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FORUM: Allgemeines THEMA: Arbeitszeit + Lohn Fragen
AUTOR BEITRAG
Eimer

RANG Deckschrubber

#1 - 18.05 18:12

Hallo Leute.

Ich hab mal Fragen zum Thema Arbeitszeit und Stundenlohn


Ich fahre für ein großes bekanntes Unternehmen Pakete aus.
Allerdings bin ich nicht direkt bei dieser Firma angestellt, sondern bei einem Subunternehmer, der selbst ein Subunternehmer des hiesigen Depotchefs ist.

Dieser hat mir für April 09 810 € ausbezahlt + plus 2 Tankfüllungen für mein Privat PKW (ca. 70 €), womit wir bei 880 € netto wären.
Klingt ja zunächst grade noch akzeptabel.

Aber kommen wir mal zu den geleisteten Arbeitsstunden….

Ich hab die Stunden für den April mal wohlwollend geschätzt. Bei einer 6-Tage Woche (wobei der Montag meist weit weniger Stunden hat bzw. mal ein bis zwei Montage im Monat frei sind) komm ich auf rund 250 Stunden. Die Zeit ist nicht die reine Fahrzeit, Arbeit am Band gehört auch dazu (ca. 2,5 Std. pro Tag)

Das entspricht einem Stundenlohn von etwa 3,50 € !!!!

Das der Stundenlohn niedrig ist, hatte ich erwartet, aber da musste ich eben doch mal tief durchatmen, um nicht die Fassung zu verlieren.

Soweit die Fakten …nun die Fragen…

1.
Ist so ein Stundenlohn sittenwidrig? (auch wenn er in der Branche leider meist üblich ist)

2.
Falls “Ja” zu Nr. 1:
Wo ist das definiert, was kann man unternehmen (Stichwort: “petzen”)

3.
Darf man als Fahrer (kein LKW sondern Sprinterklasse) so lange fahren / liefern ?
Von der Firma heißt es, wir dürfen - also sollen wenn nötig - bis 22 Uhr zustellen !!!!
(Pausen mach ich aus Zeitgründen so gut wie nie. Fahrtenschreiber ist nicht an Bord)

4.
Falls “Nein” zu Nr.3:
Arbeitszeitgesetz hab ich mal grob überflogen. Gilt das für jeden ? Was kann man ggf. unternehmen?

5.
Sollte die Art der Arbeit quasi illegal sein ….würde ich mir selbst schaden, wenn ich das irgendwo anzeigen würde?

6.
Thema Arbeitsamt
Ich würde den ganzen Scheiß am liebsten sofort hinschmeissen, aber bei einer Kündigung meinerseits bekäme ich ja normalerweise eine 3-Monats-Sperre.

Hat das AA -ich sag mal - “Verständnis” und sieht davon ab, oder ist die Sperre zwingend in jedem Fall vorgeschrieben?

Sind viele Fragen….. Aber ich hoffe auf zumindest die eine oder andere kompetente Antwort und nicht auf Sprüche, wie such Dir was neues oder k. a. was…. Andere Arbeit zu finden ist nicht leicht. Besonders in der jetzigen Krise… Generell wäre ich besonders jetzt froh, überhaupt Arbeit zu haben, aber zu den Konditionen ??? Nein danke, dann lieber wieder Hartz 4 und nebenbei etwas Pizza Fahren wie vor diesem Job ….da ging es mir besser…
Vor allem hatte ich da noch nen Privatleben.
cibo

RANG Deckschrubber

#2 - 18.05 18:15

Kannst Du darlegen, dass Du nicht zu langsam bist?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#3 - 18.05 18:32

1.
Ist so ein Stundenlohn sittenwidrig? (auch wenn er in der Branche leider meist üblich ist)

2.
Falls “Ja” zu Nr. 1:
Wo ist das definiert, was kann man unternehmen (Stichwort: “petzen”)

quote

die guten Sitten sind, ähnlich wie die "hergebrachten Grundsätze" (zu denen die sitten teilweise gehören), nirgendwo konkret niedergeschrieben. Größtenteils ergeben sich diese aus ethischen und moralischen Grundsätzen der Gesellschaft, die natürlich im laufe der Geschichte einem Wandel unterliegen.

Eine Klage/Ein Verfahren nur auf Basis der Sittenwidrigkeit ist schwierig. Es gibt natürlich Rechtssprechung zum Thema sittenwidriger Gehälter, aber die sind i.d.R. nicht allgemein gültig sondern regeln nur Einzelfälle. Konkrete Urteile kann ich dir dazu spontan nicht liefern. Google spuckt vielleicht was zu dem Thema aus.

