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FORUM: Allgemeines THEMA: selbstverteidigung - wie weit?
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memec

RANG Deckschrubber

#1 - 26.05 20:04

wie weit geht selbstverteidigung?

zum geschehen:

ein freund von mir ist am wochenende nach dem grillen nach hause gegangen. unterwegs ist er von 2 leuten angepöbelt geworden. er ist ganz normal weiter gelaufen und wollte denen einfach aus dem weg gehen, doch sie sind ihm hinterher.

nach ca. 100 metern blieb er stehen und drehte sich um. die beiden verfolgten ihn immernoch und waren kurz darauf bei ihm. der eine meinte, mein freund habe letztens dem seine freundin die ganze zeit nachgeguckt und schubste ihn.

er fragte ganz deutlich: soll ich mich jetzt bedroht fühlen?

sie meinten: fühl was du willst a-loch, jetzt gibts was.

sie wussten nur nicht, dass er seit ca. 8 jahren selbstverteidungsunterricht nimmt (wing tsun). er hat sich also bedroht gefühlt und die initiative ergriffen. kurzerhand lagen beide am boden.


heute hat er jedoch erfahren, dass er einem die nase gebrochen und dem anderen 3 zähne ausgeschlagen hat.


was würde passieren, wenn es zu einer anzeige wegen körperverletzung kommen würde?
יהוה

RANG LLamah

#2 - 26.05 20:07

was würde passieren, wenn es zu einer anzeige wegen körperverletzung kommen würde?

quote


Auf jeden Fall zu einem Ermittlungsverfahren, was aber noch nichts bedeuten muss.

Ist dieses "erfolgreich" gibt's dann vermutlich ne Gerichtsverhandlung. Da kann er dann entweder (Teil)Schuld bekommen oder frei gesprochen werden. Je nachdem, wie der Richter urteilt.

Macbeth - Azwethinkweiz

RANG God of Clanintern

#3 - 26.05 20:11

Die Tatsache, dass er Kampfsportler ist, kann natürlich zu seinem Nachteil ausgelegt werden.
Man kann zum Beispiel argumentieren, dass er sehr wohl wusste, was deine Schläge in die Fresse von denen (davon gehe ich aus bei ausgeschlagenen Zähnen und gebrochener Nase) anrichten können.
Dann heißt es, es war unverhältnismäßig oder eventuell sogar bewusste schwere Körperverletzung (?).

Je nachdem, wie der Richter urteilt.

quote of י
memec

RANG Deckschrubber

#4 - 26.05 20:21

aber ich habe mal irgendwo gelesen, dass:


bei panik, angst und .... eine überschreitung der selbstverteidigung ohne strafe bleibt.

ich meine, er wurde von 2 leuten angemacht, er fragte deutlich ob er sich bedroht fühlen soll.

auch wenn er an einem selbstverteidigungskurs teilnimmt, kann er wissen, was die anderen draufhaben? vielleicht haben sie auch messer, totschläger, oder sonstwas dabei.

wenn ich mich wehren würde, würde ich das genauso machen. den angreifer (in dem fall DIE angreifer) so schnell wie möglich ausser gefecht zu setzen. oder soll man erstmal ein leichten klaps auf den hintern geben und hoffen sie laufen dann schreiend zu mama?

bevor ich eine drauf kriege, wehr ich mich doch.
ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#5 - 26.05 20:32

generell steht man mit körperlicher gewalt als antwort auf verbale provokation immer ziemlich scheisse da vor gericht(zurecht). ein einfaches "jetzt gibts was" ist kein grund jemandem in die fresse zu schlagen. er hätte warten müssen bis sie den erstschlag machen (den er ohne mühe hätte blocken können als erfahrener kampfsportler)

dass er davor geschubst wurde ist natürlich zu seinen gunsten, gab es zeugen?
dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#6 - 26.05 20:55

Der Thread könnte fast von Skelli sein

Wenn er wirklich Kampfsportler gewesen wäre hätte er den beiden locker klar machen können dass er mehr drauf hat und das ohne denen 3 Zähne auszuschlagen und ne Nase zu brechen.

