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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechtsfrage
AUTOR BEITRAG
st4ckola - YAK, YAK - Ladakh!

RANG Ober0wn3r

#1 - 10.07 21:21

Hallo leudde!

hab folgendes problem:

am 20.04.08 habe ich bei einem onlineshop einen artikel bestellt, der nicht auf lager war. es hieß, dass die lieferzeit deshalb voraussichtlich 3-4 wochen dauern würde. Als ich dann nach 5-6 wochen die ware immer noch nicht erhalten habe und meine emails nicht beantwortet worden sind, habe ich bei dem laden angerufen. zu diesem zeitpunkt war der laden (ist nicht nur onlineshop sondern auch geschäft in MG) bereits dicht. Durch einen netten mann, der einen schusterladen daneben betreibt erfuhr ich, dass der laden in einen anderen stadtteil umgezogen ist und einen neuen namen hat. (sehr schön - wir melden den telefonanschluss ab, antworten nicht auf mails und informieren leute, mit denen wir kaufverträge abgeschlossen haben nicht darüber)

Jedenfalls hab ich den Laden dann gefunden. Die Ware hatten sie immer noch nicht da. sie vertrösteten mich auf weitere 2 wochen. da es nicht besonders dringend war und ich mich eigentlich sicher fühlte, da ich adresse etc des ladens hatte, habe ich mich darauf eingelassen ein ähnliches modell in anderer farbe übergangsweise zu nehmen.

am 25.06.08 (!) bekam ich vom besagten laden eine email, in der man mir mitteilte, dass bestellte ware nicht lieferbar ist. ich solle meine kontodaten schicken, man würde mir das bereits überwiesene geld zurückerstatten. Im gegenzug sollte ich die "übergangsware" unfrei zurückschicken.

Es sind jetzt wieder 2 wochen vergangen. das geld ist nach wie vor nicht zurück auf meinem konto. telefonisch kann man mir keine auskunft geben, da der verantwortliche nie im hause zu sein scheint. ich sitze jetzt hier auf der "übergangsware" die ich als pfand behalte, die ich jedoch nicht behalten will. das heißt, ich will mein geld zurück. ich befürchte jedoch, dass das geschäft dies nicht tun wird.


kann ich irgendwie dagegen vorgehen? bringt es was, noch einmal die kanpp 70 km auf mich zu nehmen und zu dem geschäft zu fahren oder hab ich da keine handhabe?
gibt es fristen, innerhalb der das geschäft das geld zurücküberwiesen haben muss? kann ich evtl. sogar selbst fristen setzen?

wie stehen meine chancen an das geld zu kommen?
giDDl *single*

RANG Ober0wn3r

#2 - 11.07 04:08

schon mal an einen anwalt gedacht?
st4ckola - YAK, YAK - Ladakh!

RANG Ober0wn3r

#3 - 11.07 04:58

gedacht schon, aber ich bin mir halt nicht sicher, wie lange das geschäft mit der rückzahlung warten kann bzw. darf. Im grunde will ich schon vorher wissen ob ich im vorteil bin, ob das noch alles legitim ist was da geschieht
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#4 - 11.07 06:33

und deswegen postest du das im ci mit der hoffnung brömme liest das :-p
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#5 - 11.07 09:00

wenn die dir ein festes datum gegeben haben und dies überschritten ist, sind die direkt mal im lieferverzug und damit stehst du schonmal ganz gut da. leider weis ich nich wies jez in deinem fall aussieht, da die dir ein ersatzmodel als übergangslösung geschickt haben. hast du da irgendwas schriftlich? abgesehen von der beweislage steht dir das geld natürlich zu, da die anscheinend nicht in der lage sind den vertrag zu erfüllen....
*al!ve* - will code for food

RANG Master of Clanintern

#6 - 11.07 09:46

Du könntest denen erklären, in der nächsten Zeit leider den Raum den das Übergangsding momentan einnimmt anderweitig zu benötigen. Aus diesem Grund gibst du ihnen ab jetzt 14 Tage Zeit, das Ding bei dir abholen zu lassen (vorherige Rückerstattung des Geldes vorausgesetzt), andernfalls wirst du das Ding einer entsprechenden Verwahrstelle übergeben, die entstehenden Kosten für die Verwahrung sollten die tragen.

Aber nochmal was in #2 und #4 steht: Was genau spricht dagegen, die Sache vom Anwalt regeln zu lassen?
Elohim

RANG Kloputzer

#7 - 11.07 10:57

quote:
Was genau spricht dagegen, die Sache vom Anwalt regeln zu lassen?


