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FORUM: Allgemeines THEMA: Gutschein im Internet tauschen/verkaufen
AUTOR BEITRAG
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#1 - 09.06 08:55

Hallo Ci-User,

folgendes Problem:

Ich habe seinerzeit einen Geschenkgutschein für ein Modegeschäft erhalten. Leider sind die Artikel in dem Geschäft (Zweigstellen überall in DE + Ausland) absolut nicht mein Fall, so dass ich diesen Gutschein gerne los werden würde.

Im Bekanntenkreis hat keiner Interesse an besagtem Gutschein. Nun würde ich ihn gerne übers Internet loswerden.

Meine Frage:

Welche Plattform eignet sich hierfür am besten?
Bei Ebay denke ich nicht, dass man dort Gutscheine verhökern kann..
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#2 - 09.06 10:12

geh in den laden und frag nen kunden vor der kasse, ob er den gutschein mag.
!!!!!!!!!!!Lenn205

RANG God of Clanintern

#3 - 09.06 10:44

-Laden gehen
-billige Socken kaufen
-rest auszahlen lassen!

Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#4 - 09.06 10:54

#2 naja um den laden handelt es sich nicht um einen c&a oder ähnliches.. die kassiererinnen werden wohl etwas dagegen haben! zudem ist der wert des gutscheins mit 150 euronen auch relativ hoch.

#3 grundsätzlich ne gute idee, leider wird dann aber ein neuer gutschein über den restwert ausgezahlt!

dennoch thx bis hierher
J.D.

RANG Lord of Luck

#5 - 09.06 10:56

hast du schon geguckt ob diese Gutscheine bei Ebay weg gehen?

von einigen firmen gehen die Gutscheine ganz gut weg
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#6 - 09.06 10:58

zu dieser modekette gibts nur eine auktion bei ebay; in diesem fall gehts um einen 10€-gutschein..
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#7 - 09.06 11:34

Bin ich eigentlich der einzige, der ständig

"Gruscheln im Internet tauschen / verkaufen"

liest?!
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#8 - 09.06 11:44

Diggah, du bist vz-geschädigt.. -.-
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#9 - 09.06 12:17

einmal von mir gegruschelt werden kostet 1€
!!!!!!!!!!!Lenn205

RANG God of Clanintern

#10 - 09.06 13:55

was ist es den für ne marke wenn ich fragen darf

quote of Sir André:

#3 grundsätzlich ne gute idee, leider wird dann aber ein neuer gutschein über den restwert ausgezahlt!

dennoch thx bis hierher


naja bei manchen Geschäften ist das so aber bei andren auch nicht! kannst ja mal nachfragen ob das geht! kost ja nichts!
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#11 - 09.06 14:26

quote:
Geld anstatt Ware, weil Ihnen die Ware des Ausstellers nicht gefällt ?

Wenn es hierzu keine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt, können Sie leider nicht die Auszahlung des Geldbetrages verlangen, denn der Gutschein ist von "der Natur her" zur Einlösung gegen Ware bestimmt. Hier hängt es also von der Kulanz des Ausstellers ab, ob Sie das Geld erhalten.

Dies gilt aber nicht, wenn der Gutschein auf eine bestimmte Leistung ausgestellt ist und der Händler diese nicht mehr erbringen kann. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass der Gutschein auf den Erwerb einer XYZ-Ware des ABC-Herstellers ausgestellt ist, diese XYZ-Ware aber nicht mehr produziert oder beschafft werden kann.


quote:
Stück für Stück Einlösung des Gutscheins

Ob eine Stück für Stück Einlösung, dass heisst, Sie kaufen im August eine Ware, die andere Ware im Oktober, möglich ist, ist weder gesetzlich geregelt noch von den Gerichten bisher geklärt worden. Der Verfasser ist jedoch der Ansicht, dass eine solche Stückelung rechtlich verlangt werden kann, denn für den Aussteller bedeutet diese Vorgehensweise keinen Verlust und es ist ihm auch zumutbar. Die Teileinlösung kann der Aussteller durch einen einfachen Vermerk auf dem alten Gutschein bescheinigen. Man möge ihm zugestehen, bei der Ausstellung eines neuen Gutscheins, den Materialwert des Papiers, der sich im ?-Cent-Bereich bewegen dürfte, vom Wert abzuziehen - aber würden Sie in diesem Geschäft nochmal kaufen ?

Kulanzhalber kann der Aussteller natürlich auch hier den Restbetrag auszahlen - einen Anspruch darauf haben Sie aber auch nicht !




interessant find ich den:

quote:
Die Frist ist überschritten, was nun ?

Hier ist es durchaus möglich, dass der Aussteller sich weigert, den Gutschein einzulösen. Dass heisst aber nicht, dass das Geld verloren ist, denn Sie haben einen Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes. Immerhin hat der Aussteller bereits von dem Gutscheinkäufer das Geld behalten. Weigert sich der Aussteller, so ist er gemäß § 812 Abs. 1 BGB ungerechtfertigt bereichert. Bei der Auszahlung des Geldbetrages darf der Aussteller aber eine gewisse Summe einbehalten. Dies ergibt sich daraus, dass ihm Umsatz und somit auch Gewinn durch die Nichteinlösung entgangen ist. Wie hoch die einzubehaltene Summe im Einzelfall ist, ist jedoch von Fall zu Fall zu klären.