Generell halte ich nicht viel von deinem Kumpel weil er hätte ja auch sagen können wenn ihr meint mir eine reinhaun zu müssen dann werde ihr wohl ärger mit der Polizei bekommen. Dass es soweit kommen konnte wie du beschreibst dazu hat dein Kumpel maßgeblich dazu beigetragen weil er nicht versucht hat der Sache aus dem Weg zu gehn sondern bewusst es drauf ankommen hat lassen. Wohl um seine Fähigkeiten an den beiden auszutesten.
יהוה

RANG LLamah

#7 - 26.05 20:56

Wenn er wirklich Kampfsportler gewesen wäre hätte er den beiden locker klar machen können dass er mehr drauf hat und das ohne denen 3 Zähne auszuschlagen und ne Nase zu brechen.

quote


Was ein Bullshit.

Auf den Rest will ich erst gar nicht weiter eingehen.
memec

RANG Deckschrubber

#8 - 26.05 20:57

das war es nämlich. er wurde ja davor schon geschubst.

das finde ich am system so toll, man muss immer warten bis es zu spät ist, dass man handeln darf. soll ich erst warten bis er mir das gesicht blutig schlägt, bevor ich mich wehren darf?

wenn ich mich bedroht fühle, was durchaus durch schubsen, androhen von gewalt, entsprechender körpersprache verdeutlicht wird, dann handle ich auch. wär ja noch schöner, dann könnte ich gleich meinem gegenüber sagen: bitte hau mich, damit ich mich wehren darf!

zeugen soll es wohl keine gegeben haben. es war ja auch ca. 01:15 - 01:30 auf ner nicht so bewohnten straße.
memec

RANG Deckschrubber

#9 - 26.05 21:00

warum reden hier alle von "kampfsportler"?

wing tsun ist kein kampfsport, es ist eine "kampfkunst" zur reinen selbstverteidigung.

da kann man nicht mal eben irgendwelche grossen dinger vorführen.
Doctor & Green, LLP

RANG Master of Clanintern

#10 - 26.05 22:07

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Auf der anderen Seite darf "Notwehr" natürlich auch nicht völlig überzogen sein. Wann sie es ist oder nicht ist, kann dir kein CIler so genau sagen (oder will es kostenlos begutachten), es kommt einfach auf die Umstände an.
Amun

RANG Scriptkiddi3

#11 - 27.05 05:36

Naja wenn es zur Anzeige kommt darf er sich schon mal auf eine Verurteilung einstellen.

Kumpel von mir hat den 3 Dan in Kickboxen, in ner Kneipe wollte ihm unbeding einer eine reinhaun. Mein Kumpel machte ihn mehrmals laut und deutlich darauf aufmerksam, dass er es sein lassen soll weil er Kampfsport betreibe. Als er gehen wollte um der Sache aus dem Weg zu gehen, ist ihm der Andere hinterhergerannt und hat ihn angegriffen. Kumpel hat ihn auser Gefecht gesetzt und ist Heim gegangen. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Er hat seinem Angreifer nichts gebrochen oder ausgeschlagen, aber es reichte dem Richter, dass der Kläger Bewustlos war.

Mein Schwager hatte als Kind mal 2 Jahre Karate gemacht. Als er in seiner Kneipe von einem betrunkenen Gast angegriffen wurde (erst flog ein Glas dem er ausweichen konnte, dann sollte ein großer Aschenbecher folgen) und er sich mit einem Schlag ins Gesicht erfolgreich wehrte, wurde er angezeigt und verurteilt. Weil er als Kind Kampfsport machte hätte er den Gegner vorwarnen müssen und dem ganzen aus dem Weg gehn.

Sehr guter Freund war früher Türsteher und er machte Aikido. Eine Gruppe von Halbstarken wollten in die Disco, da sie aber betrunken waren wurde der Zutritt verwehrt. 2 zogen ein Messer und mein Kumpel wehrte sich, da er berechtigt Angst um sein Leben hatte. Er wurde wegen übertriebener Gewaltanwendung verurteilt. Dem ersten hatte er den Arm gebrochen dem zweiten die Nase.

