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FORUM: Allgemeines THEMA: [Recht] Fernabsatzgesetz
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Der Fragezeichenmensch \ There´s no place like 127.0.0.1

RANG Master of Clanintern

#1 - 27.03 09:44

Hallo!
Eine Frage zum Fernabsatzgesetz, ich hoffe einfach mal hier hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht.

Dieses Gesetz räumt einem ja ein, innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag zurückzutreten.

Jetzt heißt es, die Frist gilt einerseits wenn man die Ware erhalten hat und anderseits wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nachgekommen ist.
Letzteres bezieht sich anscheinend auf Dienstleistungen.


Jetzt hab ich ungünstigerweise mit meinem Handyanbieter per Telefon etwas ausgemacht, was ich nicht mehr möchte.
Zugesagt hab ich am 10. diesen Monats, am 17 hab ich dann eine SMS bekommen, dass es eingerichtet sei.


Zählen die 14 Tage jetzt vom 10. oder vom 17. an?
-darksense-

RANG Deckschrubber

#2 - 27.03 10:44

[Laienpost]
Im Vertrag steht bestimmt solches:
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Jetzt kommt es wohl darauf an, was du bei deiner Zustimmung bestätigt hast.

§ 312 d (3) BGB
(die bloße Erklärung, mit der Einrichtung zu beginnen reicht hier nicht aus, sondern sie müssen es tatsächlich begonnen haben - eine kleine aber feine Tatsache, die mich vor einem Vertrag schon einmal gerettet hat)
[/Laienpost]

edit: und wurdest du nicht anständig über dein Widerrufsrecht informiert (Telefon...), kannst du auch widerrufen. Widerrufsbelehrung bedarf mMn der Textform.
KampfSchaaf benimmt sich daneben

RANG Master of Clanintern

#3 - 27.03 12:10

ebenfalls Laienpost

prinzipiell beginnt das Widerrufsrecht nach Erhalt der Ware bzw. in deinem Fall nach der Freischaltung, ergo am 17. Die Frage ist, ob das nicht evtl. prinzipiell ausgenommen ist (CDs z.Bsp. sind prinzipiell ausgenommen, genauso wie sonderanfertigungen). Da müsstest du einfach nochmal nachprüfen, wies damit aussieht. Manchmal erlischt das Widerrufsrecht auch mit Inanspruchnahme...also beispielsweise du hast dir Premiere bestellt und der Passus steht drin, dann kannst du nach dem ersten gucken wohl net mehr widerrufen.
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#4 - 27.03 13:53

Ruf doch einfach an und versuch so schnell wie möglich zu widerrufen bevor die Frist verstreicht - wenn das nicht ohne probs geht kannste dir immer noch gedanken machen...

Ich mein - so lange es Problemlos zu widerrufen geht bei deinem anbieter kanns dir ja egal sein wann die frist beginnt
Olf™

RANG Master of Clanintern

#5 - 27.03 16:06

Du musst in Textform und inhaltlich vollumfänglich belehrt worden sein. Da das offensichtlich nicht der Fall ist, hat die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen. Sprich den Widerruf jezt aus und alles ist in Ordnung.