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FORUM: Allgemeines THEMA: Nacktheit
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=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG 0wn3r

#1 - 14.05 13:40

Ich dachte mir, da hier ja soviele Wissende und noch mehr Halbwissende sind, frag ich mal nach:

Ich darf ja doch in meiner Wohnung nackt rumlaufen.
Wie schaut das aus, wenn man problemlos durch die Fenster reinschauen kann? Trotzdem erlaubt oder ist das schon wieder "Erregung öffentlichen Ärgernisses"(o.ä.)? Und dürfte ich dann auch nackt an die Tür gehen, wenn jmd klingelt, oder muss ich mich dafür "bedecken"?

Und mein Grundstück: darf ich da nackt umherlaufen? Auch, wenn das Grundstück einsehbar ist? Und dürfte ich, wenn ich nackt rumlaufen darf, auch Nacktparties machen?

Womit ich beim egtl Ursprung meiner Gedanken bin: FKK-Party Google bietet viele FKK-Parties, aber meist dann in Swingerclubs oder Swingerforen. Mir gehts aber erstmal nur um ne Party mit nackten Leuten, rummachen können die dann hinterher oder so.
Gibts für sowas Richtlinien? Könnte ich mir eine Hütte o.ä. mieten und dort eine Nacktparty machen? Oder einfach nur in meiner Wohnung?

Hoffentlich kann mir da einer weiterhelfen Wiki hats bisher noch nicht so ganz getan, da vieles sehr schwammig formuliert ist :/
Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Lamer

#2 - 14.05 13:59

FREAK!

/edit:
=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG 0wn3r

#3 - 14.05 14:02

Sei nich so verklemmt un sag mir, ob du letztens Ärger bekommen hast
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 14.05 14:34



Wann soll die stattfinden? Bei genug weiblicher Belegschaft komm ich
=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG 0wn3r

#5 - 14.05 14:52

Ja ne, kommen is nich, da kannst zur Swingerparty gehen

Erstmal will ich wissen, ob ich mich da auf irgendwas einstellen müsste ... ansonsten kam mir die Idee mit so ner Nacktparty, als ich überlegt habe, ob ich dieses Jahr meinen Geburtstag feiern sollte Wäre also im August irgendwann
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 14.05 15:15

ich hab auch im august. wir könnten zusammen feiern.

und was solln das? nur gucken ohne anfassen? das geht doch nicht.
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#7 - 14.05 16:07

Du willst den Drachen anfassen? Und wenn er (Feuer) spuckt?
Crush (ohne Zusatz von Kristallzucker)

RANG Deckschrubber

#8 - 14.05 16:18

So eine Frage würde ich eher in einem spezialisierten Nudistenforum stellen.
Earth - Däääh | findet ci sch***

RANG 800x600-Surfer

#9 - 14.05 16:21

Ich habe es auch schon oft bereut, hier fachspezifische Fragen zu stellen.

Mir wär sowas zu blöd, ne Party zu machen mit Leuter nackten Leuten. Außerdem ist das voll peinlich...
xi-on|absolut

RANG God

#10 - 14.05 16:31

...ja klar is das peinlich...weil die Leute die da mitmachen würden auch alle ultra prüde sind und beim wort penis noch blöde kichern müssen

...du hast vorstellungen...

für mich spricht gegen fkk-zeug nur meine eigene ansicht von esthetik. Kleidung wird dafür gemacht uns besser aussehen zu lassen, und bei den meisten menschen ist das auch nötig.
▪¢нιé▪

RANG LLamah

#11 - 14.05 16:33

Ich habe es auch schon oft bereut, hier fachspezifische Fragen zu stellen.

Mir wär sowas zu blöd, ne Party zu machen mit Leuter nackten Leuten. Außerdem ist das voll peinlich...

quote of Earth - Dä

Was genau ist dir denn peinlich ?
xi-on|absolut

RANG God

#12 - 14.05 16:37

seine Brüste sind ihm zu klein
▪¢нιé▪

RANG LLamah

#13 - 14.05 16:41

Hat nochmal jemand den Link zu Earths ESL-Profil ^^?
Ellkah!