(Quelle: www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqgutscheincontent.html)
Honigmelone*addiert*

RANG Master of Clanintern

#12 - 09.06 14:45

quote:
Dies ergibt sich daraus, dass ihm Umsatz und somit auch Gewinn durch die Nichteinlösung entgangen ist. Wie hoch die einzubehaltene Summe im Einzelfall ist, ist jedoch von Fall zu Fall zu klären.


aber er hat doch schon längst geld bekommen, ohne was dafür getan zu haben... also hat ihn irgendwer bereits bereichert, ohne das er dafür ware o.ä. ausgeben musste
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#13 - 09.06 14:59

ja ich verstehs auch nicht, zumal der Verkäufer ja auchnoch Kapitalertrag (=Zins) dafür ohne Gegenleistung erhält.

Is ja fast so als bekäme ich nen Kredit von ner Bank und dann muss die Bank mir noch etwas davon schenken
cibo

RANG Lord of Clanintern

#14 - 09.06 15:31

So einfach ist das nicht, ein Gutschein ist nicht direkt Ertrag. Schließlich entstehen Verbindlichkeiten, und das ist allein Steuerrechtlich nicht mehr einfach.
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#15 - 10.06 06:53

quote:
was ist es den für ne marke wenn ich fragen darf


es handelt sich um einen Gutschein von "Mexx"


Erneut meine Frage: kennt jemand eine Plattform bei der ich diesen Gutschein loswerden könnte? Ebay & Google konnten mir nicht weiterhelfen und in meinem Bekanntenkreis hat keiner Interesse an diesem Gutschein!


Oder möchte mir jemand von euch vielleicht den Gutschein für FP 120,-€ abkaufen?
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#16 - 10.06 07:08

Dir gefällt keine Ware von Mexx ? Kein Pulli, T-Shirt oder ein Accessoires?

ich würd ihn bei ebay probieren zu verticken und wenn das nicht funktioniert, weiterverschenken.
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#17 - 10.06 07:35

Wie gesagt ich war bislang in 2 Filialen und das einzige was ich fand war eine Übergangsjacke.. für 90!!!!!!! € -.- !!

Verschenken (150€ ?!?!) kommt nicht in Frage und ebay ist auch keine Alternative!
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#18 - 10.06 08:23

und wie ist es im internet sich die sachen rauszusuchen und dann der filiale sagen, dass die es bestellen soll?

was ist an einem 150 euro gutschein so schlimm wenn man ihn verschenkt? mein dad würde sich darüber freuen oder hast du keine verwandte/bekannte die dir 150 öcken wert sind?
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#19 - 10.06 08:31

quote:
oder hast du keine verwandte/bekannte die dir 150 öcken wert sind?


hauptsache noch nen tatsch persönlicher angriff mit reingebracht


quote:
und wie ist es im internet sich die sachen rauszusuchen und dann der filiale sagen, dass die es bestellen soll?


magst mir den gutschein abkaufen? ^^
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#20 - 10.06 09:42

dann erklär mir doch, warum man keinen 150 Euro Gutschein verschenken kann?




nein, brauch keinen :)
fussl / needs pps to increase penis size

RANG Master of Skill

#21 - 10.06 12:43

heb dir den gutschein für den nächsten geburtstag eines weiblichen wesens auf, die freut sich
Elohim

RANG Ruler

#22 - 10.06 21:59

Diese CI-AF-User-Problemlösungsstrategien sind immer wieder faszinierend.
König Bleistift mit Licht

RANG Ultimate 0wn3r

#23 - 10.06 23:55

Und genau dafr liebe ich das CI AF.
Seit ich 13/14 bin stelle ich jede auch noch so beschissene Frage & Problem im CI Forum und bekomm immer ne antwort

Da muss man nich ins Gutscheine-Umtauschforum oder ins Pickel-am-Po Forum und ins Benzinpreisforum und ins Bauernforum und ins Reiseforum und ins Juraforum und ins Alltagsproblemeforum und ins Kochforum und sich überall anmelden, CI reicht

So, das war mal ne kleine Lobrede
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#24 - 11.06 06:04

quote:
Da muss man nich ins Gutscheine-Umtauschforum


schick mir nen link und ich lass hier sofort schließen!!


Nochmals:

Ich habe nicht vor den Gutschein zu verschenken, ich habe nicht vor mir dort etwas zu kaufen und bei ebay bekomme ich nicht annähernd den Wert des Gutscheins erstattet!

Also:

Wer kennt eine Plattform / Tauschbörse / Forum in der/m ich diesen Gutschein zum Tausch/Verkauf anbieten kann?
gute laune Zuperman

RANG LLamah

#25 - 11.06 06:49

Tauschbörse an der Kasse vom Mexx.
LordKain//Nagosh

RANG Prophet of Clanintern

#26 - 11.06 14:59

also es gab mal bei eBay nen gutschein der für mehr als den Betrag der drauf stand weggegangen ist...

das hilft dir zwar auch nicht aber ich wollte es gesagt haben.
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#27 - 11.06 15:51

war vll nen sammlerstück ^^
J.D.

RANG Lord of Luck

#28 - 11.06 17:05

oder 2 Spaßbieter
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RANG Master of Skill

#29 - 12.06 09:48

forum.kijiji.de/about43813.html
Black Warrior

RANG God of Clanintern

#30 - 15.06 19:06

kurz zum Guschein, bei ebay wird man da noch am meißten bekommen, wenn du keinen bekannten hast der ihn für den gesamt betrag kaufen will.
Verschenken willst du ihn nicht und verbrauchen auch nicht, also wäre Ebay wohl das beste. Den Gutschein den ich dort mal verkauft habe ging für ca. 85% weg. Musst aber du wissen, das risiko hast du, könnte auch sein, dass er für mehr oder weniger weg geht, nur hatte ich das selbe problem, wollte ihn nicht einlösen und alle anderen angebote waren lachhaft.