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FORUM: Allgemeines THEMA: Wieder ein ebay Spaßbieter
AUTOR BEITRAG
Colonel 187

RANG LLamah

#1 - 17.01 09:45

Hab ja vor Kurzem geschrieben, dass ich einen Spaßbieter hatte - da gings allerdings lediglich um 6€ also hab ich die Sache auf sich beruhen lassen.
Jetzt hab ich allerdings selbiges Problem bei einem Artikel um die 40€ - Käufer aus D ich aus A - Versand war klar angegeben, dass der nach D doppelt so hoch ist, wie der Inlandsversand nach A und dass er dies auch auf www.post.at nachsehen kann.

Naja der Typ schreibt mir, dass er keine Kohle hat und deswegen den billigeren Versand nach A vorziehen will. Sag ich ihm halt, dass das schwer möglich ist mit einer D Adresse. Und jetzt reagiert er nicht mehr.
Gut wieder diesen Streitfall bei ebay aufgerufen - aber trotzdem das stinkt jetzt gewaltig.
Auch wegen 40€ sind rechtliche Schritte irgendwie lächerlich, aber wie würde das mit Anzeigen ablaufen? Kosten die was und kann ich überhaupt problemlos einen aus D wegen sowas anzeigen? Und was bringt das genau? Oder soll ich ihm halt eine schlechte Bewertung reindrücken und den Artikel wiedereinstellen und hoffen, dass er nochmal um 40€ rausgeht?

Da bin ich seit 01 bei ebay und hab nie Probleme und dann kommen 2 bekloppte auf einmal...

Danke für die Tipps
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#2 - 17.01 10:57

Stell den Artikel doch einfach wieder ein.

Bei Deinem 2ten Fall wars ja kein Spassbieter, sondern einer der was verrafft hat. Kannst darauf bestehen, dass er zahlt und klagst halt, oder stellst den Artikel wieder ein. Was Dich dann aber Geld kostet. Du kannst aber auch an unterlegene Bieter abdrücken, oder aber einfach eine Mail an den zweit Bieter schicken und bietest ihm den Artikel an. Der war schliesslich eh bereit 1 eur weniger als der Typ aus #1 zu bieten.
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#3 - 17.01 10:57

quote:
Oder soll ich ihm halt eine schlechte Bewertung reindrücken und den Artikel wiedereinstellen und hoffen, dass er nochmal um 40€ rausgeht?


genau das würd ich machen, alles andere wäre mir der juristische aufwand für die 40 euro nicht wert
Colonel 187

RANG LLamah

#4 - 17.01 11:05

ja dem unterliegenen Bieter hab ich auch ein Angebot geschickt, reagiert aber nicht

Dachte nur, wenn eine Anzeige nix kostet, würd ich ihm gerne eine reindrücken.
Wenn er nicht rafft, wo er wohnt, hätt er das verdient
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#5 - 17.01 11:08

Naja versuch ihn zu verstehen. Sowas kann schonmal passieren. Vorallem wenn man mal nicht richtig liest. Ich möchte das damit nicht entschuldigen, aber vielleicht entdeckte er den Artikel erst kurz vor Ende und hat schnell geboten oder so.
Colonel 187

RANG LLamah

#6 - 17.01 11:14

nein nein, der hat gleich am 2. tag geboten und mehrmals erhöht.
Vor allem wird der Österreich Versand ja nur angezeigt, wenn man das Land anklickt.
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#7 - 17.01 11:29

Hm musst Du halt wissen was Du machst. Frag ihn doch ob er es vielleicht am 1ten bezahlen kann, da es dann ja vermutlich wieder Geld bekommt.
Colonel 187

RANG LLamah

#8 - 17.01 11:52

Der hat über 1600 Bewertungen und 99% als Verkäufer. Der hat einfach keinen Bock mehr das Teil zu kaufen.
Inqui=]rcou[= * F.U.C.K. O.F.F.

RANG 0wn3r

#9 - 17.01 12:07

was isses denn eigentlich?
SirLant

RANG Lamer

#10 - 17.01 12:32

Na also dann zeig ihn doch einfach an und gut ist. Allerdings musst du dazu warten bis dir jemand sagen kann wie es in deinem Fall abläuft, denn ich weiß es nicht.
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#11 - 17.01 14:25

Na ihr seid ja witzig. Wie man ne Strafanzeige stellt sollte doch wohl jedem klar sein. Zur Polizei gehen und das ganze melden. Die Frage ist nur, was du denen sagen willst. Weshalb willst du ihn denn anzeigen? Betrug? schwierig. versuchter Betrug auch nicht ganz einfach.

Oder willst du ihn zivilrechtlich belangen? Dann ist es aber keine Anzeige mehr.
CaptainCat™

RANG Prophet of Clanintern

#12 - 17.01 14:32

Solche Argumentationen führen nur dazu, dass die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, stetig steigt.

"Das Angebot ist bindend", steht unter jedem eBay Artikel.

In manchen Bundesländern gibt's schon so ne "Online-Wache" mit Formularen. Da kannst du dein Problem eintragen. Sollte es keinen Strafbestand darstellen, dann wirst du eine entsprechende Mitteilung kriegen.

Ansonsten wird der Käufer innerhalb kurzer Zeit Post von der Polizei bekommen. In der Regel sind die dann recht fügig...

