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FORUM: Allgemeines THEMA: eBay-Frage
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ευρώ2k2 *Nur Unausgesprochenes ist wahr*

RANG Deckschrubber

#1 - 19.10 21:50

Hi Leutz,

ich hab mal ne Frage. Ist es legitim, dass ich, wenn eine Auktion vorbei ist und nichts versteigert wurde, anfrage, ob ich den Artikel zu den Konditionen erhalten kann; würde es dann wieder über eBay laufen oder dann um dieses Portal herum? Oder geht das alles gar nicht.

Leider hab ich verschlafen, zur angegebenen Zeit darauf zu reagieren bzw. meine Beobachtungsliste hat mir nicht Bescheid gesagt... warum? ka...

Danke für Tipps und mehr!
יהוה

RANG Skilloser vom Dienst

#2 - 19.10 21:58

Warum sollte es nicht gehen? Es wird nur nicht mehr über ebay laufen und damit erhöht sich auch das Risiko, dass Du abgezockt wirst. Da diese Möglichkeit allerdings auch andersherum besteht, kann es gut sein, dass der Verkäufer Deine Anfrage schon nicht ernst nehmen wird oder aber mit einem "nein" antworten wird.

Vielleicht ließe sich das Vertrauen aufbauen, indem er das Teil für Dich mit Sofortkauf neu einstellt zu einem abgesprochenen Zeitpunkt.
ευρώ2k2 *Nur Unausgesprochenes ist wahr*

RANG Deckschrubber

#3 - 19.10 22:16

Ja, das letzte hört sich gut an. Ich schau mal, wie er darauf reagiert. Wenn nicht, ist auch egal. ;)
$!cky

RANG Deckschrubber

#4 - 21.10 10:49

jetzt kannst du sogar besser handeln, da für den verkäufer die ebay-verkaufsprovision enfällt.
יהוה

RANG Skilloser vom Dienst

#5 - 21.10 19:47

... auf Kosten der Sicherheit!
Torian mit nem Netbook

RANG Ultimate 0wn3r

#6 - 22.10 14:07

man kann ja auch auf ne kostenlose seite (hood.de oder so) ausweichen, da hat man auch eine art "schutz" und es fällt keine provision an.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#7 - 13.01 12:53

Hey Leute,

wollte keien neues topic mit dem gleichen Titel aufmachen weil es passt ja hier rein. Was hat es denn nun mit dem Satz auf sich den viele bei ebay in ihre Auktionen reinschreiben
quote:
Auf Grund der Rechtslage muss ich darauf hinweisen, dass dies ein Privatverkauf ist und somit kein Anspruch auf Gewährleistung, Garantie, Umtausch oder Rückgabe besteht. Also bitte nur mitbieten, wenn Sie hiermit einverstanden sind.

Was ist denn nun anders wenn ich es weglasse? Das ändert doch eh nichts oder?
יהוה

RANG Master of Luck

#8 - 13.01 13:07

Doch, es ändert etwas. Der Käufer hätte z.B. Recht auf Gewährleistung.

Obwohl mich dieses "ich muss das hier schreiben" bei den ganzen Auktionen ankotzt. Es stimmt erstens nicht, zweitens zeigt es, dass die Leute alles bloß irgendwo nachplappern und drittens .. hab ich vergessen.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#9 - 13.01 13:44

Was bedeutet das genau dass er ein Recht auf Gewährleistung hat? Wenn ich eine Ware verkaufe die keine Mängel hat und nach 2 Wochen geht es kaputt. Muss ich ihm das dann ersetzen oder was genau heißte es denn?
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#10 - 13.01 13:57

Wenn die Ware kaputt geht und zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits die Maengel bestanden, auf die der Exitus der Ware zurueckzufuehren ist.
In den ersten 6 Monaten liegt die Nachweisspflicht, dass beim Verkauf noch keine Maengel bestanden, beim Verkaeufer, danach wird die Beweislast umgekehrt.
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#11 - 13.01 15:11

das gilt aber nur bei Neuware. Bei gebrauchter Ware sind es, soweit ich weiß, 6 Monate, wobei die Beweispflicht von Anfang an beim Käufer liegt.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#12 - 13.01 18:23

Sollte Robbenkloppers Aussage stimmen ist dieses geschreibsel am Ende völlig unnötig. Weil solange ich das verkaufe und in dem Zustand wo ichs angegeben habe ist ja alles ok
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#13 - 13.01 19:30

Die Gewährleistung liegt bei 1 Jahr. Die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate gilt weiterhin.


