Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
FORUM: Allgemeines THEMA: Paypal - eBay - Geld zurück
AUTOR BEITRAG
st4ckola - YAK, YAK - Ladakh!

RANG Ober0wn3r

#1 - 18.04 08:47

moinsen!

habe vor ostern bei ebay eine grafikkarte ersteigert (x1950xtx) und diese mit paypal bezahlt. In der artikelbeschreibung vermerkte der verkäufer, dass die karte einwandfrei funktioniere und soeben erst ausgebaut wurde. Als ich die karte erhalten habe, funktionierte sie bei mir jedoch nicht. habe bis jetzt so ziemlich alles versucht und bin der festen überzeugung, dass die karte einen defekt aufweist. siehe hierzu folgenden thread

http://www.clanintern.de/intern/index.php4?open=pforum&action=view&bid=28&id=502407&nn=1&fl=1


die frage ist, wie meine chance stehen, das geld zurückerstattet zu bekommen. es gibt ja den sogenannten paypal käuferschutz, der unter anderem greift, wenn der artikel "erheblich" von der beschreibung abweicht. dies müsste ja gegeben sein, wenn die karte einen defekt aufweist, der nicht vermerkt wurde.
muss ich diesen defekt nachweisen? wenn ja wie? kann ich zu einem pc-händler mit integrierter werkstatt gehen und die karte prüfen lassen? bzw. sind die berechtigt mir eine bestätigung darüber auszustellen? wie teuer ist so eine überprüfung? (habe leider in reichweite niemanden bei dem ich die karte selbst prüfen könnte).

der verkäufer antwortet nicht mir auf meine emails, seitdem ich mein geld zurückgefordert habe. muss ich erst ebay über das problem unterrichten oder kann ich sofort loslegen mit paypal käuferschutz etc.?
CaptainCat™

RANG God of Clanintern

#2 - 18.04 09:52

kannst du natürlich parallel machen (ebay und paypal gleichzeitig).

Außerdem wäre zu prüfen, wie die Artikelgestaltung des Händlers aussah. Gewerblich oder privat?

Du könntest mit rechtlichen Schritten drohen, wenn er im Rahmen der Gewährleistung (Verkäufer ist in der Beweispflicht, dass das Ding zuvor funktionierte) dir keine funktionierende Karte zuschickt.

Das geht oft auch bei Privatverkäufen. Dieser hingerotzte Satz "Keine Gewährleistung da Privatverkauf" hat rechtlich wenig Hand und Fuß. Ein richtiger Gewährleistungsausschluss müsste anders und umfassender formuliert werden.

Und wenn ersichtlich ist, dass die Karte beim Eintreffen bei dir keinen Mucks von sich gab und Defekte nicht durch den Versand begründet sein können, liegt eine arglistige Täuschung vor.
Viele Verkäufer machen sich schon ins Höschen, wenn man nur mal damit droht.
st4ckola - YAK, YAK - Ladakh!

RANG Ober0wn3r

#3 - 21.04 18:07

update:

heute zum pc-laden gebracht, bis morgen haben sie die getestet. denen ist sofort aufgefallen (was mir vorher auch schon aufgefallen ist), dass auf der platine ein handgeschriebener aufkleber ist, mit der modellbezecihnung. erweckt den eindrcuk als wäre das teil schonmal in reparatur gewesen.(was in der artikelbeschreibung nicht erwähnt war.

angenommen der typ will mir mein geld nicht freiwillig zurückerstatten, dann werde ich wohl ebay einschalten und den paypal käuferschutz beantragen. hat das schonmal jemand gemacht?

was tun wenn androhungen von wegen rechtsweg gehen etc. nicht ziehen? bekomme ich irgendwelche finanzielle unterstützung wenn ich als student zu nem anwalt gehe? oder sind mir dann die hände gebunden?
CaptainCat™

RANG God of Clanintern

#4 - 21.04 21:29

was tun wenn androhungen von wegen rechtsweg gehen etc. nicht ziehen? bekomme ich irgendwelche finanzielle unterstützung wenn ich als student zu nem anwalt gehe? oder sind mir dann die hände gebunden?

quote

Es gilt zu unterscheiden Strafgerichtsbarkeit und der Zivilgerichtsbarkeit.

Beim Strafgericht bestraft der Staat einen Straftäter, im Zivilgericht geht es um Ansprüche eines Bürgers gegen einen anderen.

Es gilt zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt. Es könnte ein Betrug gem. §263 StGB vorliegen. Die Beweisführung ist hier allerdings nicht immer einfach. Dem Verkäufer muss nachgewiesen werden, dass er bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um sich einen Vorteil zu verschaffen (die er bei Nennung der wahren Tatsachen nicht erlangt hätte).

Wenn er also vorher wusste, dass die Karte defekt ist, und sie dennoch bewusst als funktionsfähig anbietet, könnte das Betrug erfüllen. Das konkret zu prüfen ist aber nicht dein Bier. Wenn du der Meinung bist, betrogen worden zu sein:
Sammle die nötigen Daten, druck die Unterlagen und die Auktionsbeschreibung aus und geh zur nächsten Polizeidienststelle. Dort kannst du Strafantrag stellen. Um alles weitere kümmert sich der Staat (Ermittlungen, Anhörungen, eventl. Anklage). Eventl. kommt die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass kein Betrug vorliegt, dann wird das Verfahren eingestellt. Vorher bekommt der Verkäufer aber Anhörungsbögen/Einladungen der Polizei oder eine Vorladung der Staatsanwaltschaft. Bei den meisten Kleinkriminellen macht das Eindruck und sorgt für Muffensausen. Vielleicht ist er dann bereit, die Auktion rückgängig zu machen.
Für die Strafgerichtsbarkeit brauchst keinen Anwalt und es entstehen auch keine Kosten. Das übernimmt der Staat für dich.

