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FORUM: Allgemeines THEMA: Unterschied Kann-/Istkaufmann
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CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#1 - 08.11 09:01

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich suche den Unterschied zwischen einem Kannkaufmann und einem Istkaufmann.

Soweit so klar ist, dass im Allgemeinen jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, Istkaufmann (§1 I HGB) ist.

Kannkaufmann ist jemand, der einen Gewerbebetrieb betreibt, ohne Handelsgewerbe zu sein, oder dessen Gewerbe keine kaufmännische Organisation erfordert (§1 II HGB).

Soweit steht es im Gesetz.

Doch wie ist das nun verständlich zu erklären?

Ab wann ist ein Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe? Und wann ist ein Gewerbebetrieb nach Art/Umfang nicht nach in kaufmännischer Weise eingerichtet?


Ein Handelsgewerbe ist laut Wikipedia jedes Gewerbe, dass gewinnorientiert, selbstständig und auf Dauer angelegt ist.

Ein Forstunternehmen z.B. tut dies auch, ist aber kein Istkaufmann.

Die Erklärungen bei Wikipedia sind in der Theorie ganz logisch (z.B. was eine kaufmännische Organisation ist), aber mir fehlen zur Veranschaulichung Beispiele, wo Unternehmen/Gewerbebetriebe Kannkaufmänner, aber keine Istkaufmänner sind.

Was ist zum Beispiel beim Bäcker, der zwar gewinnorientiert, selbstständig und auf Dauer angelegt ist, Bilanzen führt, etc., aber keine Rechnungen an Kunden herausgibt? Kann- oder Istkaufmann?


Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Grüße,
Ping

RANG Kloputzer

#2 - 08.11 09:18

Ein kleiner Kiosk "um die Ecke" ist kein richtiges Handelsgewerbe. Es besteht in den meisten Fällen keine richtige kaufmännische Organisation. Sie stehen auch nicht im HGB. Dies ist immer abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, ob es eine Buchführung gibt usw.

Der Besitzer ist demnach noch kein Kaufmann. Jedes "normale" gewinnorientierte Gewerbe steht aber im HGB. Die Besitzer sind "Istkaufleute".

Wenn der Besitzer des Kiosks jetzt aber auch im HGB geführt werden möchte, so kann er dies beantragen und wird dadurch zum "Kannkaufmann". Bei Forstleuten ist dies z.B. auch der Fall, wenn ein einzelner Förster sich durch die Arbeit etwas dazuverdient. Dies macht ihn nicht gleich zum Kaufmann. Erst, wenn er es "will".

Ich hab mir immer gemerkt: "Istkaufmann" ist ein Kaufmann. "Kannkaufmann" ist noch keiner, kann aber einer werden.
Siv

RANG Ultimate 0wn3r

#3 - 08.11 12:36

Gerade das Försterbeispiel ist unpassend siehe §3 HGB

Was in Handelsgewerbe ist findest du in §1 (2) HGB und im übrigen is selbst der kleine Bäcker ein Einzelunternehmen eines Einzelkaufmanns, was auch einen Eintrag im Handelregister erfordet (Ping, ich glaube das meinst du mit "Sie stehen auch im HGB"). Die rechtlichen Grundlagen dazu findest du in §§1-104 HGB.
Doctor & Green, LLP will 30 Milliarden Euro Staatsbürgsc

RANG Master of Clanintern

#4 - 08.11 22:14

Ich find in meinem HGB die Liste der deutschen Kaufleute nicht, kann ich reklamieren?
▪мadDσg▪ FUBAR אּ

RANG Master of Clanintern

#5 - 09.11 09:27

quote of Doctor & Green, LLP will 30 Milliarden Euro Staatsbürgsc:
Ich find in meinem HGB die Liste der deutschen Kaufleute nicht, kann ich reklamieren?



…hast Du etwa auch die Ausgabe von NWB?

…ich reklamiere mit!!!!!!!!!1111einseinself
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#6 - 13.11 06:55

oder die ausgabe in der die 5000 seiten schrott fehlen