CMIIW
Patte

RANG Deckschrubber

#14 - 13.01 19:41

schreib es aber lieber, ansonsten kann dein gegenüber auch vom Fernabsatz gesetz gebrauch machen und dir das ding nach spätestenz 14 Tagen wieder zurück schicken.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#15 - 19.01 12:08

Eine Frage zur Verkaufsprovision:

Gibt es die schon immer? Ich habe mal vor einem Jahr was verkauft und auch beim letzten verkauften Artikel ist mir das nicht aufgefallen aber jetzt steht da dass man ne Provision zahln muss wenn der Artikel verkauft wird.

Ich kann mich aber nie dran erinnern dass ich da mal geld an ebay gezahlt habe...
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#16 - 19.01 12:11

Bin schon seit 10 Jahren bei eBay angemeldet und kann mich nicht erinnern dass es jemals komplett keine gab ...
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#17 - 19.01 12:15

Aber die muss man nicht überweißen die wird einem automatisch abgezogen?
יהוה

RANG Master of Luck

#18 - 19.01 13:51

Sofern Du Dich für Bankeinzug entschieden hast wird sie das, ja.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#19 - 19.01 18:56

Hey Leute,

mal ne Frage was würdet ihr machen wenn ihr nen Artiekl reinstellt und dann so ne mail bekommmt:

Hallo, ich biete Ihnen 80 EUR inklusive Versand für das ***. Ich brauche es aber so schnell wie möglich deswegen schlage ich vor, dass Sie mir einfach Ihre Bankverbindung per email schicken an ***@googlemail.com und ich überweise Ihnen das Geld sofort. Wenn Sie damit einverstanden sind schicken Sie mir einfach eine Email mit der Bankverbindung. Grüße Anna


Ich weiß nicht ob ich meine Bankverbindung einfach so jemand per e-mail schicken soll. Auf der andern seite bekäme sie ja der käufer ohnehin. Wie würdet ihr handeln? Es wäre halt praktisch, weil ich dann die ebay gebühren umgehe wenn ich das Angebot rausnehme. Auf der andern Seite könnte ich ja jetzt im nachhinein noch die Option "Sofort-Kaufen" hinzufügen. Wieviel ebay-Gebühren würden dann fällig werden?
יהוה

RANG Master of Luck

#20 - 19.01 18:59

Steht in der eBay-Gebührenordnung. Guck da mal nach!
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#21 - 19.01 19:06

Ok, und was meint ihr zum andern Teil?
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 20.01 17:08

Der ist, wenn du mal scharf nachdenkst, selbstverständlich verboten...
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#23 - 20.01 18:42

ebay hat nicht das Recht sich in meine privaten Geschäfte einzumischen! Wenn ich ein Angebot reinstell und dann kommt ein Kumpel vorbei der es haben möchte dann würd ichs auch rausnehmen. Ungefähr so ist bei dem oberen Fall.

Und ob mich nun ein Kumpel in echt anspricht oder per e-mail ist letzlich egal.
Patte

RANG Deckschrubber

#24 - 20.01 18:45

es wurde aber die platform benutzt um das angebot zu finden. Nun zu versuchen das zu umgehen und die Provisionen zu behalten wäre somit diebstal an Ebay.
Hast du das Angebot einmal eingesetzt ist es ein rechtlich bindender Kaufvertrag, der nur im Falle einer beschädigung der Ware o.ä. zurückgezogen werden darf.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#25 - 20.01 18:53

Was kann ich dafür dass die Ticket runtergefallen sind und dann mein hund sie gefressen hat?
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#26 - 20.01 18:54

nix. Aber dafür, dass du lügst, kannst du was.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#27 - 20.01 18:55

Interssiert das wen?
Und wer sagt, er würde es nicht so machen, der ist ein Lügner!
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#28 - 20.01 19:22

willst du jetzt die rechtliche lage wissen oder willst du wissen wie leicht du mit solchen aktionen auffliegst? das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt was zu tun.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#29 - 20.01 20:00

Ursprünglich wollte ich wissen wie riskant es ist jemanden seine Bankverbindung zu geben.

Aber was ist wenn der Gegenstand kaputt geht während ich ihn versteigere? Oder es mir doch noch anders überlege? Dann ist es doch am besten ihn rauszunehmen?

Was ich dann mit dem Gegenstand mach ist meine Sache.
Wie sieht das rechtlich aus?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#30 - 20.01 20:44

frag nen anwalt