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FORUM: Allgemeines THEMA: für übernachtung von besuch geld zahlen?
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۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Skill

#1 - 11.03 22:23

hey.
bei meiner freundin steht im mietvertrag, dass sie pro besucher und nacht 3 € als betriebskosten an den vermieter zahlen muss. ansonsten zahlt sie einen pauschalen betrag inkl NK unabhängig von ihrem verbrauch.
das vermieterpaar wohnt im gleichen haus, der eingang von vermieteter WG und deren wohnung is der gleiche, sie werdens also mitkriegen wenn ich dort bin und übernachte ^^.

aber weder will ich das geld zahlen, noch solls meine freundin. deshalb die frage ist so ne klausel in nem mietvertrag überhaupt rechtens?
white - Däääh!

RANG Lamer

#2 - 11.03 23:08

bei pauschal inkl. nebenkosten meiner meinung nach verständlich... is ja ein gewisser mehrverbrauch da. es sei denn du wäscht dich net xD
sehs mal so, im puff kostet so ne mehrstündige aktion mit ner frau mehr als 3 €
Perseus

RANG Deckschrubber

#3 - 12.03 00:48

hat ihr der Vermieter denn auch ein Hausbuch gegeben?
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#4 - 12.03 01:36

Die frage wäre jetzt auch ob das zumutbar ist das dokumentieren zu müssen...
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#5 - 12.03 01:51

Die drei Euro sind in Ordnung, wenn die Pauschale im Monat nicht allzu hoch ist. Kann den Vermieter verstehen. Würde sie nach eigenem Verbrauch zahlen, dann wärs was anderes, aber so :daumen:
giDDl *pleite aber glücklich*

RANG 0wn3r

#6 - 12.03 04:53

ähm, also ich denke so eine klausel bei einem normalen mietvertrag ist unzulässig, da mein verbrauch mit den nebenkosten abgerechnet wird. wenn ich mehr vrbrauche, dann muss ich auch mehr nebenkosten zahlen. bei studentenwohnunen bzw. WGs kanns da evtl. anders aussehen. würd mal mit nem anwalt sprechen.
scarecrow

RANG Godlike

#7 - 12.03 10:22

ich denke bei einem möblierten zimmer kann das sein sonst halte ich das für sehr fragwürdig


wie wird das denn nachgewiesen ?? lichtschranke oder was ??

ansonsten biste gegangen als der vermieter schon geschlafen hat und bist morgens mit brötchen wiedergekommen als er noch im bett lag
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#8 - 12.03 13:25

Das muss dir der Vermieter erst mal nachweißen dass jemand übernachtet hat.

@6 giDDI wegen 3€ zu nem Anwalt gehn?! Macht irgendwie kein sinn!
sHox`

RANG Ultimate 0wn3r

#9 - 12.03 14:00

Genau, man schläft bei seiner Freundin maximal ein mal!!
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#10 - 12.03 14:51

in love with ironie
Perseus

RANG Deckschrubber

#11 - 12.03 14:59

danach schläft man nur noch mit ihr, nich bei ihr..
Azubi *sucht Scheppe*

RANG Ruler

#12 - 12.03 15:14

Wie ist denn die genaue Formulierung im Mietvertrag? Bring die mal in Erfarung! Selbst wenn sie rechtgültig ist bin ich sicher, dass wir es schaffen sie auszuhebeln.
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Skill

#13 - 12.03 15:15

#3 hm. was isn das? ^^ muss ma fragen.
#5 bis zu 6 weochen darf sie nach dem mietrecht gäste aufnehmen, ohne dass es den vermieter zu jucken hat. nirgends steht etwas von ner meldepflicht oder sonst was. ^^
#6 sehe das auch so..
#7/#8 ist nicht möbliert. und bin 5 tage dort.
#9 ^^

edit:
#12. kk. kann ich machen =)
Perseus

RANG Deckschrubber

#14 - 12.03 15:20

wegen #3:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbuch_%28DDR%29
sHox`

RANG Ultimate 0wn3r

#15 - 12.03 15:58

3.Oktober 1990, irgendetwas war da doch
@richie, gehts noch MUC?
euro2k2 *Es gibt ebensowenig 100%ige Wahrheit wie 100%igen*

RANG Deckschrubber

#16 - 12.03 16:01

Ich frag mich, was deine Freundin macht, wenn du da übernachtest und der Vermieter nachts dann ruft: "Auszieh'n, auszieh'n!" :D ;)
nanobot

