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FORUM: Allgemeines THEMA: unangemeldetes gebäude
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ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#1 - 23.03 17:58

Hallo,

Vor mehreren jahren hat mein vater ein gartenhaus auf unserem grundstück gebaut. Es umfasst einen innenraum von knapp 50 m³ und hat ein fundament aus beton. Damals wurde das gebäude nicht angemeldet (ich weiss nicht aus welchen gründen) und nun haben wir einen brief vom vermessungsamt bekommen:

"auf ihrem grundstück wurden veränderungen im gebäudebestand (schuppen) festgestellt, die in den amtlichen karten und verzeichnissen noch nicht enthalten sind."

Da steht noch einiges mehr im brief, demnächst werden dazu auch vermessungsarbeiten auf unserem grundstück stattfinden. Im Brief ist noch BayRS 219-1-F erwähnt, falls das jemandem weiterhilft

Was haben wir in der Situation an strafen zu erwarten? internetrecherchen haben nichts brauchbares geliefert... wie verhalten wir uns am besten? anwalt?

vielen dank im vorraus

p.s.: ihr braucht mich nicht anzeigen, die behörden haben ja eh wind davon bekommen oO
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#2 - 23.03 18:23

Bevor Brööme das zu deiner Zufriedenheit löst, muss ich mir die Frage erlauben, hattet ihr hinter dem Gartenhaus Scheisseeimer stehen?
cibo

RANG Lord of Clanintern

#3 - 23.03 18:46

Strafen müsst Ihr nicht unbedingt zahlen, das Vermessen und Eintragen aber. Das kostet - wenn ich mich recht erinnere - nur bis zu 500€. Aber das war es auch.


Sollte es natürlich ein Wohngebäude sein, oder ganze Afrikanische Stämme unterkommen, dann hat es einige andere Konsequenzen. Da käme aber glaube ich erstmal das Finanzamt, dann die anderen
Zap *Don Vito Canneloni*

RANG Deckschrubber

#4 - 23.03 18:48

nunja, schlimmstenfalls müsst ihr das ding abreissen.
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#5 - 23.03 19:33

Ach das kanns ja wohl nicht sein dass man für so nen "billigen" Schuppen 500€ sinnlos an ne Behörde zahlen muss.

Das Ding ist doch in ner halben Stunde vermessen oder seh ich da was falsch?
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 23.03 19:37

Kann echt sein, dass die ankommen und sagen, ihr sollt den Schuppen abreißen. Unsere Vermieter haben ein ganz ähnliches Problem, aber nach jahrelangem Streit ist jetzt vorerst Ruhe dererseits. Mal sehn, was noch kommt.
Ðêla¥ ^ keine Hände, keine Kekse!

RANG Deckschrubber

#7 - 23.03 19:46

bei meinen eltern isses auch so.
die haben auf ihrem grundstück vor jahrzehnten son kleines wohnhäuschen gebaut in dem zZ meine Großeltern wohnen. irgendwie ist mit dem amt damals "abgesprochen" worden, dass, solange meine großeltern das ding beziehen, alles in ordnung sei. nur sobald sie ausziehen (und das ist für nächstes jahr in planung) "irgendwas passieren muss".
nun bin ich auch mal gespannt was dann auf mich zukommt (bin aus steuergründen als besitzer eingetragen - bitte verklagt mich nicht).
also lass hören was da bei dir passiert!
ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#8 - 23.03 20:24

naja also es ist kein kleiner schuppen, es ist schon ein ordentlich großes gartenhaus
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#9 - 23.03 23:54

Wenn das Ding ein Volumen von 50m³ haben soll sind das bei einer durchschnittlichen Raumhöhe von 2.5m immerhin 20m² Grundfläche. Ein solcher Schuppen mit 4*5m oder 3*7m wäre gut als Garage geeignet, sofern gemauert.
Vitacia_Kreuzträger

RANG Deckschrubber

#10 - 24.03 00:31

Kommen die Behörden vll nicht wegen dem Gartenhaus, sondern wegen den darin angebauten Dingen?
Antonio "Dum spiro, spero!"