*Ironiemodus an*
Also, am besten kein Kampfsport machen und schön zusammenschlagen lassen.*Ironiemodus aus*
Im deutschen Recht werden die Täter besser geschützt als die Opfer von Gewalt
I/I () I/I

RANG Deckschrubber

#12 - 27.05 10:06

das problem wird sein das dem einzelnen keienr glaubt ? wie will er beweisen das er die warheit sagt ...
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#13 - 27.05 11:03


Generell halte ich nicht viel von deinem Kumpel weil er hätte ja auch sagen können wenn ihr meint mir eine reinhaun zu müssen dann werde ihr wohl ärger mit der Polizei bekommen

quote



und das von jemandem der selber mal gerne zuschlagen möchte...
Croacker

RANG Skill Admiral

#14 - 27.05 11:14

Amun, deine Beispiele bereiten mr Sorge.

Ich verstehe ja, dass man nicht direkt präventiv zuschlagen kann/darf, doch wenn der Gegenüber bereits angegriffen hat, dann sollte man sich doch wehren dürfen, gerade wenn man es kann?
dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#15 - 27.05 14:07


Generell halte ich nicht viel von deinem Kumpel weil er hätte ja auch sagen können wenn ihr meint mir eine reinhaun zu müssen dann werde ihr wohl ärger mit der Polizei bekommen

quote



und das von jemandem der selber mal gerne zuschlagen möchte...

quote of [AZWAT]Chapnator

Wo hab ich gesagt dass ich fremde Leute eins reinhau?? Also einen gewissen Respekt hab ich ja doch noch vor andern.

@Amun Nur mal so nebenbei erwähnt, es ist auch nicht gerechtfertig nur weil einer ein Messer zieht dass man dem den arm bricht.
ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#16 - 27.05 14:16

#11

man muss aber auch erwähnen, dass es etliche gegenbeispiele gibt:

http://wien.orf.at/stories/362328/

ist zwar österreich, habe aber auch schonmal einen ähnlichen bericht aus deutschland gelesen. da wurden zwei jugendliche von zwei anderen zusammengeschlagen und ausgeraubt, einer der opfer zog ein messer und stach den angreifer ab -> freispruch wegen notwehr

was mich hier auch wundert beim lesen... wieso gibt es denn juristisch einen unterschied zwischen kampfsportlern und nicht-kampfsportlern? das dürfte doch vor gericht überhaupt keine relevanz haben ob man jemals so etwas trainiert hat
-darksense-

RANG Deckschrubber

#17 - 27.05 14:17

Zumal man in Aikido nicht lernt, jemandem den Arm zu brechen, eher im Gegenteil.
=FM=d®ãĊħę @Bundeswehr

CI Wettbüro

RANG Ruler

#18 - 27.05 15:09

Das lernt man glaub meistens nicht. Ginge sonst auch zu weit vom "Sport" weg

was mich hier auch wundert beim lesen... wieso gibt es denn juristisch einen unterschied zwischen kampfsportlern und nicht-kampfsportlern? das dürfte doch vor gericht überhaupt keine relevanz haben ob man jemals so etwas trainiert hat

quote of ohne darkztar ist alles doof

Das kommt wohl daher, dass die trainiert sind und wissen, wie sie mit welchen Griffen was erreichen und so dem Anderen evtl stark überlegen sind.
Ist zwar schwachsinn, aber das ist einiges :/
vanden

RANG Deckschrubber

#19 - 27.05 15:17

@Amun Nur mal so nebenbei erwähnt, es ist auch nicht gerechtfertig nur weil einer ein Messer zieht dass man dem den arm bricht.

quote


äh, doch.

Was ist besser: arm dran (abgestochen wie ne koschere Sau) oder Arm ab?
Doctor & Green, LLP

RANG Master of Clanintern

#20 - 27.05 15:17

Ihr könnt die Situation nicht so einseitig sehen. Nach einer (Kneipen-)schlägerei ist oft schwer zu beurteilen wer wirklich angefangen hat. Wenn am Ende jemand mit einem BMI von 17.5 krankenhausreif am Boden liegt während ein Schwergewichtsboxer triumphierend um ihn herum tänzelt wird der Schwergewichtsboxer auch was von Notwehr schreien. Alles eine Frage der Angemessenheit.

