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FORUM: Allgemeines THEMA: Onlinedurchsuchung wurde legalisiert
AUTOR BEITRAG
Earth

RANG Deckschrubber

#1 - 27.02 10:20

Hi Leute,

schaut euch zuerst mal den Bericht an:

http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung32.html

Das ganze kann man doch voll vergessen. Erstens kostet das total viel und zweitens weiß man bis jetzt noch gar nicht ob solche Beweise überhaupt vor Gericht verwendet werden dürfen. Aber dann frage ich mich wofür das ganze???

Selbst wenn ein Fahnder auf ner Platte eine verdächtige Datei findet reicht das ja noch lange nicht als Beweis. Es müsste wenn dann schon die Platte als Beweismittel herangeführt werden.
Auch besteht die Gefahr hier Fahndungserfolge vorzutäuchen indem man einen vermeintlich verdächtigen halt die nötigen Beweismittel auf die Festplatte kopiert!
Auch habe ich in dem Artikel gelesen dass es wohl erlaubt sei dass "Terrorfahnder"(wie ich dieses Wort schon langsam Hasse!) in die Wohnung eindringen und auf dem PC einen Trojaner installiern damit Ermittler auf den PC zugriff haben. Also ich möchte nicht nach Hause kommen und sehn wie zwei solche Heinis an meinem Rechner rumfummeln nur weil ich ein großes Packet(das ja mit Sprengstoff gefüllt sein könnte) bei der Post abgegeben habe!

Was meint ihr zu dem ganzen?
Nutellica

RANG Prophet of Clanintern

#2 - 27.02 10:37

ich werde ganz viele nacktbilder von mir auf den rechner legen - dann wollen die das sowieso nciht mehr durchsuchen
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#3 - 27.02 10:41

es ist krass wie erstmal jeder kriminalisiert wird
Azubi *sucht Scheppe*

RANG Lord of Skill

#4 - 27.02 10:49

quote:
Auch besteht die Gefahr hier Fahndungserfolge vorzutäuchen indem man einen vermeintlich verdächtigen halt die nötigen Beweismittel auf die Festplatte kopiert!


Ach was, bei der Polizei arbeiten ausschließlich korrekte, gewissenhafte, moralische, vernünftige und unter Ausschluss von menschlichen Eigenschaften funktionierende Maschinen. Sowas wird nicht vorkommen, nie!
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 27.02 12:46

Ich erstell gleich nen Ordner "Kinderpornos" auf meinem Rechner und pack da ganz viel Scheißepr0n rein. Haha, die werden sich freuen!
Azubi *sucht Scheppe*

RANG Lord of Skill

#6 - 27.02 13:07

Ich glaube, denen ist das scheißegal.
patsetsfire *music, my true love*

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 27.02 13:10

dann vll snuff filme
könntest auch linke oder recht propaghanda drauftun...
BaBumm na|si

RANG Master of Clanintern

#8 - 27.02 13:16

hm.....die dürfen/können nun einfach so einen rechner online überprüfen und deine order durchsuchen? gibt es kein program das denen einen virus etc rüberschickt sobald die ihre nase dahinstecken wo se es net dürfen/sollen?
dgf

RANG LLamah

#9 - 27.02 13:16

Am besten alles extremistische in einen Ordner "verfassungsfeindlich" packen, damit sich die Ermittler nicht verirren...

Aber wenn man alles gesetzeswidrige eh schon in einen Extrabereich packt, kann man das auch auf einen anderen Rechner ohne Internet speichern.
Azubi *sucht Scheppe*

RANG Lord of Skill

#10 - 27.02 13:19

Gerade auch, weil sich das organisierte Verbrechen im Internet so unbedarf herumbewegt wie der 08/15-user.

Müssen wir nicht drüber reden. Alles Bullshit, alles maßlos überteuert, alles so ausgelegt, dass es nicht lange dauern wird bis die Zuständigkeiten sich auch verschieben bis hin zu einfachsten Delikten und Ordnungswidrigkeiten.
=FM=d®ãĊħę

CI Wettbüro

RANG Godlike

#11 - 27.02 13:22

nasi, das wäre doch zu schön
Azubi *sucht Scheppe*

RANG Lord of Skill

#12 - 27.02 13:24

Das wäre vor allem dämlich, denn sie wüssten je genau, von wem der käme. Und geahndet würde das gleich unter dem Anfangstatverdacht des Anschlags auf die demokratische Grundordnung unserer geliebten Nation.
=FM=d®ãĊħę

CI Wettbüro

RANG Godlike

#13 - 27.02 13:34

die haben doch eh schon irgendwas, was sie dir vorwerfen wollen, sonst würden sie nicht auf deinem pc rumwühlen. und ob nun der eine ausgedachte grund zählt oder dann der andere ...

aber ich mache mir da wenig gedanken drum. rechne ja eh schon seit längerem mal mit 'nem hausbesuch
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#14 - 27.02 13:37

warum? oO
sHox`

RANG Ultimate 0wn3r

#15 - 27.02 13:41

@dragon
glaub mir, ist ziemlich nervig. vorallem wenn die mit nem streifenwagen quer auf der einfahrt parken und alle nachbarn schön am stalken sind xD
=FM=d®ãĊħę

