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FORUM: Allgemeines THEMA: Innerorts rechts überholen unmöglich?
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Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#1 - 26.12 20:57

Hey Leute,

es gibt ja eine Strafe dafür wenn man innerorts rechts überholt. Aber das ist doch genaugenommen unmöglich, wenn man nen PKW fährt, weil man mit dem innerorts auch "rechts" schneller als "links" fahren darf?

Genaugenommen könnte man doch ne Strafe bekommen, wenn man links mit 10 Km/h differenz überholt. Würde man rechts so vorbeifahren wäre es straffrei. Stimmt das so?
huma

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#2 - 26.12 21:52

quote:
es gibt ja eine Strafe dafür wenn man innerorts rechts überholt. Aber das ist doch genaugenommen unmöglich, wenn man nen PKW fährt, weil man mit dem innerorts auch "rechts" schneller als "links" fahren darf?

Es gibt beim Fahrstreifenfahren 4 Fälle des erlaubten Rechtsüberholens:
a) Schlangenbildung,
b) Freie Fahrstreifenwahl innerorts,
c) Fahrzeuge die sich gem. Abbiegepfeil links eingeordnet haben,
d) auf rechts abzweigenden Fahrstreifen, durch breite Leitlinie getrennt.

Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 StVO dürfen auch Einzelfahrzeuge rechts überholen. (OLG Düsseldorf VRS 74 289, OLG Hamburg DAR 76 304, OLG Hamm DAR 76 276)
Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, § 7 StVO, Rn. 13

quote:
Genaugenommen könnte man doch ne Strafe bekommen, wenn man links mit 10 Km/h differenz überholt. Würde man rechts so vorbeifahren wäre es straffrei. Stimmt das so?

Vorbeifahren ist etwas anderes als Überholen.

Vorbei fährt, wer an einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn rechts vorbei fährt. Das was du als "rechts so vorbeifahren" bezeichnest, ist rechts Überholen.

Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie für das links Überholen. Die Überholgeschwindigkeit muss wesentlich höher sein als die des Überholten, jedoch nicht höher als allgemein zulässig und nie höher als beherrschbar.

Innerorts reichen auf breiter Straße 10 km/h Differenz an sich aus (BGH VR 68 1040).
Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, § 5 StVO, Rn. 32
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#3 - 27.12 04:50

Also wenn ich das richtig gesehn habe ist die Strafe für "innerorts rechts überholen" für Autofahrer bedeutungslos?
klaustopher *der ernst des lebens*

RANG Skill Apprentice

#4 - 27.12 17:44

Es gibt innerorts keine Strafe für rechts überholen, da es, wie huma ja gequotet hat, ausdrücklich erlaubt ist ...
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#5 - 30.12 17:04

Strafe bedeutungslos......

Oh mann
huma

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#6 - 31.12 00:03

Aber nur für KFZ mit zgG<=3,5t.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#7 - 31.12 00:36

Das ist selbst mit Führerscheinklasse B möglich das zu überschreiten.
klaustopher *der ernst des lebens*

RANG Skill Apprentice

#8 - 31.12 09:25

Echt? Erklär mal... *gespannt ist, ob da jemand den Unterschied zwischen Fahrzeug und Zug kapiert hat* *popcorn hol*
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#9 - 31.12 14:57

quote:
*gespannt ist, ob da jemand den Unterschied zwischen Fahrzeug und Zug kapiert hat*


Kannst das Popcorn wegpacken. Mit dem deutlichen Hinweis wirds unlustig
klaustopher *der ernst des lebens*

RANG Skill Apprentice

#10 - 01.01 13:18

Schauen wir mal