Vermutlich die Kosten?!
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#8 - 11.07 11:24

Da wäre interessant, ob #1 ne Rechtsschutzversicherung hat, die sich dem Ganzen annehmen will.
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#9 - 11.07 11:27

würds ja auch erstma ohne versuchen. wenn die sich jez nich melden schickste denen ein mahnbescheid..darauf sollten die dann eigneltich schon reagieren.
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#10 - 11.07 12:42

Frist setzen halte ich persönlich für am Besten. Schick denen was schriftliches per Einschreiben oder so und setze denen ne Frist, in der Du Dein Geld haben möchtest. Solltest Du wirklich irgendwann gerichtlich vorgehen (ich kenne den Warenwert leider nicht), ist das mit Sicherheit von Vorteil.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#11 - 11.07 16:27

sollte/muss man nicht vorher die ware zurückschicken?

so ein stress wegen zwei wochen, wo das ganze doch schon 2 monate dauert....
Siv

RANG Ultimate 0wn3r

#12 - 11.07 17:10

"Ware" "Übergangsware"

Sind bestimmt Sachen die ihm ultrapeinlich wären, hier zu posten worum es geht.

Das könnte ich jetzt ausführen, aber das überlasse ich dann doch wem anders.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#13 - 11.07 17:18

vor allem, weil es überhaupt nichts zur sache beiträgt
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Prophet of Clanintern

#14 - 11.07 17:31

Muss denn jeder Post immer zwingend zur Sache beitragen?
Ist jeder deiner Posts sachlich und bringt die Menschheit mal wieder ein kleines Stück voran?
Siv

RANG Ultimate 0wn3r

#15 - 11.07 18:06

#13: ruhe?!
Patte

RANG Deckschrubber

#16 - 11.07 18:13

ich glaub er meinte eher, dass das Aufzeigen von den Produkten die er hinter den Begriffen Ware und Übergangsware verschlossen hält Nichts an seinem Problem ändern wird.
Siv

RANG Ultimate 0wn3r

#17 - 11.07 18:17

Die Lösungswege wären aber bei zum Beispiel bei Schuhen für 20 Euro und einem HighEnd Notebook für 2000 Euro grundlegend anders, oder?
Dr. Udo Brömme

RANG Ultimate 0wn3r

#18 - 11.07 18:35

nein?
Patte

RANG Deckschrubber

#19 - 11.07 19:26

allein die Tatsache dass er "übergangsware" bekommen hat sollte zeigen dass es nicht alzu billig gewesen sein kann.
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#20 - 11.07 20:09

BRÖMME! Alle warten auf deine Beurteilung wie es rechtlich nun für ihn aussieht und was er machen kann. Und was kommtn von dir??? Ein 5 Zeichen post. Hat man aber auch schon mal besseres von dir gelesen...
Anonymous

RANG Deckschrubber

#21 - 11.07 20:56

[quote]Hat man aber auch schon mal besseres von dir gelesen... [/quote]

Das ist dann der Unterschied zu Dir!
Patte

RANG Deckschrubber

#22 - 11.07 21:11

Dass hier immer alle gleich so gemein zueinander sind :)
Blöde Anonymität im Internet (Ich finds toll wie das grad passt :D)
st4ckola - YAK, YAK - Ladakh!

RANG Ober0wn3r

#23 - 11.07 21:56

der warenwert ist nicht sonderlich hoch, 80 euro um genau zu sein. mir gehts neben dem geld auch ums prinzip: nachdem ich das geld überwiesen hatte, kam eine hiobsbotschaft nach der anderen. telefonleitung des ladens tot, keine antworten mehr auf emails, umzug des ladens usw. nicht zu vergessen die andauernde vertröstung auf spätere termine.

meine freundin ist rechtschutzversichert, aber das wird wohl nicht viel bringen, weil der kaufvertrag auf meinen namen abgeschlossen wurde.

#6: Zahlt mir die Verwahrstelle denn dann einen Betrag für die Ware?

#11: Es geht mir längst nicht mehr um die 2 Wochen. Ich hab während der gesamten Zeit einfach gemerkt, dass es eine schlechte entscheidung war dort zu bestellen. Ich wüsste auch nicht, wieso ein laden der vielleicht 5-7 angestellte hat und relativ klein ist, länger als 2 wochen für eine überweisung benötigen könnte. Ich fürchte einfach, dass ich mein geld nicht wiedersehen könnte, wobei es sich hier nicht primär um die 80 euro geht, sondern eher darum, dass ich mich nicht auf so einfache weise "abzocken"lassen will.

#12: Egal ob platindildo oder grafikkarte, der sachverhalt bleibt derselbe. wenn du darauf erpicht bist, deine neugier zu befriedigen, bitte ich dich, dies nicht in diesem thread zu tun
cibo

RANG Lord of Clanintern

#24 - 11.07 22:35

Wenn Du Sorge hast, dass Sie Dich betrügen, erstatte Anzeige.