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FORUM: Allgemeines THEMA: Reklamation
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Meff | gewinnt PP´s beim Externen CIE Lottospiel

RANG Prophet of Clanintern

#1 - 23.04 14:23

Mal eine Frage:
Ne Freundin von mir hat sich vor 1 1/2 Jahren bei Penny (Billigsupermarkt wie Lidl) nen Handy gekauft (irgendein Samsung) für 89€. Das ganze ist nun kaputt gegangen. Sie hat daraufhin bei Penny angerufen und nachgefragt, ob sie das Handy in einem Markt zurückgeben soll oder wie das vonstatten geht. Penny hat ihr eine Servicenummer einer Telekommunikationsfirma gegeben. Dort angerufen wurde ihr alles genannt, was sie einsenden soll. Allerdings weigert sich die Firma, die Einsendekosten zu tragen. Wie sieht das rechlich aus? Müsste sie sich nicht eigentlich nur an Penny wenden und die müssten alles weitere erledigen?

Danke für eure Infos.
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#2 - 23.04 14:30

Na, das Problem ist das (nach Ablauf von 6 Monaten) SIE nachweisen müsste, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Und das ist normalerweise schlicht und einfach unmöglich. Ergo ist man da leider heutzutage immer etwas auf Kulanz angewiesen.
Wenn ihr Penny allerdings die Abwicklung des Gewährleistungsfalles (aus Kulanz oder aus Glaube daran, dass das Gerät schon beim Verkauf nicht einwandfrei war) garantiert, dann müssten sie natürlich auch die Kosten übernehmen...
huma

RANG 800x600-Surfer

#3 - 23.04 14:38

Wenn ein Sachmangel bei Gefahrübergang (idR Übergabe) vorlag greifen die Gewährleistungsbestimmungen des BGB.

Du kannst dann vom Verkäufer Nacherfüllung, d. h. Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.. Der Verkäufer muss die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen.

Lag bei Gefahrübergang kein Sachmangel vor, hast du keine Gewährleistungsansprüche.

Dies bezieht sich jedoch nur auf die gesetzl. Gewährleistung (§ 437 BGB) zu.
Meff | gewinnt PP´s beim Externen CIE Lottospiel

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 23.04 14:41

Hm...also der Fehler ist jedenfalls nicht von ihr verschuldet. Es ist so nen Klapphandy und als sie es (zum-weiß-ich-wievielsten-Mal) aufklappte, ging die Kamera nicht mehr (das Handy sagt, sie wäre nicht angeschlossen). Das ist an und für sich nicht einmal das schlimmste, das nervigste ist, dass auch das Handy selbst nicht mehr erkennt, wann die Klappe offen ist und somit alle paar Sekunden das Licht ausschaltet. Man kann also weder eine Nummer aus dem Telefonbuch aussuchen, noch eine SMS schreiben, weil man auf dem Display nichts mehr erkennt. Der einzige Weg, dass Licht wieder anzubekommen, ist es erneut auf- und zuzuklappen. Das hat allerdings zur Folge, dass man von vorne anfangen darf.
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#5 - 23.04 14:54

1,5 Jahre? Dann gehts ja wohl um Gewährleistung (geregelt vom Gesetzgeber), nicht um die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers; IIRC).

Da Penny der Verkäufer ist, sollte es meiner bescheidenen Meinung nach reichen das Gerät samt dem entsprechenden Zubehör in den Verkaufs- oder einen anderen Karton zu packen und bei Penny abzugeben. Sollen die sich doch damit rumschlagen.

Weil ich keine Lust habe nachzuguggen: Ich glaube, dass im BGB nur die Lieferung des Austauschgeräts geregelt ist und diese kostenfrei erfolgen muss.

Aber: Ich kenne den Kram so, dass man das Gerät auf eigene Kosten einschicken muss und man diese Portokosten dann erstattet bekommt, falls der Mangel ein solcher ist, der durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt wird. Wenn es allerdings auch Firmen gibt, die da etwas mehr wert auf Service legen... oder gab, wie Siemens früher, aber das hat ja keiner gekauft



Edit: Scheiße, zu langsam
aber immer noch schneller als Meffs response-time