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FORUM: Allgemeines THEMA: GEZ Frage
AUTOR BEITRAG
el.com

RANG LLamah

#1 - 27.10 13:40

Hallo Volk,

gerade zum ersten Mal Post von dem Sauladen bekommen.
Meine Fakten:

- 20 Jahre
- Abgeschlossene Ausbildung, aber derzeit Arbeitslos
- Besitze selbst kein Radio/Fernseher (entsprechende Geräte sind Eigentum meiner Mutter und auch auf Sie angemeldet)
- Besitze einen Computer. Der Internetanschluss ist aber auf meine Mutter angemeldet. Und von dem PC kann man ja auch sagen, dass er Eigentum meiner Mutter ist. Stimmt zwar nicht, können die ja aber eh nicht beweisen.

Muss ich jetzt Angst haben, dass ich irgendwas bezahlen muss?
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#2 - 27.10 13:43

rechtlich müsstest du was für den Rechner bezahlen, wenn es deiner ist. Wenn du keine Angst davor hast dich gegen die GEZ zu stellen, dann brauchst du keine Angst zu haben ^^
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#3 - 27.10 13:47

Nein!

Und das GEZ Thema scheint hier auch immer wieder mal zu kommen. Also das läufte jetzt wieder darauf hinaus dass alle sagen "Nein, da brauchste keine Angst vor denen haben" dann kommt vll. einer der hier postet was für Rechte bzw. was für Rechte sie nicht haben und dann gehts eigentlich los mit dem Abläster über die GEZ-Gebühr und sie sei so hoch und unnötig. Wenn das dann erledigt ist kommen nur noch ugly-posts und dann fühlen sich manche User wieder angepisst und drücken den "Beitrag melden"-Button und heulen bei der TF rum und die sagt dann "Zurück zum thema oder close" Und dann ist Ruhe und der Thread verschwindet in den tiefen von ci...

:ugly:

edit: das Nein! bezog sich auf #1
el.com

RANG LLamah

#4 - 27.10 13:51

oder sagen wir mal so:

hat irgendjemand nen link parat, wo ich das nachlesen kann? sollte auf jedenfall ne zuverlässige quelle sein.
chié

RANG Ober0wn3r

#5 - 27.10 13:55

www.gez.de/
el.com

RANG LLamah

#6 - 27.10 14:02

sehr hilfreich.
Der gute, alte Gumby Man

RANG Skilloser vom Dienst

#7 - 27.10 14:09

www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/

Zitat:
quote:
Wen betrifft die Regelung?

Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten.

Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.


quote:
Wann muss ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet werden?

Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät.
el.com

RANG LLamah

#8 - 27.10 14:14

Das ist schon hilfreicher.

Also gehört der PC jetzt meiner Mum, die schon Radio und Fernseher angemeldet hat und der Rechner ist ein gebührenfreies Zweitgerät.
Der steht zwar in meinem Zimmer, was ein Indiz dafür sein könnte, dass er mir gehört, aber das können die nur nachweisen, wenn die in unsere Wohung kommen. Und reinlassen muss ich die ja schließlich net, wenn ich nicht will.

Right?
Right.

Schön.
chié

RANG Ober0wn3r

#9 - 27.10 14:21

quote:
Das ist schon hilfreicher.


oh entschuldigung eure durchlaucht dass ich es euch zumuten wollte zweimal mit der maus zu klicken :hail:
el.com

RANG LLamah

#10 - 27.10 14:23

zweimal mit der maus klicken ist halt zuviel aufwand.
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#11 - 27.10 14:25

...
tjo, ich hab seit dem ersten mal breif von gez schön alles weggeschmissen, irgendwann stand einer vor der tür. der fragte mich ob och irgendwelche geräte hab, ich hab nein gesagt, er war weg und seitdem nie wieder was gehört...
Naftali_Kreuzträger

RANG Deckschrubber

#12 - 27.10 14:39

Ha! Die gibt es bei uns nicht einmal!




Oder?
el.com

RANG LLamah

#13 - 27.10 14:42

ihr ösis zählt nicht. ihr seid auch an den zwei weltkriegen schuld.
huma

RANG Kloputzer

#14 - 27.10 14:43

Falls die Angabe in deinem Profil stimmt:
de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChren_Info_Service
Naftali_Kreuzträger

RANG Deckschrubber

#15 - 27.10 14:59

Verdammt!

Müssen die Österreicher denn immer alles von den Deutschen nachmachen?!
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#16 - 27.10 21:14

Nur die schlechten Sachen.
Manchmal übernehmen wir aber auch die schlechten Sachen von euch. Gleicht sich alles aus ;)
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#17 - 28.10 03:43

du meinst adolf?
[Lost]Dr.Erazor

RANG Deckschrubber

#18 - 04.11 09:06

Die GEZ kauf übrigens Adressen von dubiosen Gewinnspielveranstaltern ^^. Denn ich bekomme jetzt immer Briefe mit Frau Christiane .... :D und ich weiss noch genau, das ich mich bei einem Gewinnspiel mal vertippt habe. Jetzt weiss ich wenigstens wer die Abnehmer von den Adressen sind....
sHox`

RANG Ruler

#19 - 04.11 09:53

Und wer der Anbieter des Gewinnspiels?
mistro

RANG Deckschrubber

#20 - 04.11 09:54

Die GEZ braucht keine Adressen zu kaufen, da sie zum Öffentlichen Dienst gehoeren und die Adressen sowieso alle haben!
тiтaη ▪ if I ever feel better

RANG Hardcore Ruler

#21 - 04.11 10:58

de.wikipedia.org/wiki/GEZ#Datenerhebung_und_Datenspeicherung
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#22 - 04.11 11:01

Sachsen-Anhalt und Thüringen scheinen vernüfitg zu sein...


