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FORUM: Allgemeines THEMA: Anhänger mit Klasse B
AUTOR BEITRAG
sHox`

RANG Skill Admiral

#1 - 17.08 09:08

Hey, ich habe den ganzen Bums noch nie kapiert.

Ich habe Klasse B und musste gestern mit nem Hänger fahren.

Hänger war nen Tandemachser mit nem zulässigen Gesamtgewicht von 1,2t-2,4t, so stand es auf der Plakette.

Das Auto hat Leergewicht von 1275kg und ne zulässige Anhägelast von 1700kg.

Wenn ich jetzt von dem ersten Gesamtgewicht, das auf der Plakette des Anhängers stand, ausgehe, dann müsste das doch legal sein, oder?

Danke.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#2 - 17.08 10:25

Es kann keine zul Gesamtmasse von 1,2-2,4t geben. Es kann nur eins von beiden sein, alles andere würde ja keinen Sinn machen.
Angenommen es sind 1,2t: 1275kg+1200kg = 2475kg < 3500kg und 1275kg > 1200kg --> Du darfst damit fahren.
Angenommen es wären 2,4t: 1275+2400kg = 3675kg > 3500 --> Du darfst ihn nicht fahren und ausserdem ist auch 2400kg > 1275kg --> Du darfst ihn sowieso nicht fahren.
klaustopher *der dienst am staat is rum // chillmode :on*

RANG Deckschrubber

#3 - 17.08 10:37

1275 + 1200 ist aber falsch .. Du musst zul. Gesamtmasse vom Auto + zul. Gesamtmasse vom Hänger rechnen ... Ich denke mal, das Auto wird bei 1275kg leer so was um die 2t zul. Gesamtmasse haben ... So oder so, mit Klasse B darfste nicht fahren
sHox`

RANG Skill Admiral

#4 - 17.08 10:57

quote:
Es kann keine zul Gesamtmasse von 1,2-2,4t geben.

Kann es sein, dass die 1,2t pro Achse waren?

Hm, ich danke Euch für Eure Antworten.

Welche Strafe hätte mich denn erwartet, falls ich erwischt worden wäre?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#5 - 17.08 11:04

@3: Stimmt, aber nachdem das Auto kaum ne Zuladung von über ner Tonne haben sollte, hätte ers auch fahren dürfen. Aber du hast natürlich Recht.
Wenn du von 2t Gesamtmasse ausgehst, macht das insgesamt ja immer noch weniger als 3,5t, er hätte im 1,2t-Fall also durchaus fahren dürfen.

@4: Über Strafen weiss ich nichts.
Dr. Udo Brömme

RANG Ultimate 0wn3r

#6 - 17.08 11:58

quote:
Welche Strafe hätte mich denn erwartet, falls ich erwischt worden wäre?

§ 21 stvg
sHox`

RANG Skill Admiral

#7 - 17.08 12:37

Danke!
quote:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft

Oha, hätte eher gedacht nen Punkt und 30 Euro, oder etwas in der Art.
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#8 - 20.08 10:27

quote:
[..]oder mit Geldstrafe[..]


je nach Verhältnismäßigkeit.. Stichwort: Einzelfall


Grundsätzlich bist du ohne Lappen gefahren.

Allerdings ist diese Situation anders zu bewerten, als wenn jemand den Lappen zum 3. Mal abgeben musste und ohne Lappen gecasht wird (oder sonstige Extreme).

Deshalb gibts auch ein Strafmaß von - bis !
sHox`

RANG Skill Admiral

#9 - 20.08 18:05

Danke!
Diabolus

RANG Deckschrubber

#10 - 20.08 18:42

hier ist das auch nochma schoen beschrieben ;)

www.fahrschule-allroad.de/klasse_b.html

-Für die nebenstehende Kombination reicht die Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist. Wenn die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt, darf dieser auch dann mitgeführt werden, wenn die die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs bereits 3.500 kg beträgt.

Klasse B reicht auch hier, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mit 2.320 kg unter den zulässigen 3.500 kg bleibt.

Für Inhaber der Klasse B ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
demnach stimmt das nicht so ganz:

-Angenommen es wären 2,4t: 1275+2400kg = 3675kg > 3500 --> Du darfst ihn nicht fahren und ausserdem ist auch 2400kg > 1275kg --> Du darfst ihn sowieso nicht fahren.

denn wenn die max. gesamtmasse des anehengers unter dem leergewicht des zugfahrzeugs ist, darf man den ziehen, solang die beiden max. gesamtmassen zusammen unter 3,5t liegen.
wenn der anhenger jetzt meinetwegen als max masse 2220kg haette und leer 1270kg wiegt, darf man den mit normal B ziehen...
am besten man macht gleich BE, dann hat man das problem nicht :D
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#11 - 20.08 19:24

Und wieso stimmt jetzt "das nicht so ganz" was ich geschrieben habe?
sHox`

RANG Skill Admiral

#12 - 20.08 21:33

Ich kann doch nicht eine Stunde lang mit Waage und Taschenrechner rumhantieren, bevor ich losfahren kann.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#13 - 21.08 07:50

Die Waage brauchst du ja auch nicht. Steht ja alles in den Fahrzeugscheinen.
sHox`

RANG Skill Admiral

#14 - 21.08 10:37

Stimmt, ich habe das Wörtchen "zulässige" überlesen.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#15 - 25.08 11:00

pro achse? wenn der zwei achsen hat, die nicht aneinander liegen, darfst du mit B so oder so nicht fahren. egal bei welchem gewicht/welcher gesamtmasse.
sHox`

RANG Skill Admiral

#16 - 25.08 14:16

die lagen nebeneinander. aber egal, ist ja alles gut gegangen und es wurd alles erledigt.

unverständlich ist es trotzdem. meine mutter mit ihrem klasse3 führerschein könnte zum Beispiel nen riesen wohnwagen fahren, ohne dass sie jemals mit anhänger gefahren ist. und ich ...? toll
▪мadDσg▪ FUBAR אּ

RANG Master of Clanintern

#17 - 26.08 13:21

ich auch, ich auch, ich auch ...

Klasse B ftw!!!!!!!!!!11111111einseinself ²
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#18 - 28.08 13:11

Also hier hab ich wieder mal mein wissen aufgefrischt.
Eigentlich ganz einfach:

Bis 750Kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers ist es egal welches Auto es zieht. Es darf halt nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben und die Leermasse muss mindestens 750Kg sein. Was aber so gut wie jedes Auto hat.

Sobald das zulässige Gesamtgewicht des Hängers mehr als 750Kg beträgt darf der ganze Zug nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen(zulässige Gesamtmassen von Hänger und Zugfahrzeug zusammengezählt)

Auch hier gilt wie immer dass das Zugfahrzeug schwerer sein muss als der Hänger. Die wird allerdings nirgends erwähnt sondern dadurch gewährleistet dass die zulässige Gesamtmasse des Hängers nie die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigen darf.

Was gibts eigentlich für Strafen bei Überladung?
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Deckschrubber

#19 - 10.09 12:25

Darf man sowohl gebremste als auch ungebremste Anhänger mit dem aktuellen B-Führerschein fahren oder gibts da auch noch Einschränkungen ?