RANG Skill Newbie

#14 - 14.05 16:42

ohne die anderen Antworten gelesen zu haben:

du darfst sogar nackt Auto fahren, nur darfst du halt nicht nackt aussteigen. Wie das mit nem garten ist weiß ich leider nicht, aber im Haus/in der Wohnung ist es nicht verboten.

Dies gilt aber nur in Deutschland, es gibt andere Länder wo das nackt rumlaufen in der eigenen Wohnung verboten ist.
יהוה

RANG LLamah

#15 - 14.05 17:15

für mich spricht gegen fkk-zeug nur meine eigene ansicht von esthetik

quote


Für mich spricht gegen Deine Schrift nur meine eigene Ansicht von Ästhetik.
fussl / bee-otch

RANG Ultimate 0wn3r

#16 - 14.05 17:20

Ich habe es auch schon oft bereut, hier fachspezifische Fragen zu stellen.

Mir wär sowas zu blöd, ne Party zu machen mit Leuter nackten Leuten. Außerdem ist das voll peinlich...

quote of Earth - Däääh | findet ci sch***

Was genau ist dir denn peinlich ?

quote of ▪


...dass mich ein Kumpel wieder so beleidigt hat weil ich etwas mehr Gewicht hab

quote of Earth


Earth - Däääh | findet ci sch***

RANG 800x600-Surfer

#17 - 14.05 17:31

Das ist mir allerdings peinlich, weil ich hätte da kein Bock mich da andauernd so blöd anreden zu lassen.
Außer es wärn Leute da die auch etwas fülliger sind.

Immer sehn zu müssen wie toll die andern doch aussehn, das frustet halt dann doch weiter
fussl / bee-otch

RANG Ultimate 0wn3r

#18 - 14.05 17:39

Zeig mal ein Photo, wir sagen dir dann, ob es wirklich so peinlich wäre
lørd▪øſ▪тєrrør

RANG Master of Clanintern

#19 - 14.05 18:18

nackt?
=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG 0wn3r

#20 - 14.05 18:46

Nicht mal die Halbwissenden sind hier, schade. Muss ich wohl doch in ein anderes Forum.
(Außer #14: danke, aber so sehr hats dann auch nicht geholfen )

@Meff: aber wenn wir beide zusammenfeiern: wo denn? Wir treffen uns in der Mitte?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#21 - 14.05 18:58

Ganz grob gesagt: Du kannst in deinen eigenen vier Wänden tun und lassen was du willst, solange dies nicht zum Nachteil gegenüber Dritten ausartet. Solange nix schlimmes vorliegt, kann dir in deiner Wohnung auch niemand was.
Das ergibt sich sowohl aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 S.1 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs.1 GG).

Es kommt allerdings auf die Intention an, mit der du die Aktivitäten veranstaltest.

Hast du z.B. ne riesengroße Glasfassadenfront im ersten oder zweiten Obergeschoss zur Straße hin und ihr tretet ausschließlich vor dem Fenster auf, mit dem Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen und Passanten aufmerksam zu machen/zu provozieren, dann darf man gegen euch einschreiten.

Feiert Ihr eine ganz normale Party, nur halt eben nackt und ihr habt z.B. einfach nur vergessen die Gardinen zuzuziehen, kann man euch von eurer Party nicht abhalten. Denn es drängt niemanden die Passanten dazu, durch eure Fenster in deine Wohnung zu glotzen.

Im schlimmsten Falle sähe das so aus, dass die Jungs von den Ordnungs- oder Sicherheitsbehörden kämen und euch beten würden, die Vorhänge zu zuziehen.

Anders sähe es dann wieder aus, wenn Ihr nachts nacht rumtobt/rumpoltert und in einem Mehrfamilienhaus jede Menge Lärm macht. Das würde dann in die Richtung nächtliche Ruhestörung gehen, z.B. gem. §9 LImSchG NRW. Das ist bei normalen Partys aber genauso.


Und mein Grundstück: darf ich da nackt umherlaufen? Auch, wenn das Grundstück einsehbar ist? Und dürfte ich, wenn ich nackt rumlaufen darf, auch Nacktparties machen?

quote

Für das Grundstück gilt prinzipiell das gleiche. Man kann erstmal niemanden davon abhalten, FKK im Garten unterwegs zu sein. Anders sähe das wieder aus, wenn du permanent nackt vor dem Fenster des Nachbarn Gymnastikübungen o.ä. machst, wo deutlich erkennbar ist, dass er es sehen soll (mit welcher Intention auch immer).

