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FORUM: Allgemeines THEMA: Bundeswehr und Kindergeld
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Kildarąℓbảŋ

RANG Lord of Luck

#1 - 05.02 13:03

Wenn ich als Offiziersanwerter meinen Sold von 1250 minus Essensgeld bekomme, wird das netterweise als Ausbildungsgeld angerechnet. Zusammen mit meinem letzten Entlassungsgeld würde ich damit knapp über die Grenze fürs Kindergeld im Kalenderjahr bekommen (irgendwas um die 7600€). Nun hat mir die liebe Tante, die sich um mein Entlassungsgeld gekümemrt hat erzählt, dass das bei der Bundeswehr noch irgendwie gehandhabt wird, dass eh nciht alle Monate angerechnet werden. Mit meinem Halbwissen kann ich natürlich bei der Familienkasse nichts gewinnen. Weiß jemand hier genaueres?
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#2 - 05.02 13:13

offiziersanwärter und entlassunggeld? schreib mal langsam und deutlich, vielleicht mit absätzen, was du wissen willst.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#3 - 05.02 13:25

iich glaub ich weiß, was du wissen willst

die dame hat da wohl was verwechselt mit dem grundwehrdienst, denn da bekommst du die übrigen drei monta noch kindergeld.

wenn der offiziersanwärter als berufsausbildung läuft mit dieser pauschalgrenze, dann gilt das natürlich fürs ganze jahr. du hast das nämlich wie eine berufsausbildung freiwillig gemacht.
Kildarąℓbảŋ

RANG Lord of Luck

#4 - 05.02 13:29

Sie hatte auch was von drei Monaten gesagt. Ich wusste nicht, was sie wollte, aber ich glaube, du hast Recht ^^
SirLant

RANG Lamer

#5 - 05.02 13:58

Ja beim normalen Wehrdienst werden die 9Monate gar nicht reingerechnet sondern nur die Monate wo du Kindergeld bekommst (das Limit wird dann natürlich auch entsprechend runtergesetzt).