Was meint ihr würde man für 40 Millionen Datensätze bekommen?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#23 - 04.11 13:02

nen schlag inne fresse?

nen strafverfahren?

ka, teste's doch mal
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#24 - 04.11 13:47

Denkt ihr Beckstein oder Schäuble würden mir ein paar davon abkaufen wolln?
Naftali_Kreuzträger

RANG Deckschrubber

#25 - 04.11 14:56

Wozu kaufen wenn man Trojaner-Sklaven hat?
leblack

RANG Deckschrubber

#26 - 15.01 18:12

Muss das Ding mal wieder hochholen.

Hab jetzt schon den 3. Brief gekriegt, nachdem ich 2 vorige einfach mal weggeworfen habe. Nun wollen die bis zum 2.2. ne Antwort, ob und was ich habe. Wohne alleine und studiere, bekomme aber kein Bafög. Und die 17,98 pro Monat würden mich schon sehr schmerzen :( In dem Schreiben haben die mir Bußgeld in Höhe von 1000 € und Nachzahlung angedroht. Wie sollte ich am besten vorgehen? Brief wieder wegschmeissen und wenn hier son GEZ-Mensch vor der Tür ist umhauen und rauswerfen? Oder nur PC anmelden? Was können die mir praktisch wirklich anhaben, wenn ich nix anmelde?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#27 - 15.01 18:50

Eine Anleitung zum Rechtsverstoß wirst du hier (hoffentlich) nicht bekommen.

Die GEZ-Menschen haben dir gegenüber keinerlei Weisungsbefugnis. Du musst sie nicht rein lassen, egal wie die strampeln und drohen. Versuchen Sie, in deine Wohnung zu gelangen, obwohl du dies eindeutig ablehnst, ist das Hausfriedensbruch.

Nichts desto trotz wäre es möglich, dass diese GEZ-Menschen durch einen Blick ins Fenster (von der Straße aus) oder in dem Moment der geöffneten Wohnungstür die Geräte sehen. Würdest du in diesem Falle die Anmeldung weiterhin verweigern, könnte eine Owi-Anzeige einflattern.

Es wäre allerdings natürlich möglich, dass du das Gerät ganz neu besitzt und erst am Tage vor dem GEZ-Besuch erworben hast und die Anmeldung natürlich, pflichtbewusst wie du bist, kurzfristig getätigt hättest. Dies könntest du dann beim GEZ-Menschen erledigen. Der GEZ-Mensch könnte nun behaupten, dass du die Geräte schon länger besitzt - aber das muss er dir beweisen. Nicht du ihm. Auch wenn er droht, musst du ihm keine Kassenbelege, Rechnungen oder sonstwas vorzeigen. Er ist keine Ermittlungsperson, sondern Privatmann ohne besondere rechtliche Befugnisse der Verwaltungsvollstreckung. Das hindert ihn nicht daran, im Sinne des Jedermannrechts eine Anzeige gegen dich aufzugeben, sofern der Verdacht begründet sein sollte.

Im Rahmen der zwangsweisen Verwaltungsvollstreckung durch die Ordnungsbehörden wären theoretisch auch Durchsuchungen möglich. Bei kleinen Privatleuten ist dies aber oft nicht verhältnismäßig und wird daher kaum praktiziert.
leblack

RANG Deckschrubber

#28 - 15.01 19:24

Die Anleitung zum Rechtsverstoß möchte ich ja nicht zwingend. Ich habe gelesen, dass ich erst gegen das Gesetz verstoße, wenn ich den Haken falsch setze.. Dann werde ich wohl nochmal ein bisschen warten, ob da nach dem 3. Brief noch was kommt. Von "Studentenrabatten" hab ich leider noch nix gehört. Die Gebühren sind echt unverschämt hoch, dafür, dass ich so gut wie gar nicht TV gucke und wenn dann nur ne DVD. :(
٩๏̯͡๏)۶

RANG Ober0wn3r

#29 - 15.01 20:02

quote:
Ich habe gelesen, dass ich erst gegen das Gesetz verstoße, wenn ich den Haken falsch setze..

nein, du verstösst dagegen wenn du ein Gerät (sobald du es hast) nicht anmeldest. Aber wenn du gegen das Gesetz verstösst und es nicht anmeldest haben sie trotzdem kaum eine Möglichkeit es nachzuweisen...
leblack

RANG Deckschrubber

#30 - 15.01 20:32

Ok, danke. Werd dann wohl nochmal ne Nacht drüber schlafen :)