Vielleicht entschuldigt er sich dann und bezahlt brav. Dann hast du ja immernoch die Möglichkeit, die Anzeige zurück zu ziehen.
Zombine

RANG Ultimate 0wn3r

#13 - 17.01 14:32

btw: man kann auch online strafanzeigen stellen
Colonel 187

RANG LLamah

#14 - 17.01 14:36

eben Angebot ist bindend.
Wenn einer zu blöd ist zu wissen, wo er wohnt, dann ist das doch nicht mein Problem

Nur das ist eben der Punkt. Wären wir beide im gleichen Land wärs kein Problem mit der Polizei. Aber beim anderen Land? Macht das vermutlich komplizierter. Vor allem, wie ich unsere Polizisten kenne, sagen die eh nur "jo mei lass bleiben und iss a leberkassemmerl"
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#15 - 17.01 14:42

@ 12: Pff. Hemmschwelle zur Polizei zu gehen steigt wegem dem was ich sage.

Erstmal bin ich bisher der einzige gewesen, der klar in der Lage ist, zu sagen, dass genau das der Weg ist.
Auf der anderen Seite hab ich aber Recht.

Von mir aus kann er ruhig zur Polizei gehen. Ja, von mir aus soll er das tuen. Ich sach nur, dass es (nach deutschem Recht und zumindest meiner Auffassung davon) zumindest recht schwierig ist das umzusetzen.
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#16 - 17.01 14:51

Wenn ich eine Person anzeige heißt das doch nur, dass ich der Polizei einen Misstand aufzeige? Verklagt ist da noch lange niemand.
SirLant

RANG Lamer

#17 - 17.01 15:17

@11+15 eigentlich bist du der einzige der nicht richtig gelesen hat denn Colonel wohnt in Österreich und möchte jemanden in Deutschland anzeigen. Und die Frage lautet: wie ist in diesem Fall der Ablauf für das Stellen einer Anzeige.
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#18 - 17.01 15:25

Ja da wird er sich wohl einbürgern lassen müssen und dann auf sein zuständiges Polizeirevier und Forumalar 3/22 in dreifacher Ausfertigung ausfüllen.

Und immer dran denken, auch bei anonym abgegebenen Strafanzeigen immer den Reisepass vorzeigen.
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#19 - 17.01 15:36

@ 17: doch, ich habe richtig gelesen aber das ist doch zunächstmal SCHEIßEGAL. Glaubst du er muss deswegen zu ner deutschen Polizei fahren? Nein, natürlich nicht. Er ist an seinem Wohnsitz geschädigt worden, also geht er da zur Polizei.
Colonel 187

RANG LLamah

#20 - 17.01 17:25

ja das ist klar, aber bringt es was? Oder scheißt die drauf, weils ins Ausland geht.
Ich mein die Polizei sollte das nicht tun, es ist aber doch oft so, dass vieles als belanglos abgestempelt und vergessen wird
CaptainCat™

RANG Prophet of Clanintern

#21 - 17.01 21:59

die polizei muss jeder anzeige nachgehen
TheCze - Wurde im Dunkeln sitzen gelassen

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 17.01 22:40

tut sie aber nich
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#23 - 18.01 07:40

Eben man geht zur Polizei und die macht einen noch dumm an, oder glänzt einfach mal wieder in ihrer völligen Unwissenheit :augenroll:
Colonel 187

RANG Deckschrubber

#24 - 18.01 10:51

ja das ist ja das problem.
Viele glauben, dass sie was besseres sind, und wenn dann der kleine Bürger wegen einem Betrug von nichtmal 50€ hinkommt, wird man noch blöd angemacht, wie man es wagen kann, ihre wertvolle Zeit zu verplempern.
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Master of Skill

#25 - 18.01 11:07

"wegen eines Betrugs"

Das Problem ist aber eigentlich ein anderes.
gute laune Zuperman

RANG God

#26 - 18.01 14:07

deine posts?

edit: zum thema..
Die Polizei hat glaube ich in der Tat wichtigeres zu tun, als bei ebay nicht bezahlte Artikel zu verfolgen. Anzeige und gut ist..
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#27 - 19.01 00:03

Eben. Ich würd das auch eher zivilrechtlich versuchen.
Colonel 187

RANG Kloputzer

#28 - 19.01 08:53

ja das hat keinen sinn - hab keinen rechtsschutz für sowas. und wegen 39€ ist mir meine zeit dafür, dann auch wieder zu schade.
dachte nur eine schnelle anzeige und er kriegt eine aufn deckel wär ganz witzig
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#29 - 19.01 09:23

Nein. Die ganze sache würde sofort eingestellt werden. Und das, ganz ehrlich, meiner Meinung nach auch zu Recht.

Ich meine, klar wäre es auf der einen Seite ganz lustig, wenn er dafür Ärger kriege. Aber bedenkt bitte Mal, dass es vielleicht leicht übertrieben ist, den Typen in die Kriminalität zu drängen, nur weil er sein ebay Angebot nicht zahlt. Außer die Kosten für ebay hast du doch keine Verluste.

Im Übrigen ist der zivilrechtliche Weg (zunächst) nicht viel aufwendiger und vor allem auch ohne Anwalt realisierbar.
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#30 - 19.01 11:28

ebay-Kosten kriegt man glaube ich erstattet wenn sowas passiert.