RANG Deckschrubber

#17 - 12.03 17:25

ist ja ne frage wie "nacht" dort definiert wird,
was is wenn du um 4 uhr morgends kommst und da bis 15 uhr bleibst?
desweiteren wie will er das nachweisen, ob du zb abends wieder gehst
wenn er darüber buch führt(videoüberwachung) is es vlt ne frage vom datenschutz

aber wenn die wohnung usw günstig ist und man da wohnen will sollte man sich ja rechtliche schritte überlegen;)
TcB°=Dr.Erazor =

RANG Deckschrubber

#18 - 16.03 11:34

Würde den Mietvertrag mal vom Mieterverein oder Mieterschutzverein prüfen lassen. Dort muss man zwar dann 17 Euro Beratungsgebühr bezahlen, aber damit ist dann der ganze Vertrag geprüft. In jedem Vertrag finden sich Fehler :).
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#19 - 17.03 15:16

fuer die 17 eure kann er aber 5.6666666666 nächte dort pennen
Ged

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 17.03 15:46

wie siehts eigentlich aus, wenn man jemanden zum kaffee da hat?
muß man dann 1€ pro kopf für's kacken löhnen?
DoomTheBrain

RANG Skill Commander

#21 - 17.03 17:10

kommt drauf an wie du kackst. am besten machst da einen 100g preis aus
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#22 - 18.03 07:52

wieso mieterschutzverein, iwo im bgb glaub ich stehts, dass man bis zu glaube 3 wochen jemanden bei sich zu besuch haben kann, ohne ihn anmelden zu müssen. insofern etwas anderes im mietvertrag steht, ist dieser abschnitt gesetzeswidrig und damit ungültig...

einfach mal ne runde googlen: bgb / mietrecht / besuch o.ä. sollte schnell gefunden sein!
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#23 - 18.03 08:38

Ich sags ja nur ungern - aber: Lieber vorbeugend 17€ an den Mieterschutzbund wo Leute sitzen die es genau wissen - als am Ende gegoogelt, drauf verlassen, Prozess am Hals und vielleicht dann noch verloren - denn DAS wird richtig teuer....
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#24 - 18.03 10:44

schwachsinn.. was ich meine ist, den paragraphen ergooglen! es ist (ich bin mir fast sicher im BGB) eindeutig geregelt, wie lange ich unangemeldet besuch in meiner Wohnung empfangen darf! Zudem sollte man natürlich so intelligent sein und sich gerichtsurteile zur vorlage ergooglen und nich irgend nen sickbericht von wiki oder heise oder sonst irgend nem forum!


z.B. nicht mit nem Ausdruck dieses Freds zum Vermieter rennen
Dr. Udo Brömme

RANG Ruler

#25 - 18.03 11:17

quote:
es ist (ich bin mir fast sicher im BGB) eindeutig geregelt, wie lange ich unangemeldet besuch in meiner Wohnung empfangen darf!

nein.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#26 - 18.03 11:20

[quote]
Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430).
[/quote]
www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietrecht-besuch.html
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#27 - 18.03 11:23

@Sir Andre

Und was darin nicht geregelt ist in diesem Paragraphen ist ob der Vermieter da im Mietvertrag - den man selbst ja unterschrieben hat - eine Klausel einbringen darf die dafür ein "Nutzungsentgelt" vorsieht - und genau darum ginge wenn dann ein rechtsstreit: Was hat hier vorrang - Mietvertrag oder der entsprechende Paragraph. Ansonsten: Siehe Brömme ^^
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#28 - 18.03 11:52

Gesetz > Mietvertrag
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#29 - 18.03 12:11

Lies dir §§307, 138 BGB mal durch hypertex, eindeutig ist da gar nichts geregelt.

quote:
Gesetz > Mietvertrag

Das kommt auf das individuelle Gesetz an. Mein Mietvertrag hat zum Beispiel 9 Seiten, mein BGB über 300, damit hättest du Recht. Wenn man das KSchG hingegen klein ausdruckt hats nur 6 Seiten, dann gälte natürlich KSchG < Mietvertrag.

Von verschiedenen Papiergrößen noch gar nicht anzufangen, ist auch höchstrichterlich noch nicht geklärt.

Solltest du dich auf die Vorrangstellung beziehen nehme ich Udo vorweg und erkläre deine Aussage in ihrer Generalität für unsinnig.
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#30 - 18.03 12:17

Natürlich beziehe ich mich nicht auf den Umfang des Gesetzes gegenüber dem Mietvertrag! -.-

Ich hatte mit obigem Post lediglich versucht zu erklären, dass sich aus dem Mietvertrag nur dann Ansprüche herleiten lassen, wenn er nicht gegen geltendes Recht (i.d.F. BGB) verstößt!