3.
Darf man als Fahrer (kein LKW sondern Sprinterklasse) so lange fahren / liefern ?
Von der Firma heißt es, wir dürfen - also sollen wenn nötig - bis 22 Uhr zustellen !!!!
(Pausen mach ich aus Zeitgründen so gut wie nie. Fahrtenschreiber ist nicht an Bord)

quote

Prinzipiell gelten erstmal §3 ArbZG und §5 ArbZG, aber es gibt für etliche Branchen in etlichen Verträgen etliche Ausnahmen. Daher kann ich pauschal nicht sagen, wie es bei dir ist. Hängt auch von deinem Beschäftigungsverhältnis ab.
Doctor & Green, LLP

RANG Master of Clanintern

#4 - 18.05 19:37

Ein paar Beispiele:
http://blog.beck.de/tag/sittenwidriger-lohn

Ma ernsthaft Cat, was wenn nicht Jura treibst du zur Zeit?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#5 - 18.05 21:43

Ma ernsthaft Cat, was wenn nicht Jura treibst du zur Zeit?

quote
gehobener Polizeivollzugsdienst + ne menge Zeitaufwand fürs Selbststudium
König Bleistift mit Licht

RANG Lord of Luck

#6 - 19.05 05:32

Juhu ein 2. Brömme

Nach 10 Jahren CI! Hurraa
fussl / bee-otch

RANG Ultimate 0wn3r

#7 - 19.05 06:14

Oje, noch so einer...
Earth - Däääh | findet ci sch***

RANG Hardcore Sucker

#8 - 19.05 09:09

Seid lieber froh dass es mich nur 1x gibt

Ist es nicht so dass das Gesetz allgemeingültig ist und Vertäge nur dort gemacht werden können wo das Gesetz Entscheidungsfreiräume lässt. §3 §5 vom Arbeitszeitgesetz drücken sich aber recht eindeutig aus und lassen keinen Spielraum zu, daher wäre z.B. eine tägliche Mindestarbeitszeit von 9 Stunden nicht rechtmäßig genauso wie der in #1 beschriebene Fall.
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#9 - 19.05 09:54

SoSo Mindestarbeitszeit...lass es einfach Earth...
Earth - Däääh | findet ci sch***

RANG Hardcore Sucker

#10 - 19.05 12:12

SoSo Mindestarbeitszeit...lass es einfach Earth...

quote of tiefseetaucher helmi

Lass du es am bestn auch!
Ich weiß nicht wer du bist aber irgendwie bist du mein heimlicher Wächter bzw. der heimliche Wächter aller ci user. Du tauchst scheinbar immer dann auf wenn es was zum verbessern gibt oder um jemand seine Unfähigkeit auf übelste Art reinzudrücken. Wäre nicht die erste unangenehme Begegnung mit dir. Und sowas wie "lass es einfach Earth" versteh ich als Aufforderung erst recht weiterzumachen.

Mit Mindestarbeitszeit meinte ich dass die Arbeitszeit täglich 9 Stunden ist und das auf Dauer - also somit über eine Dauer von 6 Monaten bzw. 24 Wochen - und das wäre ja laut §3ArbZG verboten.
DoomTheBrain[OnChalk]

RANG Deckschrubber

#11 - 19.05 12:28

hmm was hast du denn mit deinem arbeitgeber abgemacht? dass du für einen fixlohn arbeitest egal wie lange??

kannst du wenigstens überstunden abbauen oder so? ich meine für 3 euro würde ich nicht aufstehen am morgen
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#12 - 19.05 12:46

Für die Fahrer von gewerblich genutzten Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 to zGG gilt in Deutschland prinzipiell die Fahrpersonalverodnung.
Schade für Dich ist, dass "die Post" und ähnliche Dienstleister davon grundsätzlich ausgenommen sind.

Wenn Du herausfinden willst, ob die Fahrpersonalverodnung für Dich vllt. doch gilt:
http://bundesrecht.juris.de/fpersv/index.html

Insbesondere die §§ 1 und 18 sollten relevant sein. Ganz unabhängig von der Gehaltsproblematik, solltest Du dich diesbezüglich auf jeden Fall schlaue machen. Denn gilt die Fahrpersonalverodnung für Dich, so wärst Du verpflichtet die Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen, bei fehlendem Tachographen durch eine Art Fahrtenbuch.

tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#13 - 20.05 10:39

@#10: Mindestarbeitszeit bedeutet aber etwas komplett anderes als was du gemeint hast. Also entweder so schreiben, dass man dich versteht, oder lass es einfach. Da du Ersteres anscheinend nicht beherrschst, musst du wohl die 2te Alternative nutzen.
}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#14 - 04.06 21:02

bei dem gehalt würde ich eher harz 4 beantragen, ganz ehrlich. §1 "die würde.. "
Doctor & Green, LLP

RANG Master of Clanintern

#15 - 04.06 22:01

Artikel 1 *legt Örechtbuch weg und geht pennen*
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#16 - 08.06 16:32

Was wäre denn wenn du deine 8 Stunden am Tag leisten würdest und dann gehst? Offensichtlich macht dir das ganze ja eh keinen Spass. Ich nehme mal an, man würde dich evtl feuern. Dann bekommst du doch keine Sperre? Sorry, habe keine AHnung davon und rate nur.
}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#17 - 29.06 21:39

zum Glück bekämpft unsere Regierung so fleißig den Mindestlohn, damit man auch morgen noch kräftig betteln kann.