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FORUM: Allgemeines THEMA: Paragraph zu Postverlust
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König Bleistift mit Licht

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#1 - 21.08 16:53

Hi, irgendwo im BGB gibts ja sonen Paragraphen, dass wenn ich etwas einem Transpostdienstleister (Post) gebe, die Verantwortung für das Transportgut bei diesem/dem Empfänger liegt.

Welcher ist das genau?

geht darum, dass der empfänger das risiko des verlustes der sendung in kauf nimmt

Danke
Dr. Udo Brömme

RANG Ultimate 0wn3r

#2 - 21.08 17:05

447 bgb. gilt allerdings nicht beim verbrauchsgüterkauf, 474 bgb.
König Bleistift mit Licht

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#3 - 21.08 18:16

Alles klar dankeschön, geht um nen Ebay-Artikel

Wie wäre es denn beim Verbrauchsgüterkauf geregelt?
Dr. Udo Brömme

RANG Ultimate 0wn3r

#4 - 21.08 18:21

de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang#Besonderheiten_im_Kaufrecht