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FORUM: Allgemeines THEMA: Kinder auf zugefrorenen Fluss
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†ЯøjãnэЯ

RANG Deckschrubber

#1 - 15.01 12:22

FIKTIVE (!!) Situation:
Man fährt über ein Brücke eines "zugefrorenen" Flusses. Jedoch ist es nicht ersichtlich, ob das Eis wirklich tragfähig ist (ca. 20 Meter von den Kindern entfernt: offene Stelle -> kein Eis)

Man sieht zwei Kinder (ca. 10 Jahre alt) auf dem Eis herum laufen.

Ist man verpflichtet hier einzugreifen und dafür sorgen, dass diese vom Eis gehen? Bspw. durch eigene Verwarnung oder rufen der Polizei?

Oder wird hier von einem Bürger kein Handeln erwartet?

Kollegen und ich diskutieren gerade darüber.. Die meisten sind der Meinung, dass man erst handeln muss, wenn die Kids einbrechen würden. Wie siehts rechtlich aus? Was würdet ihr tun?
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Deckschrubber

#2 - 15.01 12:44

Ich mein, den Kindern den Ratschlag geben "Hey, macht euch mal weg da! Das ist gefählich!" ist sicherlich nicht verboten^^ Aber Handeln musst du, insofern du nicht Aufsichtsperson dieser beiden Kinder bist, kaum - denk ich mal.

Bezweifle, dass man dir da unterlassene Hilfeleistung ankreiden könnte.
Mithril™ | Fu King Chinese Restaurant

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 15.01 12:45

strafbar ist ja nur unterlassene Hilfeleistung und da die in dem Moment nicht vorliegt, gibts auch keinen Grund zu handeln. Ob es Sinn macht, den Kids klar zu machen, dass ihr Tun uU nicht so ganz ungefährlich ist, steht auf nem anderen Blatt.
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#4 - 15.01 12:50

Ich hätte ein schlechtes Gewissen wenn ich nachher hören würde dass sie eingebrochen sind!
Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Ultimate 0wn3r

#5 - 15.01 14:18

Darum gehts aber mal überhaupt nicht!

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Handeln gefordert wird, da zum genannten Zeitpunkt noch keine Gefahr vorlag.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#6 - 15.01 15:18

Laienmeinung (anderes sollte man hier nicht erwarten):
Problem gibts nur, wenn den Kindern am Ende doch etwas zustößt wegen Fahrlässigkeit:
Eine Handlung bzw ein Unterlassen, führt unwillentlich zur Folge; Vermeidbarkeit kann man unterstellen, wenn der Fall so liegt wie oben beschrieben. Zumutbar ist es gleichfalls, die Kinder wenigstens darauf hinzuweisen.

Das wäre nur mein Gedankengang, weil ich denke daß in solch einem Fall mein Rechtsbewusstsein Alarm schlagen würde, also als persönlicher Indikator.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#7 - 15.01 16:48

Natürlich spricht man die Kinder an. Das sagt doch der gesunde Menschenverstand.

Bei 10 jährigen bewirkt ein bestimmender Ton auch, dass die schleunigst vom Eis runter gehen.
klaustopher

RANG Deckschrubber

#8 - 15.01 17:19

Fahrlässiges Delikt durch Unterlassen gibt es nur, wenn eine Garantenpflcht besteht. Und die besteht bspw. bei den eigenen Kindern oder beim Ehepartner ... Bei fremden Kindern aber auf keinen Fall...

Das mit unterlassener Hilfeleistung wurde ja oben schon gesagt...
König Bleistift mit Licht

RANG Sucker

#9 - 15.01 18:50

wtf wer fährt denn bei sowas weiter?!

Habn letztens auch ne Reportage gesehn, da sind Leute lieber annem brennenden Bus aufer Autobahn vorbeigefahren und haben ihn gefilmt, anstatt zu helfen (9 Leute gestorben oder so)

Dann haben sies getestet und nen PKW kopfüber an den Straßenrand auf ne Wieder gelegt, total offensichtlich dasses n Unfall sein muss.

Keine Sau hält an. Dann habens nachträglich die Leute rausgewinkt und gefragt warum sie nicht helfen oder schauen und alle immer "ooho nich gesehn" oder "ohnein Termin muss weiter ciao" -.-

kA was sowas soll.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#10 - 15.01 18:53

das hat aber im konkreten nichts mit den auf dem eis spielenden kindern zu tun.

Deine Beispiele erfüllen die unterlassene Hilfeleistung.
König Bleistift mit Licht

RANG Sucker

#11 - 15.01 18:59

natürlich isses ein Unterschied, dennoch find ichs krass wie manche Leute sich nen Dreck um offensichtliche Gefahren für KINDER (!), die es oft nicht besser wissen, scheren, nach dem Motto "betrifft mich nicht, interessiert mich nicht".