Aus gloßel Macht folgt gloße Velantwoltung.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#21 - 27.05 16:18

Wo hab ich gesagt dass ich fremde Leute eins reinhau?? Also einen gewissen Respekt hab ich ja doch noch vor andern.

quote


earth, frag mich jetzt nich nach dem thread, aber du hast schon öfter angemerkt, dass du gerne mal wieder zuschlagen möchtest, oder bock auf ne boxerei hättest
memec

RANG Deckschrubber

#22 - 27.05 20:18

§33 StGB:

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft


darauf könnte man doch plädieren oder? er hat einen schrecken bekommen, als er geschubst wurde, hatte gleichzeitig furcht und war verwirrt.
Crush (ohne Zusatz von Kristallzucker)

RANG Deckschrubber

#23 - 27.05 22:29

Tja, ist halt die Frage ob man einen guten Anwalt hat oder nicht.
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Lord of Clanintern

#24 - 28.05 06:58

Schon blöd, dass Anwälte in D nicht auf Provisionsbasis arbeiten sondern ihre Kohle bekommen, egal ob sie nun gewinnen oder verlieren...
dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#25 - 28.05 08:01

Ein Anwalt wird dir bei so ner klaren Sachlage auch nicht weiterhelfen.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#26 - 28.05 08:12

ach, is die sachlage so klar?
dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#27 - 28.05 08:26

Lies dir doch post 1 durch, da steht es doch genau wie es ablief. Der Kumpel von memec kann sich glücklich schätzen, weil wenn einer den Fall zur Anzeige gebracht hätte, wäre er wohl nicht Freigesprochen worden. Schließlich hat er ja den ersten Schlag abgegeben...

Außerdem kann wohl von Selbstverteidigung keine Rede mehr sein wenn er dem einen 3 Zähne ausschlägt und dem andern die Nase bricht.

Und zum §33 StGB:
Man sollte sich da erstmal überlegen ob man bei dem Fall überhaupt von Notwehr reden kann...
Patte

RANG Deckschrubber

#28 - 28.05 10:00

Das heißt nach deiner Ansicht ist Schubsen, Verfolgen, Verbal attackieren und drohen keine gerechtfertigte Argumentation für Notwehr? Selbst wenn man Jahrelang Kampfsport oder Kampfkunst trainiert ist das kein Garant dafür keine Angst mehr zu leiden wenn man bedroht wird. Zudem hat er, wenn es zutrifft was oben geschrieben wurde, klar und deutlich versucht zuerst dem Kampf aus dem Weg zu gehen. Letztendlich bleibt diese Entscheidung aber an dem Richter unseres "Recht"systems hängen.

Du hast ne Argumentationsstruktur wie Galileo (Wir haben 5 Leute gefragt und hier sind die Top5 Lieblingsgerichte aller Deutschen!)
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#29 - 28.05 11:02

naja zwei aussagen gegen eine...viel spass
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#30 - 28.05 11:07



was mich hier auch wundert beim lesen... wieso gibt es denn juristisch einen unterschied zwischen kampfsportlern und nicht-kampfsportlern? das dürfte doch vor gericht überhaupt keine relevanz haben ob man jemals so etwas trainiert hat

quote of ohne darkztar ist alles doof

ein gut ausgebildeter kampfsportler wird in deutshcland eben als "menshcliche waffe" angesehn.
ich hatte beim bund einen auf der stube der irgendwie seit seinem 3. lebenjahr karate gemacht hat und der sagte was von wegen wenn er in so ne situation käme würde er garnix machen. zuerst einmal müsste er dem gegenüber klarmachen, dass er kampfsportler ist und ihn ziemlich übel auseinander nehmen könnte und selbst dann dürfte er nix anwenden, ausser wenn sein leben bzw. seine gesundheit massiv in gafahr wären... so irgendwie hat er das erklärt.