CI Wettbüro

RANG Godlike

#16 - 27.02 13:52

hört sich ja spannend an

warum?! nunja, liegt an meinem verhalten, sowohl im internet als auch im normalen leben (wenn ich sowas haben sollte )
Crush (korrumpiert die Jugend)

RANG Deckschrubber

#17 - 27.02 14:19

Also eine Legalisierung kann man das nun wirklich nicht nennen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Nordrhein-Westfälische Gesetz zur Onlinedurchsuchung verfassungswiedrig ist.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134

Es wurde vom Verfassungsgericht festgestellt, dass Onlinedurchsuchungen nur nach richterlichem Beschluss durchgeführt werden dürfen "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen" und wenn dabei Vorkehrungen getroffen werden vertrauliche, private Daten zu schützen.

Es wird also NICHT jeder pauschal kriminalisiert, wie König Bleistift mit Licht falsch schlussfolgerte.

Das ist IMO ein durchaus annehmbarer Kompromiss und ein deutliches Signal dafür, dass das bundesweite Onlinedurchsuchungsgesetz in seiner jetzigen Form auch nicht durchkommen wird.

Eine Entscheidung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung steht aber immernoch aus. Bin mal gespannt wie die Verfassungsrichter darüber urteilen werden.
BaBumm na|si

RANG Master of Clanintern

#18 - 27.02 14:20

quote:
Das wäre vor allem dämlich, denn sie wüssten je genau, von wem der käme


damit hätte ich aber kein problem
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#19 - 27.02 14:26

Kurzum: Für eine Onlinedurchsuchung gilt prinzipiell ähnliches wie für normale Durchsuchungen auch. Nur nach richterlicher Genehmigung mit nem begründeten Verdacht.

Außnahmen könnten eventl. Gefahr im Verzug sein..? :-\
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#20 - 27.02 14:29

scheiße, falsch geschlussfolgert
Dr. Udo Brömme

RANG Lord of Skill

#21 - 27.02 16:53

quote:
Kurzum: Für eine Onlinedurchsuchung gilt prinzipiell ähnliches wie für normale Durchsuchungen auch.
nein. die anforderungen sind erheblich höher.
Crush (korrumpiert die Jugend)

RANG Deckschrubber

#22 - 27.02 17:10

...was gerechtfertigt ist, da eine Hausdurchsuchung nicht ohne Wissen des dort wohnenden stattfinden darf, was bei der Onlinedurchsuchung ja nicht der Fall ist (Popup: "Ihre Festplatte wird aufgrund dringenden Verdachts auf %STRAFTAT% nun untersucht. Bitte schalten Sie den Computer nicht ab und unterlassen sie jegliche Versuche Daten zu verändern oder zu löschen.")
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#23 - 27.02 17:11

ich glaube, jeder würde seinen Rechner bei einem solchen Popup ausmachen
Earth

RANG Deckschrubber

#24 - 27.02 17:37

Also wenn ich nach Brömme geh ist momentan ja ne Hausdurchsuchung leichter zu bekommen als online. Wenn ich also ein Ermittler wär hol ich mir doch gleich die Nötigen Indizien für ne Hausdurchsuchung, anstatt zu warten bis ich alles hab um legal online durchsuchen zu dürfen.

*edit*
Oder ich durchsuch ohne richterlichen Beschluss, merkt doch eh keiner
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#25 - 27.02 17:50

Puh, bis Crush und Brömme geschrieben haben, hab ich wirklich gedacht, hier hat sich wirklich niemand wirklich mit dem Thema befasst ^^
Hauptsache erstmal laut schreien ;-)

Das Urteil ist sicherlich recht positiv aufzufassen... wie Brömme schon sagt, deutlich höhere Hürden als bei der Hausdurchsuchung.
Ich seh das ganze eher als eine Erweiterung des "großen Lauchangriffs", wenn man eben jemanden nicht hochgehen lassen will (dann ist ne Hausdurchsuchung viel einfacher), sondern Hinweise auf weitere Täter abwarten will etc..

Wie oben schon irgendwo erwähnt, das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung wird mich viel mehr interessieren.
Dr. Udo Brömme

RANG Lord of Skill

#26 - 27.02 17:59

und die tatsache, dass das bverfg ein neues grundrecht auf gewährleistung von vertraulichkeit und integrität informationstechnischer systeme geschaffen hat, wurde hier bisher leider auch noch nicht erwähnt.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#27 - 27.02 18:39

Weil sich dem niemand bewusst ist

Die reißerische, irreführende Überschrift des Themas sagt ja auch schon viel aus
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#28 - 27.02 18:45

ja ich finde auch dass das ganze Gejammer sehr übertrieben ist, macht euch mal vorher schlau!






Earth

RANG Deckschrubber

#29 - 27.02 19:00

Können ja bei der tf beantragen dass der Thread wegen jammern geschlossen werden soll
тiтaη ▪ if I ever feel better

RANG Hardcore Ruler

#30 - 27.02 19:18

Nein, wenn dann wegen Stammtischunwissenheit.