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FORUM: Allgemeines THEMA: unverzügliche eintragung in die papiere?
AUTOR BEITRAG
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#1 - 17.05 13:01

moin!
hab gestern am späten nachmittag was an meinem auto beim GTÜ eintragen lassen, zulassungsstelle hatte zu dem zeitpunkt nicht mehr auf. also wäre der nächstmögliche zeitpunkt zum eintragen in die fahrzeugpapiere montag vormittag. darf ich am wochenende mit dem auto fahren (und das GTÜ gutachten dabei mitführen) oder lässt die aussage 'unverzüglich' (umbau nach §19.3) nicht zu?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#2 - 17.05 13:45

ohne jetzt nen gesetzetext zitieren zu können, sollte das gutachten reichen, der umbau ist zwar noch nicht eingetragen, aber zumindest schon abgenommen

außerdem, wenn du den umbau gemacht hast und damit zur abnahme fährst, sind weder eintragungen noch gutachten vorhanden, also müsste sonst auch der gutachter zu dir kommen, oder du den wagen dahin schieben

sollte also gehen
Briareos Hecatonchires

RANG Master of Clanintern

#3 - 17.05 17:16

meine felgen sind auch abgenohmen, hab se nur noch nicht eintragen lassen. ^^
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#4 - 17.05 18:12

meine blaue led innenleuchte ist weder eingetrage noch abgenommen.
Briareos Hecatonchires

RANG Master of Clanintern

#5 - 18.05 09:32

warum sollte se auch.
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#6 - 18.05 11:01

www.smart-shop.ch/rundumsauto/autoneon/kfzlampen/02ba849a6d13d2420.php

Genau solche habe ich, 3 Stück aber halt nur eine LED pro Lampa. Steht dabei dass se ne zugelassen sind.

Warum man das verbietet weiß wohl keiner...
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#7 - 18.05 11:40

hm aber standfeste aussagen gibts nicht?
Huri-Kane

RANG Deckschrubber

#8 - 18.05 12:31

zu dem thema schrieb §27 StVZO Abs. 1 vor: "[...] Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren [...] zu melden".
abweichend davon schränke Absatz 1a dieses vorgehen ein: "Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden:

1. Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungen der Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -,
2. Änderung der Fahrzeugart,
3. Änderung von Hubraum oder Leistung,
4. Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
5. Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen,
6. Änderung der zulässigen Achslast, des Gesamtgewichts, der Nutz-/Sattel-/Aufliege- oder Anhängerlast,
7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8. Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung (§ 70) erfordern,
11. wenn aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer unverzüglichen Änderung der Fahrzeugpapiere auf den Unterlagen gemäß § 19 Abs. 3 oder 4 vermerkt ist.

problem ist nun: §27 StVZO ist seit kurzem abgeschafft und ist womöglich irgendwie in der neuen FZV wiederzufinden. allerdings steht auf jedem fall auf dem prüfbericht drauf, ob eine änderung "unverzüglich" oder "bei nächster befassung der zulassungbehörde mit den fahrzeugpapieren" durchzuführen ist. von daher solltest du dich daran halten ;) - allerdings bedeutet "unverzüglich" ja auch nur, "soweit möglich". also könntest du auch das we (was nun zwar fast vorbei ist) trotzdem rumfahren, solange du den prüfbericht dabei hast...

@earth: das verbot ist doch wohl klar. die farbe blau ist für sonderfahrzeuge vorgesehen. außerdem ist (europaweit) exakt vorgeschrieben (oder eher "beschlossen"), welche beleuchtung am fahrzeug welche farbe zu haben hat. solange du diese lämpchen so im innenraum verbaust, dass nix vom dem licht nach außen dringt, kannst du sie auch verbauen. alles andere ist tabu und fällt obendrein gut auf ;)
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#9 - 18.05 16:04

hm klingt ja ganz gut ... prüfbericht hab ich natürlich im auto liegen :)