RANG Master of Clanintern

#11 - 24.03 09:34

ach, wir hatten vor ein paar jahren auch einen kleinen schuppen bei uns aufs grundstuck gebaut. auch mit fundament, klinker etc......also eigentlich ein kleines haus hatt ca 10.000 DM gekostet da alles selber gemacht. dann sind se irgendwan mal gekommen zum ausmessen und haben des teil nachträglich eingetragen....

die haben dann weiter auch nix gesagt.. ich will garnicht wissen wieviel hier bei einigen nachträglich gebaut wurde ohne erlaubnis
Matti *Ehrenmitglied*

RANG Deckschrubber

#12 - 24.03 09:42

Also ich hab auch so ein Teil, das war ein riesen Hickhack da damals die ganzen Baugenehmigungen zu bekommen und so, da gibt es bestimmte Regeln, so wie Dachziegelfarbe *ugly* und vor allem die Größe der Grundplatte und des Hauses, da gibts ganz genaue Normen und Sollgrößen, damit das als Gartenhaus durchgeht.
Antonio "Dum spiro, spero!"

RANG Master of Clanintern

#13 - 24.03 10:02

dachziegelfarbe? bei uns haben se alle ein satteldach, naja wir haben damals gesagt entweder bauen wir hier nen haus mit waldach, bungalow, oder wir ziehen wo anders hin schwupps hatte wir die genehmigung dafür

ist halt von region zu region anders. aber ich kann auch verstehen, nicht das jemand auf die idee kommt und hier nen keinen plattenbau hochzieht ^^
Olf™

RANG Master of Clanintern

#14 - 25.03 12:40

Klar kann die Ziegefarbe vorgegeben sein. Einfach damit es optisch ins Bild passt. Ich meine klar, Gartenhäuschen ist Gartenhäuschen. Da geht es auch im Normalfall nachträglich ohne große Probleme. Aber es kann eben auch sein, dass irgendnen Spinner auf die Idee kommt und sich nen Burgturm in den Garten setzt. Und daher gibts halt einfach strenge Vorgaben was reinpasst und was nicht.
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#15 - 25.03 12:46

@#14 müsste jeweils im bebauungsplan geregelt sein. zwar nicht die dachziegelfarbe, aber das beispiel mit dem burgturm passt da schon janz jut^^
Olf™

RANG Master of Clanintern

#16 - 25.03 12:55

@ 15: ja, danke, das weiß ich
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#17 - 25.03 13:20

hab ick mir fast gedacht
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#18 - 25.03 14:00

quote:
Das Ding ist doch in ner halben Stunde vermessen oder seh ich da was falsch?


und was machen sie die restlichen 20 min?



in der lehr habe wir eine seilbahn geplant und mussten über ein grundstueck und da er den anbau nicht gemeldet hatte wurde das gebäude einfach ignoriert also betreff lärm etc ^^
▪мadDσg▪ FUBAR אּ

RANG Master of Clanintern

#19 - 25.03 18:46

Da es sich um ein Brief vom Vermessungsamt und nicht von der Bauaufsicht handelt und da "BayRS 219-1-F" genannt ist gehe ich davon aus, daß hier lediglich eine Vermessung stattfindet und es sich zunächst nicht um eine Überprüfung der Zulässigkeit des Gebäudes geht.

Die Vermessung habt ihr zu Dulden. Die Kosten gehen wohl zu euren Lasten.
Aber lies doch einfach selbst: *klick*









So Udo - ich hab' meinen Punkt, jetzt darfst Du!
Amun

RANG God of Clanintern

#20 - 26.03 16:21

Such einfach in der LBO (Landes Bau Ordnung) Deines Bundeslandes In BW ist es so, dass Schuppen mit 75m³ Rauminhalt verfahrensfrei sind und somit baurechtlich nicht relevant, was nicht bedeutet das anderes Recht z.B. Wasserrecht davon nicht betroffen ist.