02

Ich würd auch nen Mustervertrag nehmen.

Vertrag:

Bühnenverleiher macht Bühne ohne BummBumm-Gefahr.
Dafür kriegt er eine Riesenmengegeld vom Bühnenleiher.

Unterschrfiten:
Elohim

RANG Skill Newbie

#12 - 11.01 17:09

@8 / 9:

Also mir hätte man so ein Verhalten jetzt gleich wieder vorgeworfen!

Ach ja, Ihr habt die Satzzeichen vergessen! Und den Satzanfang schreibt man groß! ²
brucksimo

RANG LLamah

#13 - 11.01 22:19

Mietvertrag für eine Bühne

Zwischen

Max Mustermann
Musterstraße 1
99999 Musterstadt

(im folgenden Mieter genannt)

und

Hans Bühnenschiss GmbH
Bühnenmeisterstraße 66
88888 Bühnenstadt

(im folgenden Vermieter genannt)

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Es handelt sich hiebei um einen Mietvertrag zur Anmietung einer Bühne zum Zwecke einer gewerblichen Musikveranstaltung vom 31.01.2008, 19.00 Uhr bis 01.02.2008 2.00 Uhr im Heimathaus, Heimatstraße 1, 99999 Musterstadt.

Als Grundlage gelten die in die in diesem Vertrag genannten Bedingungen, sowie die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters werden hiermit ausgeschlossen und durch diesen Vertrag oder durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.

1. Vertragsgegenstand und Mietdauer
Der Vermieter verpflichtet sich eine Bühne mit den Maßen 10 Meter breit, 10 Meter tief und 1 Meter hoch gemäß der beiliegenden technischen Beschreibung am 31.01.2008, 19.00 Uhr bis 01.02.2008, 2.00 Uhr im Heimathaus, Heimatstraße 1, 99999 Musterstadt zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich die Bühne am 31.01.2007 bis 18.00 Uhr fertig aufgebaut, funktionstüchtig und technisch von TÜV, Bauamt und Ordnungsamt abgenommen zur Verfügung zu stellen, sowie am 01.02.2008 bis 9.00 Uhr wieder abzubauen und abzutransportieren. Der Mieter gestattet dem Vermieter zum Aufbau am 31.01.2008 ab 15.00 Uhr und am 01.02.2008 ab 5.00 Uhr Zutritt zu den Veranstaltungsräumen und An- und Abfahrtswegen mit Anfahrmöglichkeiten für einen 7,5 Tonnen LKW mit Ladebühne. Die Bühne gilt als Aufgebaut bzw. Abgebaut wenn dies vom Mieter dem Vermieter abgenommen und quittiert worden ist.

2. Personal
Der Vermieter verpflichtet sich für den Auf- und Abbau benötigtes Personal zru Verfügung zu stellen und dieses gemäß den deutschen Recht ordnungsgemäß zu beschäftigen und zu versichern.

3. Versicherung
Der Vermieter haftet für die durch seine Mietsache entstandenen Schäden in voller höher auch bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger, fahrlässiger oder nicht zur vertretenden Fehlern des Vermieters oder Mängeln an der Mietsache.

4. Vertragsstrafen
Stellt der Vermieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung oder entfernt diese zu dem vereinbarten Termin so ist der Mieter berechtigt eine Ersatzbeschaffung, bzw. Abbau und Einlagerung der Mietsache vorzunehmen, Kosten hierführ trägt der Vermieter. Ferner stellt der Mieter dem Vermieter in einem solchen Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zzgl. der gesetlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Forderungen aus Ersatzbeschaffung / -abbau und Vertragsstrafen sind sofort fällig.

5. Preise
Der Mietzins für die Bühne inklusive dem Auf- und Abbau, der TÜV-, Bauamt- Ordnungsamtabnahmekostenm, Versicherungspolicen und sonstiger Auslagen beträgt pauschal
1.500,00 EUR (eintausendfünfhundert Euro)
zzgl. der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Abbau mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug.

7. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt kosten- und frachtfrei frei Haus in das Heimathaus, Heimatstraße 1, 99999 Musterstadt.

8. Eigentum
Die Mietsache bleibt während des ganzen Mietzeitraumes Eigentum des Vermieters.

9. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Mieter und Vermieter ist Heimatstraße 1, 99999 Musterstadt.

10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Mieter und Vermieter ist 99999 Musterstadt.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dazrch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültigen Bestimmungen werden schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung oder durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.

13. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrags existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

14. Anlagen
In der Anlage findet sich die technische Beschreibung zu "Super Stars Bühne 2000".


15. vereinbart und zweifach unterzeichnet



_________________________
Mieter Max Mustermann
Ort/Datum/Unterschrift



_________________________
Vermieter Hans Bühnenschiss GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Hans Laut
Ort/Datum/Unterschrift


(c) Martin Brucks


Viel Spaß damit...
Natürlich ohne Gewähr auf Richtigkeit, Verwendung auf eigenes Risiko.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#14 - 12.01 00:00

Ich möchte nochmal auf die Fälle von Haftung hinweisen. Wenn jemand verletzt wird was auch immer. Das sollte geklärt sein.
brucksimo

RANG LLamah

#15 - 12.01 14:24

sie Punkt 3:

3. Versicherung
Der Vermieter haftet für die durch seine Mietsache entstandenen Schäden in voller höher auch bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger, fahrlässiger oder nicht zur vertretenden Fehlern des Vermieters oder Mängeln an der Mietsache.


Oder was willst du noch besonderes haben? Das besagt das der Vermieter auf jeden Fall haftet.

PS: Lies den Vertrag noch mal durch, ich hab glaub ich ein paar Rechtschreibfehler eingebaut.
phoeniks

RANG Godlike

#16 - 12.01 14:52

Müßte es hier
quote:
4. Vertragsstrafen
Stellt der Vermieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung oder entfernt diese zu dem vereinbarten Termin so ist der Mieter berechtigt eine Ersatzbeschaffung
nicht heissen
oder entfernt diese vor dem vereinbarten Termin
?

Spielt es eine Rolle, wenn er sie nicht rechtzeitig abbaut?

Was ist mit Schäden, die während der Veranstaltung an der Bühne entstehen könnten....?
TcB°=Dr.Erazor =

RANG LLamah

#17 - 12.01 16:34

das rechtzeitige abbauen ist wichtig, weil die Halle ja in der Theorie am nächsten Tag wieder vermietet sein kann.
Crush (Anti Däääh)

RANG Master of Clanintern

#18 - 12.01 17:10

Wenn es um genug Geld geht dass es sich lohnt, sollte man eventuell einen Rechtsanwalt damit beauftragen den Vertrag aufzusetzen.
brucksimo

RANG LLamah

#19 - 12.01 17:44

@phoeniks: Nein es ist schon richtig zu dem Termin. Und ja es ist wichtig das so etwas auch pünktlich wieder abgebaut wird, sonst könnte der Vermieter die Mietsache ja unbegrenzt lange da stehen lassen wo sie ist, wenn er sie z.b. nicht braucht. Aber dann kommt in der Regel aber die Sache mit der Anmietung der Räumlichkeit die man ja in der Regel zu einem bestimmten Termin wieder zurück geben muss. Die Termine und Uhrzeiten sind ja alles nur Platzhalter.
Schäden die an der Bühne entstehen muss natürlich der Mieter tragen, das kann man zwar vertraglich ändern aber das wäre so gut wie unmöglich das durchzusetzen. Man könnte aber z.b. eine Klausel einbringen die die Abnutzung an der Bühne regelt und man könnte die Beweislast auf den Vermieter regeln:

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter nicht für Schäden die an der Mietsache durch die übliche Nutzung und Abnutzung einer Musikveranstaltung enstehen.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#20 - 12.01 17:49

vielleicht noch einen strafparagraphen ? "falls dem Mieter aufgrund der Verletzung des Vertrages von Seiten des Vermieters Schäden entstehen, hat diese der Vermieter zu tragen?"
Robbenklopper

RANG Skill Captain

#21 - 12.01 17:52

ich glaube so ein Punkt ist unsinnig, weil das sowieso immer so ist.
brucksimo

RANG LLamah

#22 - 12.01 23:36

@ offi steht doch drin:

4. Vertragsstrafen
Stellt der Vermieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung oder entfernt diese zu dem vereinbarten Termin so ist der Mieter berechtigt eine Ersatzbeschaffung, bzw. Abbau und Einlagerung der Mietsache vorzunehmen, Kosten hierführ trägt der Vermieter. Ferner stellt der Mieter dem Vermieter in einem solchen Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zzgl. der gesetlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Forderungen aus Ersatzbeschaffung / -abbau und Vertragsstrafen sind sofort fällig.