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FORUM: Allgemeines THEMA: Paragraph zu Postverlust | |
AUTOR | BEITRAG |
König Bleistift mit Licht
RANG Nach-3-Bier-Kotzer |
#1 - 21.08 16:53 Hi, irgendwo im BGB gibts ja sonen Paragraphen, dass wenn ich etwas einem Transpostdienstleister (Post) gebe, die Verantwortung für das Transportgut bei diesem/dem Empfänger liegt.Welcher ist das genau? geht darum, dass der empfänger das risiko des verlustes der sendung in kauf nimmt Danke |
Dr. Udo Brömme
RANG Ultimate 0wn3r |
#2 - 21.08 17:05 447 bgb. gilt allerdings nicht beim verbrauchsgüterkauf, 474 bgb. |
König Bleistift mit Licht
RANG Nach-3-Bier-Kotzer |
#3 - 21.08 18:16 Alles klar dankeschön, geht um nen Ebay-ArtikelWie wäre es denn beim Verbrauchsgüterkauf geregelt? |
Dr. Udo Brömme
RANG Ultimate 0wn3r |
#4 - 21.08 18:21 de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang#Besonderheiten_im_Kaufrecht |