Kennt ihr die 3 Affen?

Hätte ich Kinder würde ich auch von der Gesellschaft verlangen, dass man sie vonnem Einbruchgefährdeten See zerrt, wenn sie draußen am Spielen sind und das jemand sieht.
nowi

RANG Lamer

#12 - 15.01 19:29

es ist genau das gleiche als wenn du kleine Kinder aufm SPielplatz mit ner Spritze spielen siehst. Wer dran vorbei geht ist freundlich ausgedrückt ein Unmensch (und viele würden dran vorbei gehen).
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Prophet of Clanintern

#13 - 15.01 22:07

Es gibt ja auch viele Unmenschen...
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#14 - 16.01 00:12

hier sieht man ziemlich gut, wohin regulierungswahn führt:

"wenn das nicht vorgeschrieben ist, mach ichs nicht..."
Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Ultimate 0wn3r

#15 - 16.01 07:07

quote:
Kennt ihr die 3 Affen?

Nein, erzähl..


Ich habe mir gerade den Eingangspost noch einmal durchgelesen und bin dabei hierauf gestoßen:
quote:
(ca. 20 Meter von den Kindern entfernt: offene Stelle -> kein Eis)

DAS (!) hatte ich schlicht überlesen. Aufgrund dieses SV kann das eis wie oben beschrieben ja nicht (überall) tragfähig sein.
Somit liegt doch eine Gefahrensituation für Leib und Leben vor und man ist verpflichtet zu helfen, richtig?

Selbst wenn meine Schlußfolgerung nicht korrekt ist.. SOLLTE wie von einigen hier bereits erwähnt, der gesunde Menschenverstand zum helfen zwingen!
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#16 - 16.01 08:30

#9 ich hab allein letzten monat 3x bei unfällen gehalten und war als erster/einziger da, der angehalten hat...
tja, nicht anhalten find ich asozial und deshalb tu ichs. wies allerdings bei den kindern wär. wenn ichs rechtzeitig seh würd ich sicherlich was sagen, aber hab für sowas eignetlich keine augen...
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#17 - 16.01 10:17

@14
volle Zustimmung.
Das ist so wahr ...
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#18 - 16.01 10:50

@14 & 17: darum gehts doch gar nicht. Wir reden hie rvon der rein rechtlichen Sache und nicht das, wie es eine hier betiteln, der gesunde Menschenverstand uns zwingt.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#19 - 16.01 15:21

mit gesundem menschenverstand kommt so eine frage garnicht erst auf.
Patte

RANG Deckschrubber

#20 - 16.01 15:49

es geht hier nicht um die frage um den gesunden menschenverstand. Es geht hier nur um die rechtliche Frage, und der gesunde menschenverstand hat damit nix zu tun.
יהוה

RANG Master of Luck

#21 - 16.01 15:54

Nicht immer, nein.
hemp *=FM=*

RANG Lord of Clanintern

#22 - 27.01 11:28

die frage erinnert mich an so ne gewissensfrage im sz magazin Oo

da kommt dann auch sowas wie......"ich fühhle mich shclecht wenn ich vor kindern bei rot über die ampel geh"
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#23 - 27.01 14:32

sollte man auch
тiтaη ▪ if I ever feel better

RANG 0wn3r

#24 - 27.01 15:30

Irgendwie lese ich den Threadtitel immer als Aufforderung.

Jedenfalls fände ich es nicht schön Kinder auf zugefrorenen Fluss, das hübsche Eis.
†ЯøjãnэЯ

RANG Deckschrubber

#25 - 27.01 17:15

@#24: ???
König Bleistift mit Licht

RANG Skilloser vom Dienst

#26 - 27.01 17:32

"(Ich bin für) Kinder auf zugefrorenen Fluss (stellen und dann lachen)" z.B.
nowi

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#27 - 27.01 17:36

das liegt an der falschen Grammatik, es müsste "Kinder auf zugefrohrenem Fluss" heissen
König Bleistift mit Licht

RANG Skilloser vom Dienst

#28 - 27.01 17:47

nowi hats erkannt
Earth - Däääh

RANG Master of Clanintern

#29 - 27.01 18:26

hmm könnte glatt von elo kommen.
nowi = elo?
Könnte sein, die sind ja auch beide in diesem komischen Hundeclan.

ohh da fällt mir grad ein dass ich auch in dem dabei bin
-darksense-

RANG Deckschrubber

#30 - 27.01 20:00

Er würde zugefroren wohl kaum mit h schreiben.