In der Zivilgerichtsbarkeit ist das anders. Hier geht es um Bürger gegen Bürger, das Gericht urteilt nur, kümmert sich aber nicht um Ermittlungen o.ä. Die Parteien (Kläger/Beklagter) müssen eigenständig sämtliche Beweise zur Be-/Entlastung einbringen. In der Regel macht man das mit einem Rechtsanwalt, da der die Formalia kennt und weiß, wie das läuft. Du brauchst aber nicht unbedingt einen Anwalt, theoretisch könntest du auch ohne Rechtsbeistand als Kläger auftreten. In einem Zivilverfahren trägt der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten.
Eine Klage könnte sich zum Beispiel auf §434 BGB berufen (Die Sache ist frei von Sachmängeln zu übergeben) oder darauf, dass er seiner Gewährleistungspflicht als Verkäufer nicht nachkommt (sofern er die Gewährleistung bei Privatkauf nicht rechtswirksam ausgeschlossen hat, siehe aktuelle BGH-Rechtsprechung).

Wenn die Karte vorher kaputt war und er dies nicht reinschrieb, könntest du ganz gute Chancen haben. Du merkst aber vermutlich: Zivilrecht ist ne ziemlich komplizierte Kiste. Daher ist es besser, wenn man nicht -sehr- sachkundig ist, sich durch einen Rechtsbeistand unterstützen zu lassen.

Anwaltskosten und Prozesskosten können von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, die kosten nur ein paar Euro im Monat (haben aber i.d.R. 3 monate sperrfrist, das heißt wenn du jetzt abschließt, könntest du erst im sommer klagen).
Nun zu deiner Sonderrolle: Wenn du mittellos bist, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, die hilft 'armen' Menschen bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche. Infos zur Prozesskostenhilfe erhältst du hier beim Bundesjustizministerium. Ob du im Konkreten Anspruch darauf hast, kann ich dir nicht sagen.

Was du beachten musst: Der Rechtsweg sollte das letzte Mittel sein, zudem ist er langwierig. Die Mühlen mahlen langsam. Die Gerichte sind so überlastet (zu wenig personal, zu viele unsinnige Gartenzwerg-Klagen), dass eine normale Klage gut und gerne ein halbes Jahr warten muss.
Es gibt allerdings auch Eilverfahren, die das ganze beschleunigen und binnen zwei Wochen geführt werden können. Dann sollte es wirklich was dringendes sein. In deinem Fall käme da z.B. die einstweilige Verfügung (§935 ZPO) in Betracht, um zu verhindern, dass der Verkäufer dein Geld wegschafft. Wenn das nämlich einmal weg ist, ist es weg.

Aber man merkt: Komplizierte Geschichte. Professionelle Rechtsberatung für den zivilen Klageweg wäre auf jeden Fall zu empfehlen.

Nichtsdestotrotz kannst du ohne Probleme und Hemmungen zur Polizei gehen und dich über eine Anzeige wegen Betrugs informieren. Wie gesagt: Das kostet dich nichts. Im schlimmsten Falle wird's eingestellt, aber du hast sonst keine Nachteile. Wenn die Polizei schnell reagiert, kannst du auch dein Geld zurück bekommen (wenn Verfall gem. §73 StGB in Betracht kommt und angeordnet wird).



Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem kleinen Aufsatz ein bisschen Klarheit in die Nebelwand bringen ;-)

Aber noch ein Tipp: Versuch ihn zunächst anderweitig zu kontaktieren, auch über eBay. Der Rechtsweg sollte immer am Ende stehen. Wenn, dann geh zur Polizei, wenn der bestraft werden soll. Wenn du das Geld durch Gerichtsbeschluss zurückhaben willst, ist der zivile Klageweg angesagt, das dauert aber am längsten. Dafür ist ein Rechtsanwalt zu empfehlen.
Frag einfach mal telefonisch bei nem Anwalt nach, was er für ein Beratungsgespräch nimmt.
Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Nach-3-Bier-Kotzer

#5 - 22.04 09:46

caught the jurastudent.. n1
st4ckola - YAK, YAK - Ladakh!

RANG Ober0wn3r

#6 - 22.04 12:41

fetten dank für den ausführlichen aufsatz. ich weiß das echt zu schätzen! denke dann jedoch dass der rechtsweg für mich persönlich eher ungeeignet ist.

vielleicht eher russisch inkasso oder so ?
Dr. Udo Brömme

RANG LLamah

#7 - 22.04 12:42

huma

RANG 800x600-Surfer

#8 - 22.04 14:42

Anwaltskosten und Prozesskosten können von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, die kosten nur ein paar Euro im Monat (haben aber i.d.R. 3 monate sperrfrist, das heißt wenn du jetzt abschließt, könntest du erst im sommer klagen).

quote


Aber nicht mehr in dieser Sache. Da wird der Versicherer wegen Vorvertraglichkeit keine Deckung zusagen.