Hat dein Garten also einen Sichtschutz (z.B. Hecke) und nur dein Nachbar könnte unter Aufwand aus seinem Fenster von nebenan über die Hecke spionieren, dann ist das völlig ok. Du darfst dich dann auch mit Freunden nackt im Garten treffen. Nackt im sichtgeschützten Garten zu sein (besonders im Sommer) ist nicht verwerflich, sondern durchaus normal. Das tun viele. Das würde nichtmal den Hausfrieden in einem Mehrfamilienhaus stören (gabs glaub ich mal n Urteil zu).

Das hat seine Grenze natürlich immer dann, wenn du andere irgendwie dazu drängst/nötigst/aufmunterst, sich deine Handlungen anzugucken oder wenn du Handlungen begehst, die offensichtlich dazu geeignet sind, zu belästigen.

Im Vorgarten ohne Sichtschutz würde ich das allerdings auf keinen Fall machen. Wenn da ein kleines Kind vorbei läuft und du turnst nackt im Vorgarten rum, kann das schnell falsch verstanden werden (§176 Abs.4 Nr.1 StGB lässt bei manchen Anwälten und Richtern durchaus Spielraum für Interpretationen).


Reicht das als erste Einschätzung?
=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG 0wn3r

#22 - 14.05 19:05

Das is doch schonmal fein

Und wie ist das mit 'nem Garten? An sich dürfte ich da auch nackt sein, oder? Und dann aber ne Party, wenn der Garten von außen einsehbar ist?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#23 - 14.05 19:09

siehe Editierung meines Posts, war zu langsam ;-)
=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG 0wn3r

#24 - 14.05 19:12

Jo, das ist doch prima Wenn das Wetter also gut ist, wird draußen gefeiert, ansonsten muss man rein ^^
Werd mich aber dennoch mal anderswo schlau machen, will mich da nicht unbedingt auf deine Meinung stützen (außer du nimmst hinterher die Schuld auf dich ).

Ganz blöd wärs natürlich, wenn ich die potentiellen Gäste nun falsch einschätze und sie sich doch nicht trauen eine Nacktparty zu feiern ^^
Zerfetzer

RANG Master of Clanintern

#25 - 14.05 20:14

ich verstehe nicht warum jemand so etwas tun sollte und es würde mich stören, egal ob gut aussehend oder nicht.
aus irgend einem grund finde ich das pervers.
letztens kam im radio etwas über "nacktwandern"... WTF?!
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#26 - 14.05 20:20

mach ma fotos, ja?
▪¢нιé▪

RANG LLamah

#27 - 14.05 20:24

http://scienceblogs.com/insolence/facepalm.jpg
Zap *Don Vito Canneloni*

RANG Deckschrubber

#28 - 14.05 20:55

m forum von www.fkk-freun.de solltest du vielleicht mehr hilfe finden als hier.
xi-on|absolut

RANG God

#29 - 15.05 01:17

#15 arsch

#25 bissl prüde oder? wenn mir jemand nackt auf nem wanderpfad begegnet würd ich maximal kurz staunen und dann irgendwann betrunken ne lustige story draus stricken. Sein wir doch mal ehrlich. kein schwein ist ernsthaft gegen nacktheit...wir sind nur gegen nackte körper die nicht unserem schönheitsideal entsprechen. ...rational völliger unsinn. aber toleranz funktioniert nunmal nicht nur in eine richtung... wenns jemanden stört...
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#30 - 15.05 06:46

#21 fasst das denke ich schon ziemlich zutreffend zusammen, wenn ausreichender Sichtschutzvorhanden ist, solltest du relativ wenig Probleme bekommen. Allerdings sollte man da wirklich im Zusammenhang mit Kindern extrem vorsichtig sein, dass sieht mancher Richter ziemlich eng (imho zurecht).
Gibt ein aktuelles BGH Urteil, Exhibitionismus vor der Webcam, Kinder haben zugeschaut -> 1 1/2 Jahre Knast (der Typ war vorbestraft...).