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FORUM: Allgemeines THEMA: Preis zu niedrig -> Kauf trotzdem legal?
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Kildarąℓbảŋ

RANG Lord of Luck

#1 - 25.08 18:52

Ich habe mir heute Nachmittag einen Fernseher bei Amazon gekauft. Dieser Fernseher wurde für 1,50 angeboten, was weit unter Wert liegt, mich aber nicht davon abgehalten hat, das Ding zu bestellen.
Ich muss dazuschreiben, dass Amazon bloß Mittler ist und der Fernseher von einem anderen Händler kam. Nun erhielt ich die Meldung, dass die Bestellung storniert wurde, weil das Gerät nichtmehr erhältlich sei. Machen die durch diesen Trick nicht unerlaubt auf sich merksam? Kann ich von denen ein gleichwertiges Gerät fordern? Schön wäre es.
huma

RANG Kloputzer

#2 - 25.08 19:27

119, 122 BGB

de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung
יהוה

RANG Sucker

#3 - 25.08 20:59

Gab da doch diese tolle Nacht, in der Amazon mal bei den neueingestellten Notebooks das Komma um drei Stellen zu weit nach links gesetzt hatte. Ich habe erst mal 10 Stück bestellt, einen Tag später kam die Storno.
bazille

RANG Godlike

#4 - 25.08 21:16

1. nein, ist kein unerlaubter trick.
2. nein, du kannst kein gleichwertiges gerät fordern.
3. wenn sie wirklich fernseher für 1,50 verticken würd ich dringend vom kauf abraten. böswilliger erwerb und so.

kauf dir einfach irgendwo anders nen fernseher
Kildarąℓbảŋ

RANG Lord of Luck

#5 - 25.08 23:41

Ich will keinen Fernseher haben. Aber der Preis war halt dennoch überzeugend. ^^
bazille

RANG Godlike

#6 - 26.08 07:12

schnäppchenjäger!
Kildarąℓbảŋ

RANG God of Clanintern

#7 - 26.08 10:10

Ich bin darauf gekommen, weil mein Bruder sowas haben will und der hat dann bei Google gesucht und das billigste Angebot war dann das. Ist ja total die hundsgemeine Verlockung. Bei dem Anbieter direkt auf der Website waren die alle so billig, die Geräte. Außerdem hat der ja geschrieben, dass es das Produkt nicht mehr gibt. Aber es waren noch ganz viel auf Lager. Wenn der gesagt hätte, er habe sich geirrt, könnte ich ja nochmal darüber hinwegsehen.
יהוה

RANG Sucker

#8 - 26.08 12:17

Hm. Kan mir gut vorstellen, dass das "seine Masche" ist, Kunden darauf aufmerksam zu machen bzw. auf seinen Shop.

Zumal ich davon ausgehen darf, dass das Angebot immer noch vorhanden ist und nicht entfernt wurde?

Mehrere Dinge, die Du tun kannst:

1) Verbraucherzentrale informieren.

2) Von jemand anderem lässt Du bei dem Händler anfragen, ob das Produkt (zu normalem Preis) vorrätig ist, man kann ja auf dumm tun. Sobald er positiv antwortet auf diese Kundenanfrage, schreibst Du ihn an, beziehst Dich auf die Auskunft und hältst ihm einfach mal vor, dass damit sein Widerspruch ja hinfällig sei und er liefern könne. Am besten noch schön latent die Drohung mit dem Anwalt mitschwingen lassen.

3) Beschwerde an Amazon, da die so eine Geschäftspraxis sicher auch nicht gutheißen.

4) Du suchst Dir einen Onlinehändler, der ebenfalls TV-Geräte verkauft, und "verpetzt" den Händler dort, damit der Onlinehändler diesen kostenpflichtig abmahnen kann aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (kann man bestimmt mit argumentieren).

5) Du meldest schnell ein Gewerbe an - kostet Dich kaum was, nicht mal Aufwand - und mahnst selbst kostenpflichtig ab!

6) Du drohst dem Händler damit, Schritte Nummer 1, 3 und 4 durchzuführen, wenn er sich nicht einsichtig zeigt respektive Dir ne "Entschädigung" zahlt. Und nein, ich fordere Dich nun nicht zu einer Straftat (Erpressung) auf, ich mein's nämlich nicht ernst!

sHox`

RANG Skill Admiral

#9 - 26.08 14:24

Und wenn Du den Fernseher doch bekommst, dann kannst Du ihn mir für 100Euro verkaufen. Meiner ist seit gestern über die wupper
Kildarąℓbảŋ

RANG God of Clanintern

#10 - 26.08 17:42



Ich gebe mein bestes.
SirLant

RANG Deckschrubber

#11 - 27.08 11:11

Sind die Preise in Online-Shops überhaupt verbindlich? Ich dachte immer, dass der Online-Shop selbst nicht dem Kaufvertrag (zu dem Preis) automatisch zustimmt mit Absenden der Bestellung.
יהוה

RANG Sucker

#12 - 27.08 15:12

Kommt auf die AGB an?
Glumb!

RANG Master of Luck

#13 - 27.08 16:16

die preisauskunft auf der webseite wird wohl kaum ein presönliches angebot sein
Dr. Udo Brömme

RANG Ultimate 0wn3r

#14 - 27.08 16:18

de.wikipedia.org/wiki/Invitatio_ad_offerendum
Brutus5000

RANG Deckschrubber

#15 - 27.08 18:58

In den Amazon-AGBs steht außerdem, dass ein Kaufvertrag erst mit dem Versenden der Ware seitens Amazon zustande kommt.